Die Konsultationsfassung der unter Federführung der DGU überarbeiteten S3-Leitlinie Prostatakarzinom ist verfügbar und kann bis zum 25.04.2025 kommentiert werden. Die DGU hatte schon Ende 2024 wesentliche Modifikationen angekündigt.
Das Kapitel 4 „Früherkennung, Diagnostik und Stadieneinteilung“ wurde komplett überarbeitet und neu zusammengeführt. Zur Früherkennung von Prostatakarzinomen wir keine Tastuntersuchung mehr empfohlen, die Vor- und Nachteile eines PSA-basierten Prostatakarzinom-Screenings werden dargestellt und die Magnetresonanztomographie für die Primärdiagnostik wird gestärkt. „Wesentlich ist hier, dass die Biopsieindikation noch mehr unter Berücksichtigung bildmorphologischer Informationen erfolgen soll; insbesondere soll bei unauffälligem MRT-Befund (sog. PI-RADS 1 und 2 Läsionen) keine Biopsie durchgeführt werden“, erklärt Prof. Grimm und betont, dass durch diese Empfehlung weniger nicht-behandlungsbedürftige Karzinome nachgewiesen werden.
Lokalisiertes Prostatakarzinom mit niedrigem Risiko: Aktive Überwachung
Weitreichende Änderungen im Kapitel 6 zur „Therapie des lokalisierten Prostatakarzinoms“ werden laut DGU-Leitlinienkoordinator die Übertherapie deutlich reduzieren. „Dies betrifft vor allem das ‚Low risk Prostatakarzinom‘ für das initial keine lokale Therapieform mehr, sondern ausschließlich nur noch die Aktive Überwachung empfohlen wird“, so Prof. Grimm. Sein Fazit: „Insgesamt ist die Leitlinie in dieser Form auch im internationalen Vergleich sehr fortschrittlich und sollte wesentlich dazu beitragen, dass in Deutschland relevante Prostatakarzinomerkrankungen diagnostiziert und behandelt werden.“
Auch DGU-Präsident Prof. Dr. Bernd Wullich und der Generalsekretär der Fachgesellschaft, Prof. Dr. Maximilian Burger, betonen die Bedeutung der Leitlinien-Aktualisierung: „Damit ist zugleich ein entscheidender Schritt für die Etablierung eines organisierten risikoadaptierten PSA-basierten Prostatakarzinomfrüherkennungsprogramms als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland getan, das die DGU im Einklang mit der EU-Ratsempfehlung aus dem Jahr 2022 fordert. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann nun wie geplant in diesem Jahr die aktualisierten Leitlinien-Empfehlungen zur Früherkennung des Prostatakarzinoms prüfen und in seine Entscheidungsfindung zur Anpassung des bestehenden Früherkennungsangebots einbeziehen“.
Die Öffentlichkeit hat nun vier Wochen lang Gelegenheit, die Konsultationsfassung der Leitlinie zu kommentieren. Anschließend wird die endgültige Fassung der inzwischen 8. Version der S3-Leitline Prostatakarzinom im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie publiziert werden.
Quelle: Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V.
Link zur Leitlinie: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/prostatakarzinom
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