Zu einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied vor den Neuwahlen im Parlament keine finale Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf zu ermöglichen.
Zu einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied vor den Neuwahlen im Parlament keine finale Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf zu ermöglichen.
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