Die Krankenhaustransformationsfondsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums liegt erst seit wenigen Tagen vor hat trotz ihrer bürokratischen Ausmaße Freunde gefunden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich kürzlich sehr positiv geäußert.
„Die Krankenhäuser sehen in der KHFTV viele positive Aspekte, die einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung in Deutschland leisten können“, unterstrich die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Prof. Henriette Neumeyer. Dass die Transformationskosten nun nicht mehr im Wesentlichen auf die gesetzlich Versicherten abgewälzt werden solle, wie es die ursprünglichen Pläne des scheidenden Gesundheitsministers Lauterbach vorsahen, sondern der Bund über das Sondervermögen seiner Verantwortung nachkommen möchte, sei richtig. Diejenigen einseitig zu belasten, die ohnehin schon unter den stark gestiegenen Beiträgen leiden, wäre ein falsches Signal.
„Jetzt ist die künftige Bundesregierung gefragt, ihr Wort zu halten und zügig die gesetzliche Grundlage für diese Neuverteilung der Finanzierung zu schaffen. Es ist trotzdem gut, schon jetzt die Verordnung in Kraft zu setzen, damit sich die verantwortlichen Stellen auf das Verfahren einstellen können. Wir begrüßen auch, dass Investitionen zum Erhalt bestehender Strukturen nun nicht mehr grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind, wie es ursprünglich geplant war“, kommentierte Neumeyer. Nach wie vor sei jedoch kritisch, dass ambulante Versorgungsangebote von der Förderung ausgeschlossen bleiben würden. „Das ist besonders für die Krankenhäuser gravierend, die die Länder als sektorenübergreifende Versorger planen.“
Die Versorgung stärker sektorenübergreifend zu organisieren und gerade dort zu sichern, wo es immer weniger Arztpraxen gibt, sei postuliertes Ziel der Krankenhausreform. „Jetzt die ambulante Versorgung in Kliniken von der Förderung auszunehmen, steht im Widerspruch zu diesem Ziel“, so die DKG-Vize-Chefin. Wichtige Ziele der Reform würden verfehlt, wenn die Politik die Investitionskosten dieser ambulanten Versorgungsangebote nicht berücksichtigt würden. Die Transformation der Versorgungslandschaft bliebe damit unvollständig.
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