Die Sorgen des Berufsverbands der Deutschen Urologie e.V. über die fehlende Bezahlung der Sachkosten bei der ambulanten Ureterorenoskopie könnten am Ende grundlos zu sein. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die ambulante Leistung als sektorenübergreifende Hybrid-DRG konzipiert. Nach dem Referentenentwurf des BMG gemäß § 115 f Absatz 4 SGB V wird die Vergütung als sektorgleiche Vergütung ab dem 1. Januar 2024 neu geregelt.

Die ambulante Ureterorenoskopie (URS) soll in einer Hybrid-DRG abgebildet und laut Berufsverband „leistungsgerecht sektorgleich vergütet werden“, unabhängig davon, ob sie in Praxis-AOPZ oder in der Klinik erbracht werden. Die Vergütung in Höhe von 1.412,05 Euro soll pauschal erfolgen. In Zukunft ist der Eingriff damit auch unter stationären Bedingungen geregelt – ohne die Gefahr, dass er, wie seit Anfang des Jahres, als Fehlbelegung und somit als nicht erstattbar klassifiziert werden könnte. Eine stationäre Erbringung der URS ist nach wie vor möglich unter Voraussetzung patientenseitig nachweisbarer besonderer Faktoren (Kontextfaktoren). Die derzeitig diskutierte Honorierung für die URS erscheint aus Sicht des BvDU „auskömmlich und ermöglicht, die komplette urologische Versorgung in den Belegkliniken aufrecht zu erhalten“.
Nacht-und-Nebel-Aktion für das Kliniktransparenzgesetz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf für eine Hybrid-DRG-Verordnung an den Start gebracht. Er enthält einen „Startkatalog“ für 2024 sowie eine „erweiterte Leistungsauswahl“, deren Vergütung erst 2024 definiert werden soll. Kurz vor Mitternacht am heutigen Mittwoch will sich der Bundestag laut der Tagesordnung mit dem Krankenhaustransparenzgesetz befassen. Er will abschließend beraten und beschließen. Politische Kritiker sehen in der Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor allem den Versuch, seine Leistungslevel durch die Hintertüre durchzudrücken.
Warum so viel Transparenz im Schutz der Nacht unters Volk gebracht wird, mag den Patienten egal sein. Die Lauterbach-Kritiker aus den Bundesländern werden darin einen enormen Affront sehen müssen, denn gut aufbereitete und verständliche Informationen über die Stärken und Schwächen von Krankenhäusern sind das, was die Landesgesundheits- und Kommunalpolitiker so sehr fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Kaum ein Patient wird sich operieren lassen, wenn sich ein paar Kilometer weiter die bessere Alternative befindet. Dann fällt auf, wer gut und wer weniger gut ist. Mal sehen, was aus der Transparenz im Krankenhaus wird.
KBV rettet sich in eine Petition zur Praxenkollaps-Kampagne
Nachdem die Praxenkollaps-Kampagne mit einer PR-Show am 18. August gestartet ist, stellt sich seitdem immer stärker ein Misserfolg heraus. Die Rahmenbedingungen konnten leider nicht verbessert werden, und Lauterbach leistete sich den Luxus, die Aktion der Ärzte lieber gleich zu ignorieren. Da die ärztliche Strategie bislang nichts in der Hinterhand hat, um die Selbstsicherheit des Ministers mal ein bisschen ins Wanken zu bringen, droht ein klägliches Scheitern.
In dieser kommunikativen Lage rettet sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung in eine Petition an den Bundestag, um die „ambulante Versorgung in Deutschland zu verbessern“. „Wir brauchen so viele Unterschriften wie möglich, um eine größtmögliche Sichtbarkeit für unser Anliegen zu bekommen“, betont der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Er ruft alle Praxen auf, mitzumachen und Unterschriftenlisten auszulegen: „Es ist fünf vor zwölf. Wenn die Politik nicht bald aktiv wird, wird es die medizinische Versorgung, so wie die Bürger sie schätzen, bald nicht mehr geben.“
Wörtlich heißt es in der Petition: „Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung rund um die Uhr war ein Wert, der unser Land ausgezeichnet hat und den die Bürgerinnen und Bürger schätzten. Jetzt aber stehen die Praxen vor dem Kollaps, sie arbeiten bis zum Anschlag und ihre Kräfte gehen zur Neige.“ In der Begründung zur Petition werden unter anderem die überbordende Bürokratie, die unzureichende Finanzierung und der massive Personalmangel genannt. In der Folge „resignieren immer mehr Ärzte und Praxisangestellte und flüchten aus der vertragsärztlichen Versorgung“, heißt es.
Die öffentliche Petition ist Teil der Praxenkollaps-Kampagne. Es werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt, um im zuständigen Ausschuss des Bundestages das Anliegen persönlich vortragen zu können. Bislang habe die Bundesregierung trotz ihrer vielfachen Versprechungen keinen Finger für die Praxen gerührt.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Franz-Günter Runkel
Chefreporter UroForum
Quelle und Bildquelle: © UroForum/Bach



