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KV Nordrhein lässt das Geschäftsmodell der TeleClinic juristisch prüfen

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) lässt das Geschäftsmodell der Münchener TeleClinic GmbH juristisch prüfen. (Symbolbild © schemev – stock.adobe.com)

KV Nordrhein lässt das Geschäftsmodell der TeleClinic juristisch prüfen

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Erschienen in: UroForum

Die TeleClinic ist eine Online-Plattform, die bundesweit Arzttermine ausschließlich per Videosprechstunde vermittelt. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) behauptet, das Geschäftsmodell beinhalte „erhebliche Risiken für die Patientengesundheit“ und reichte Klage vor dem Landgericht München ein.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) lässt das Geschäftsmodell der Münchener TeleClinic GmbH juristisch prüfen. (Symbolbild © schemev – stock.adobe.com)
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein lässt das Geschäftsmodell der Münchener TeleClinic GmbH juristisch prüfen. (Symbolbild © schemev – stock.adobe.com)

Nach Darstellung der KVNO soll diese Vermittlung von Videosprechstunden-Terminen „oftmals auch mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen für die Nutzer“ verbunden sein. Die KVNO sieht in dem Geschäftsmodell nicht nur erhebliche Risiken für die Patientengesundheit, sondern hinterfragt auch den Umgang mit den erfassten Gesundheitsdaten. Ebenso hält es die KVNO für kritisch, dass Krankenkassen Verträge mit der TeleClinic schließen, die offenbar dazu führen, dass Versicherte dieser Gesetzlichen Krankenkassen in der Behandlung bevorzugt werden: „Unsere Aufgabe ist es, dass alle Patienten alleine nach medizinischer Dringlichkeit an die Reihe kommen. Daher sehen wir diese Form von Angeboten kritisch, zumal die Krankenkassen ja auch noch dafür bezahlen – das ist Geld, das in der Versorgung fehlt“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, KVNO-Vorstandsvorsitzender.

„Die Telemedizin bietet große Vorteile und ist auch eine gute Möglichkeit, den Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen. Deshalb stehen wir zu digitalen Innovationen, wie etwa Videosprechstunden, Online-Terminvergaben oder Telekonsilen, da sie den Zugang zur ärztlichen Beratung erleichtern und eine sinnvolle Ergänzung zur persönlichen Praxissprechstunde sein können. Allerdings müssen sie qualitätsgesichert sein und sollten nicht dazu führen, dass Patienten sich bestimmte Leistungen – etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rezepte – quasi ‚auf Knopfdruck‘ bestellen können“, so Bergmann. Einer sinnvollen und wirtschaftlichen Behandlung per Videosprechstunde gehe laut Bergmann deshalb auch ein digitales Ersteinschätzungsverfahren voraus. Dies soll zeigen, dass das Patienten-Anliegen aus medizinischen Gründen überhaupt für eine Videosprechstunde geeignet ist.

Neben den Punkten der fraglichen Behandlungs- und Verordnungssicherheit kritisiert die KVNO auch den Umgang mit den auf der Plattform erfassten personenbezogenen und sensiblen Gesundheitsdaten. Auch dieser Aspekt soll im Rahmen der angestoßenen Prüfung einer juristischen Klärung unterzogen werden.

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