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SpiFa, BVKJ und BNKD fordern gesetzgeberische Korrekturen bei Hybrid-DRGs

Hybrid-DRG als Chance für mehr Ambulantisierung

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SpiFa, BVKJ und BNKD fordern gesetzgeberische Korrekturen bei Hybrid-DRGs

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Erschienen in: UroForum

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) und der Bundesverband niedergelassener Kinderchirurgen e.V. (BNKD) sehen für das Gelingen der Ambulantisierung dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fordert, die Hybrid-DRG als Chance für mehr Ambulantisierung auszugestalten. Derzeit laufe die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. (© Virchowbund / Lopata)
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fordert, die Hybrid-DRG als Chance für mehr Ambulantisierung auszugestalten. Derzeit laufe die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. (© Virchowbund / Lopata)

Deutschland hinkt aus Sicht der Verbände bei der Ambulantisierung im internationalen Vergleich immer noch massiv hinterher. Die letzten gesetzlichen Änderungen der Regelungen zu den Hybrid-DRG mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz waren aus Sicht der Verbände eine Verschlechterung und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen fatal. SpiFa, BVKJ und BNKD fordern angesichts dessen den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und die Bremsen bei der Ambulantisierung zu lösen, um unnötige, belastende und teure stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

„Was mit der Hybrid-DRG als Chance für mehr Ambulantisierung begann, droht durch Fehlanreize, bürokratische Hürden und fragwürdige Ausschlüsse ins Gegenteil verkehrt zu werden“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Die ursprünglich intendierte Gleichrangigkeit von stationären und ambulanten Leistungserbringern werde bislang verfehlt – nicht nur zum Nachteil der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, sondern insbesondere von beitragszahlenden Patientinnen und Patientinnen.

Die zentralen Kritikpunkte der Verbände lauten:

  • Unzureichende Finanzierung der Sachkosten: Bei Leistungen mit hohem Sachkostenanteil – insbesondere Implantatkosten – liegen die Hybrid-DRG teils unterhalb des EBM-Niveaus. Damit wirken sie dem Ziel einer wirtschaftlich tragfähigen ambulanten Leistungserbringung entgegen. Variable Sachkosten müssen separat erstattet werden.
  • Bürokratische Belastung: Neue Regelungen zur Abrechnung erschweren digitale Prozesse. Eine bundeseinheitliche digitale Abrechnungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes wäre praxisnäher und effektiver.
  • Ausgrenzung vulnerabler Gruppen: Der mit dem KHVVG eingeführte gesetzliche Ausschluss für die Leistung gegenüber Kindern- und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung ist aus Sicht der Verbände fachlich nicht begründbar und muss gestrichen werden. Gerade auch diese vulnerablen Gruppen profitieren von der Ambulantisierung enorm.

Die drei Verbände fordern deshalb die Anpassung der Hybrid-DRG-Kalkulation, um eine Vergütung über EBM-Niveau sicherzustellen. Außerdem müssen variable Sachkosten, insbesondere bei Implantaten, erstattet werden. Die Ausschlüsse für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen müssen zurückgenommen werden. Schließlich muss die ambulant tätige Fachärzteschaft bei Auswahl und Durchführung sektorengleich vergüteter Leistungen unterstützt werden.

Bildquelle: GrafKoks – adobe.stock.com

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