Lange hat es gedauert, aber mit 2,5 Monaten Verspätung haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband auf die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren geeinigt. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab 1. Januar. Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde bereits zum 1. Januar in Kraft gesetzt. Was fehlte, waren die Euro-Beträge. Hier geht es direkt zu den urologischen Ziffern und Euro-Summen.