Nach der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe meldet nun auch die KV Schleswig-Holstein Millionenverluste aus riskanten Kapital-Spekulationen. Wieder ist das Vertrauen der Vertragsärzte erschüttert und wieder stellt sich die Frage, ob KV-Vorstände eigentlich mit Geld umgehen können.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) muss aufgrund von Verlusten bei Kapitalbeteiligungen im Immobilienbereich Abschreibungen in Höhe von 36 Millionen Euro vornehmen. Bei 16 Millionen Euro dieser Summe ist von einem Totalverlust auszugehen, bei den übrigen 20 Millionen Euro besteht ein hohes Ausfallrisiko, musste die KV einräumen. Der neue KV-Vorstand übt sich in Schuldzuweisungen an den vorherigen Vorstand, der für die Entscheidungen, die Kapitalanlagen zu erwerben, vollständig verantwortlich gewesen sei. Der alte KV-Vorstand ist bis Ende Juni 2024 im Amt gewesen.
Der seit 1. Juli 2024 tätige neue Vorstand hat die Rechtsaufsicht im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein sowie die Mitglieder der Abgeordnetenversammlung der KVSH nach eigener Darstellung informiert. Darüber hinaus informierte der Vorstand alle Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVSH über den Sachverhalt. Zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der KVSH wurde ein Rechtsanwalt beauftragt. „Für uns als neuer Vorstand ist das eine schwere Hypothek“, erklärte die Vorstandsvorsitzende, Dr. Bettina Schultz. „Wir bedauern die entstandene Situation zutiefst und werden als Vorstand gemeinsam dafür sorgen, dass ein solches Vorgehen künftig nicht mehr möglich sein wird.“
Die vergangenen Jahre waren durch ein anhaltend niedriges bzw. negatives Zinsniveau geprägt. In diesem schwierigen Umfeld versuchte die KVSH offenbar, Verluste durch die Investition von KV-Kapital in verschiedene Vermögensanlagen, insbesondere im Immobiliensektor, zu verhindern. Die ging offenbar daneben. Bei einigen Beteiligungen an Immobilienprojekten drohen jetzt Verluste. Der neue Vorstand stellt fest: „Die Entscheidung, in die genannten Kapitalanlagen zu investieren, fällt vollständig in die Verantwortung des vorherigen KVSH-Vorstandes, der bis Ende Juni 2024 im Amt war.“
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