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UroSkop: Elektronische Patientenakte startet am 29. April und sorgt nicht nur für Jubel

Auf der Health-IT-Messe DMEA kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den baldigen ePA-Start an. (Foto: DMEA)

UroSkop: Elektronische Patientenakte startet am 29. April und sorgt nicht nur für Jubel

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Erschienen in: UroForum

Jetzt ist es amtlich. Das Bundesgesundheitsministerium wird am 29. April mit dem bundesweiten Roll out der Elektronischen Patientenakte beginnen. Für Minister Karl Lauterbach ist die Akte eine „Kerntechnologie, um die deutsche Gesundheitsversorgung besser zu machen.“ IT-Experten des Hamburger Chaos Computer Clubs sehen das Projekt deutlich kritischer und bemängeln ernste Sicherheitslücken.

Lauterbach schwärmt vom Traum-Duo aus eAkte und Künstlicher Intelligenz, um das Gesundheitssysteme besser, einfacher und unbürokratischer zu machen. Für Patientinnen und Patienten bringt der Roll out für Lauterbach transparentere und effizientere Behandlungen. Urologinnen und Urologen können laut BMG auf Befunde, Medikationspläne oder Arztbriefe digital zugreifen. Sie können die ePA ab 29. April freiwillig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem installiert haben. Ab 1. Oktober wird die Nutzung dann für alle verpflichtend. „Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Wochen in eine Hochlaufphase der ePA eintreten werden.“ Der Startschuss zur ePA ist Inhalt eines Briefes, den Lauterbach an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik geschickt hat.

KBV lobt den langsamen Start der Einführung

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung zählt vor allem Lauterbachs Verzicht auf die schnelle ePA-Pflicht. „Die stufenweise und zunächst freiwillige Einführung ist der richtige Weg, um den Praxen, die ePA-ready sind, den Einstieg zu ermöglichen“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Praxen, die noch kein ePA-Modul hätten oder bei denen die Technik noch nicht funktioniere, bekämen mehr Zeit, um sich vorzubereiten. Deshalb sei es folgerichtig, dass die elektronische Patientenakte (ePA) erst ab 1. Oktober verpflichtend zu nutzen sei und zumindest in diesem Jahr keine Sanktionen drohten. „Die Hochlaufphase soll von den Leistungserbringenden genutzt werden, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen und sie in die Versorgungsabläufe zu integrieren“, betont der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister in einem Schreiben an die Gesellschafter der gematik.

Rollout der PVS-Module ab Ende April

Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) sollen ihre ePA-Module ab 29. April nach und nach ausrollen. Einige Praxen werden die ePA sofort nutzen können. In anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden. Praxen, die dazu Fragen haben, sollten sich laut KBV an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden.

Am 15. Januar war der Testversuch in 300 Praxen, Apotheken und Kliniken in den drei Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens gestartet. Seitdem haben die Krankenkassen für 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland eine ePA angelegt. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete Medikamente werden dort zentral gespeichert. Urologische Praxen, Kliniken und Apotheken sehen diese Daten, sobald die Krankenkassenkarte im Lesegerät steckt. Über eine Smartphone-App lassen sich Zugriffsrechte individuell einrichten. Patienten können auch Daten selbst hochladen – zum Beispiel Anamnese-Daten. Der gläserne Patient steht vor dem Arzt-Tresen.

BÄK unterstützt die schrittweise Einführung

Die Bundesärztekammer sieht die technische Reife der ePA derzeit als kritisch an. „Die Erfahrungen der ersten Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Zuge der Erprobung in den drei Modellregionen haben zahlreiche technische Verbesserungsnotwendigkeiten offengelegt, sodass eine bundesweite verbindliche Einführung derzeit unvertretbar wäre.“ Es sei deshalb folgerichtig, die Erprobung in den Modellregionen weiterzuführen, bis die zu Tage getretenen Probleme behoben sind, wie es der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister angekündigt hätte.

„Auch eine Ausweitung der Erprobung unterstützen wir, um weiteren Ärztinnen und Ärzten sowie den Anbietern von Primärsystemen Erfahrungen mit der ePA zu ermöglichen. Wir plädieren aber dafür, den Einsatz der elektronischen Patientenakte auf freiwilliger Basis erst nach einer Bestätigung der Sicherheitsanforderungen durch das BSI schrittweise über die Modellregionen hinaus zu verbreitern“, empfiehlt die BÄK. Nur so lasse sich das gemeinsame Ziel erreichen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland zielgerichtet und erfolgreich voranzubringen.“

Die Crux mit den Sicherheitslücken

Die Datenschutz-Kritiker der ePA sucht Lauterbach mit der Aussage zu beruhigen, die ePA sei nun „extrem sicher“. So extrem nun auch wieder nicht, hatten IT-Experter des Chaos Computer Clubs zu Jahresbeginn herausgefunden. Gleich auf mehreren Wegen hatten Hacker die ePA mühelos „geknackt“ und Zugriff auf Patientendaten erhalten. Jetzt verweist Lauterbach auf neue Sicherheitsmaßnahmen, die gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt worden seien.

Weniger euphorisch sehen Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club die BMG-Reparaturmaßnahmen. Ihr gegenüber Agence France Press formuliertes Urteil ist hart: „Die bisher angekündigten Updates sind grundsätzlich ungeeignet, die aufgedeckten Mängel in der Sicherheitsarchitektur auszugleichen.“

Bildquelle:© DMEA

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Franz-Günter Runkel
Chefreporter UroForum

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