Das Deutsche Reanimationsregister – die größte überregionale Datenbank zur Reanimationsversorgung im deutschsprachigen Raum – hat seine Datenerhebung bedeutend ausgebaut. Zwei neue Module erfassen künftig standardisiert die Wirksamkeit von Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierungssystemen (SbEA) sowie vertiefte Informationen zur telefonisch angeleiteten Reanimation (T-CPR). Ziel ist eine präzisere Analyse der Rolle von Leitstellen und Ersthelfenden – als Grundlage für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Notfallversorgung.
Ersthelfer-Apps erstmals systematisch erfasst
Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde. Smartphone-basierte Ersthelfenden-Alarmierungssysteme (SbEA) können registrierte Helferinnen und Helfer in unmittelbarer Nähe per App alarmieren – und so wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.
Mit dem neuen SbEA-Modul, das in Zusammenarbeit mit App-Herstellern, Rettungsdiensten und Fachgremien entwickelt wurde, schafft das Reanimationsregister erstmals eine strukturierte und standardisierte Datenbasis zur wissenschaftlichen Auswertung dieser Systeme. Das Modul wird unter dem Begriff „Leitstellenversorgung” geführt und ist sowohl durch Rettungsdienste als auch direkt durch Leitstellen dokumentierbar. Eine Importschnittstelle für App-Anbieter ist in Planung.
Künftig werden dabei drei Gruppen systematisch unterschieden:
- First Responder – qualifizierte Personen, die durch die Leitstelle alarmiert werden (z. B. Feuerwehr, BOS)
- Aktivierte Ersthelfende – per App alarmierte Personen, die sich nicht im Dienst befinden
- Zufällig anwesende Ersthelfende – Personen, die ohne vorherige Alarmierung helfen
Erstmals werden First Responder und aktivierte Ersthelfende gemäß dem internationalen Utstein-Standard getrennt erfasst. Ergänzend werden Alarmierungswege, Entfernungen, verfügbare Ausrüstung (z. B. AED) sowie der Ausbildungsstand dokumentiert.
„Mit den neuen Modulen schaffen wir erstmals eine standardisierte Datenbasis, um die Rolle von Ersthelfenden und Leitstellen differenziert abzubilden – das ist ein entscheidender Schritt für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Notfallversorgung.”
Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner,
Sprecher des Organisationskomitees des Deutschen Reanimationsregisters
Telefonreanimation: Wann und warum – künftig besser verstehen
Die telefonisch angeleitete Reanimation (T-CPR) gilt als wirksame Maßnahme, um die Zeit bis zum Beginn lebensrettender Maßnahmen zu überbrücken. Nach Hochrechnungen des Deutschen Reanimationsregisters wird sie derzeit in rund 40 % der eingehenden Notrufe durchgeführt.
Um die Hintergründe besser einordnen zu können, wird der bestehende Datensatz erweitert. Erfasst werden künftig u. a.:
- nicht erkannte Reanimationssituationen
- technische Einschränkungen
- das Vorliegen einer Patientenverfügung
- eine Ablehnung durch Anrufende
Eine nicht erfolgte T-CPR ist dabei nicht automatisch ein Versäumnis – in manchen Fällen sind bereits qualifizierte Ersthelfende oder medizinisches Fachpersonal vor Ort.
„Die Telefonreanimation ist ein einfaches, aber sehr effektives Mittel, das in den entscheidenden Minuten den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann. Mit der Erweiterung des Datensatzes möchten wir genau verstehen, wann und warum sie nicht genutzt wird – um diese Maßnahme künftig besser in der Notfallversorgung zu integrieren.”
Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V.



