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Steuertipp: Jobrad in der Allgemeinarztpraxis

Steuertipp: Jobrad in der Allgemeinarztpraxis

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Erschienen in: Der Allgemeinarzt

In den Ballungszentren, aber auch in ländlichen Regionen nimmt die Nutzung von Fahrrädern stark zu. Gründe hierfür: Der Klimaschutz, aber auch die Verkehrssituation und häufig die unzureichenden öffentlichen Verkehrsmittel per Bahn und Bus.

Wie sieht es steuerlich aus, wenn der Allgemeinarzt seinen Mitarbeitern ein Dienstrad/Betriebsrad zusätzlich zum Arbeitslohn überlässt?

Folgende Möglichkeiten ergeben sich

Der Allgemeinarzt überlässt das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn dem Mitarbeiter. Dieser darf das Rad auch privat nutzen. Die Nutzung ist steuerfrei, wenn das Dienstrad im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31.12.2030 dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird.

Der Allgemeinarzt sollte die Überlassung des Dienstrades an den Mitarbeiter mit diesem entweder im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag regeln. Wichtig ist es zu vermerken, „dass die Überlassung extra zum Gehalt erfolgt“. Die Steuerfreiheit gilt auch für Elektroräder, es sei denn, der Motor lässt eine Geschwindigkeit von über 25 km/Std zu. Handelt es sich um derartige Elektroräder, sind diese versicherungspflichtig, da sie als Fahrzeuge gelten und daher versteuert werden müssen.

Leasen des Dienstrades

Die zweite Möglichkeit ist das Leasen des Dienstrades durch den Allgemeinarzt. Der Mitarbeiter will das Rad auch privat nutzen und verzichtet für diesen Zeitraum auf den Bruttolohn in Höhe der Leasingrate, die der Allgemeinarzt monatlich zu begleichen hat. Die Überlassung ist nicht steuerbefreit, aber steuerlich begünstigt! Seit dem Jahr 2020 müssen lediglich 25 % des Brutto-Listenpreises des Dienstrads mit 1 % monatlich vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Beispiel

Der Bruttolistenpreis des Dienstfahrrades beträgt 2.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Davon sind seit 1. Januar 2020 nur noch 25 % zu versteuern. Also 500 Euro. Davon 1 % = monatlich 5 Euro, im Jahr also 60 Euro.

Die monatliche Belastung durch den geldwerten Vorteil bei einem Preis für ein Normalrad ist gering. Der Mitarbeiter spart die Kosten für den Pkw (steigende Gesamtkosten wie Benzin, Reparaturen usw.) oder für Bus und Bahn. Für den Arbeitsweg von der Wohnung zur Praxis kann der Mitarbeiter die Kilometerpauschale für das Fahrrad in der Steuererklärung einsetzen.

Nachteile des Leasings

Nachteile des Leasings sind der Gehaltsverzicht und die Verpflichtung der Gehaltsumwandlung für in der Regel drei Jahre, die der Leasingvertrag dauert. Einen weiteren Nachteil stellen die geringeren Rentenzahlungen an die Bundesversicherungsanstalt (BFA) dar, die später die Rente beeinflussen könnten.

Nach Ablauf der Leasingzeit kann der Mitarbeiter unter Umständen das Dienstrad privat übernehmen. Bei einer Nutzungsdauer von drei Jahren wird aus Vereinfachungsgründen der Wert von der Finanzverwaltung mit 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten Preisempfehlung (Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads) zzgl. Umsatzsteuer bewertet und lohnsteuerlich erfasst.

Hinweis

Sollten Sie Ihren Mitarbeitern ein Dienstrad überlassen wollen, wäre die Einbindung Ihres Steuerberaters angesagt.

Autor: Dr. Hans-Ulrich Lang

Quellen:
Siehe Koordinierter Ländererlass vom 9.1.2020, BStBl I, 174
Siehe BMF vom 17.11.2017, IVC5 – S 2334/12/10002–04, BStBl 2017, 1546

Bildquelle:© Soloviova Liudmyla – stock.adobe.com

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