Die Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist bis zum 2. Dezember des Jahres 2025 verlängert.

Erstattungsfähig: Übergangsfrist bei Wundauflagen verlängert

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Die Erstattungsfähigkeit „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist bis zum 2. Dezember des Jahres 2025 verlängert.

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