Kratom, gewonnen aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes, wird im Internet als Mittel gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben. Kratom ist allerdings in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Dazu müsste die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die Qualität durch ein behördliches Zulassungsverfahren belegt und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt werden. Diese Nachweise liegen für Kratom nicht vor. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt daher Patienten vor der Anwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken. Wie das BfArM weiter berichtet, deuten Tier- und Humanstudien vielmehr darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu schädlichen neurologischen Wirkungen, einschließlich Abhängigkeit und Entzugssyndrom führen und insbesondere Leber und Niere schädigen könnte.
Das BfArM prüft aktuell Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom und geht der Frage nach, ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel angesehen werden können. Dies geschieht im engen Austausch mit den für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden.
Quelle: Pressemeldung Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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