Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) steht der Ambulantisierung grundsätzlich sehr offen gegenüber, fordert jedoch eine Anpassung des Vertrags für ambulant durchzuführende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag) sowie die Aufnahme bestimmter Kontextfaktoren, bei deren Vorliegen auch künftig Eingriffe stationär erbracht werden dürfen. Dazu hat die Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) und dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) Vorschläge erarbeitet.