Zugegeben, es ist kompliziert: § 135e Abs. 4 Satz 3 Nr. 7 SGB V des Gesetzentwurfes zur Krankenhausreform schließt in Verbindung mit einer Anlage aus, dass urologische Belegärzte die Anforderungen der Leistungsgruppe Urologie erfüllen. Bis jetzt bleibt dieses Privileg vier nicht urologischen Arztgruppen vorbehalten – eine Art Berufsverbot also für Urologen. Die Aufregung bei DGU und BdB ist verständlicherweise riesig.
In Hauptstadtkreisen kursiert der 37 Seiten starke Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ (KHVVG). Das fertige Gesetz soll 2024 in Kraft treten, aber was steht drin?
Zwar stehen die Folgen der bundesweiten Krankenhausreform für die Urologie in den Sternen, aber der Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen erlaubt erste Rückschlüsse auf einen nationalen Trend. Das Akademieforum „Noch ganz dicht? Aktuelles aus dem Gesundheitssystem“ bot heute Mittag zwei interessante Vorträge von Prof. Björn Volkmer und Prof. Christian Eggersmann.
In einem sind sich Bund und Länder einig: Es braucht eine Krankenhausreform – und das möglichst schnell. Eine erste heftige Runde des Ringens endete mit dem konsentierten Eckpunktepapier vom 10.7.2023. Über die Sommerpause soll daraus ein Gesetzentwurf werden – da vieles im Eckpunktepapier den Charakter einer Absichtserklärung hat, wird das noch mal spannend. Denn bekanntlich liegt die Tücke im Konkreten und dem Detail. Ein Beitrag von Dr. Ursula Hahn.
Zugegeben, es ist kompliziert: § 135e Abs. 4 Satz 3 Nr. 7 SGB V des Gesetzentwurfes zur Krankenhausreform schließt in Verbindung mit einer Anlage aus, dass urologische Belegärzte die Anforderungen der Leistungsgruppe Urologie erfüllen. Bis jetzt bleibt dieses Privileg vier nicht urologischen Arztgruppen vorbehalten – eine Art Berufsverbot also für Urologen. Die Aufregung bei DGU und BdB ist verständlicherweise riesig.
In Hauptstadtkreisen kursiert der 37 Seiten starke Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ (KHVVG). Das fertige Gesetz soll 2024 in Kraft treten, aber was steht drin?
Zwar stehen die Folgen der bundesweiten Krankenhausreform für die Urologie in den Sternen, aber der Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen erlaubt erste Rückschlüsse auf einen nationalen Trend. Das Akademieforum „Noch ganz dicht? Aktuelles aus dem Gesundheitssystem“ bot heute Mittag zwei interessante Vorträge von Prof. Björn Volkmer und Prof. Christian Eggersmann.
In einem sind sich Bund und Länder einig: Es braucht eine Krankenhausreform – und das möglichst schnell. Eine erste heftige Runde des Ringens endete mit dem konsentierten Eckpunktepapier vom 10.7.2023. Über die Sommerpause soll daraus ein Gesetzentwurf werden – da vieles im Eckpunktepapier den Charakter einer Absichtserklärung hat, wird das noch mal spannend. Denn bekanntlich liegt die Tücke im Konkreten und dem Detail. Ein Beitrag von Dr. Ursula Hahn.
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