Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) steht der Ambulantisierung grundsätzlich sehr offen gegenüber, fordert jedoch eine Anpassung des Vertrags für ambulant durchzuführende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag) sowie die Aufnahme bestimmter Kontextfaktoren, bei deren Vorliegen auch künftig Eingriffe stationär erbracht werden dürfen. Dazu hat die Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) und dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) Vorschläge erarbeitet.
Bislang konnten Augenärztinnen und Augenärzte sich bei Vorliegen bestimmter Kontextfaktoren dazu entscheiden, Patientinnen und Patienten stationär aufzunehmen, obwohl die geplanten Operationen gemäß AOP-Vertrag eigentlich ambulant durchzuführen waren. Diese Notwendigkeit besteht aus Sicht von DOG-Generalsekretär Prof. Dr. Claus Cursiefen etwa, wenn die Betroffenen an einer funktionellen Einäugigkeit, einer Demenz, schwerwiegenden internistischen oder psychischen Begleiterkrankungen oder auch komplexen Augenerkrankungen leiden. Diese Patientinnen und Patienten können sich nach einer Operation oft nicht selbstständig versorgen. Die Zahl derjenigen, auf die dies zutrifft, nimmt in einer alternden Gesellschaft zu, genau wie der Anteil multimorbider oder alleinlebender Betroffener.
Kontextfaktoren müssen Lebenswirklichkeit abbilden
Im aktuell geltenden AOP-Vertrag sind Kontextfaktoren, welche die stationäre Durchführung eines als generell ambulant definierten Eingriffes ermöglichen, allerdings nur für einige wenige Krankheiten definiert und so eng gefasst, dass sie nur auf eine sehr kleine Anzahl an Patientinnen und Patienten zutreffen. Zudem gelten sie nur bis Ende 2023 als Übergangsregelung. Eine Regelung, die gänzlich an der Realität vorbei gehe, kritisiert Cursiefen. DOG, BVA und BDOC haben nun Faktoren definiert, bei deren Vorliegen aus fachlicher Sicht eine stationäre Behandlung auch langfristig möglich bleiben müsse. Ihrer Stellungnahme haben sie zwei detaillierte Listen zu den Kontextfaktoren und zu den fallindividuellen Faktoren angefügt.
Schiel-OPs bei Kindern: unzureichende Vergütung schafft Versorgungslücken
„Eingriffe, die ambulant durchgeführt werden können, müssen allerdings adäquat vergütet werden“, fügt DOG-Mediensprecher Prof. Dr. Horst Helbig an. Derzeit sei es beispielsweise nicht möglich, Schiel-OPs, die vor allem bei Kindern durchgeführt werden, kostendeckend ambulant zu erbringen. Augenärzte oder Kliniken, welche diese OPs ambulant durchführen, blieben auf den Mehrkosten sitzen. In der Konsequenz führe dies dazu, dass die Eingriffszahlen reduziert werden und noch längere Wartezeiten entstehen. „Hier droht eine Versorgungslücke, die sich nur durch eine Anpassung der Vergütung für ambulante Operationen an den realen Versorgungsaufwand verhindern ließe“, so Helbig.
Damit auch zukünftig eine optimale Versorgungsqualität erbracht werden kann, appellieren DOG, BVA und BDOC an die Vertragsparteien, den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), entsprechende Anpassungen des AOP-Vertrages vorzunehmen.
Quelle: Pressemitteilung der DOG, 22.08.2023
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