Mit rund 2600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, davon etwa 2300 vor Ort in Berlin, hat sich das DRG-Forum 2026 einmal mehr als zentraler Treffpunkt der deutschen Krankenhauslandschaft erwiesen. Inhaltlich stand die Veranstaltung klar im Zeichen des bevorstehenden Abschlusses des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) und damit einer Reform, die von vielen als tiefgreifendste Umgestaltung des Systems seit Jahrzehnten beschrieben wurde.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sprach von einem überfälligen Startpunkt: „Endlich geht es jetzt auch los – es ist aber kein befreiendes Aufatmen.“ Die Branche wolle gestalten, nicht länger nur diskutieren. Gleichzeitig ordnete Gaß die Reform in einen außergewöhnlichen Kontext ein: Pandemie, Ukrainekrieg und jahrelange politische Debatten hätten das System bereits massiv belastet und auch in der Bevölkerung Verunsicherung erzeugt. Die anstehende Transformation der Krankenhauslandschaft sei „die größte seit dem Zweiten Weltkrieg“ – und sie falle in eine Zeit, die alles andere als Routinebetrieb sei. Dennoch sei die Aufbruchstimmung spürbar. Weder anstehende Landtagswahlen noch politische Widerstände würden die Veränderungen aufhalten, so Gaß. Der demografische Wandel und der finanzielle Druck zwängen das System ohnehin zu mehr Ambulantisierung und strukturellen Anpassungen.
Länder pochen auf Gestaltungsspielraum
Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer stellte die enge Verbindung von Gesundheits- und Sozialpolitik heraus. Eine flächendeckende Versorgung lasse sich nur erreichen, wenn beide Bereiche zusammengedacht würden. Kritisch sieht sie vor allem Fehlsteuerungen in der Patientenlenkung. Im Reformprozess hätten die Länder wiederholt darauf hingewiesen, dass zu viel Zentralisierung den Zielen entgegenstehen könne. Dennoch verteidigte Schlotzhauer den gefundenen Kompromiss: Ein Vermittlungsausschuss hätte aus ihrer Sicht kein besseres Ergebnis gebracht.
Konfliktpotenzial sieht sie allerdings bei der Umsetzung – etwa bei den Pflegepersonaluntergrenzen. Deren grundsätzliche Bedeutung sei unstrittig, die kurzfristige gesetzliche Verankerung in den Leistungsgruppen jedoch problematisch. Einige Länder könnten die Vorgaben bis Anfang 2027 kaum erfüllen. Zudem fordern die Länder eine fundierte Analyse der finanziellen Auswirkungen, über die der Bundesrat zeitnah beraten soll. Auch regional unterschiedliche Folgen der Reform bleiben ein Thema. Besonders in ostdeutschen Bundesländern gebe es nachvollziehbare Sorgen über die konkreten Effekte der neuen Strukturen.
Franz-Günter Runkel



