In der Urologie und zwei weiteren Fachbereichen gelten künftig Personaluntergrenzen. Das geht aus einer neuen Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor, wie das Ärzteblatt berichtete.

Das BMG hat die Grenzen festgelegt, weil die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband nicht auf Grenzen einigen konnten.
Erstmals geregelt werden damit die Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Urologie, Hals-Nasen-Ohren Heilkunde und Rheumatologie. Die Neuregelung greift ab dem 1. Januar 2023.
Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei werden Tag- und Nachtschichten unterschieden.
Was sind die Personaluntergrenzen?
Ab dem 1. Januar 2023 gelten für die Urologie in der Tagschicht eine Betreuungsquote von 10 Patienten zu 1 Pflegekraft. In der Nachtschicht soll es eine Quote von 22:1 geben.
Die neue Verordnung legt auch fest, welche Grenzwerte zwischen Pflegehilfskräften und der Gesamtzahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern nicht unterschritten werden dürfen. Für die Urologie sollen es in der Tagschicht 10 %, in der Nachtschicht 5 % sein.
Die Pflegepersonaluntergrenzen gelten der Verordnung zufolge nur dann nicht, wenn der G-BA konkrete Vorgaben für das Verhältnis von Patienten zur Pflegekraft festgelegt hat.
Die Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen beruht auf Verhältniszahlen, die auf Datenauswertungen aus dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zurückgehen, so das BMG.
Mit der Einführung dieser neuen Bereiche sind nach Berechnungen des InEK rund 90 % aller Krankenhausfälle von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt.
Quelle: aerzteblatt.de



