Nach der Einigung der Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag sehen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft Chancen für einen Neustart. Neben Lob gibt es aber auch schon Kritik an Punkten des Vertrags.
Aus der Sicht der KBV besteht die Möglichkeit eines Neuanfangs in der Gesundheitspolitik. Der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigt sich erfreut über den Wechsel des Gesundheitsressorts zur Union. „Fehlentwicklungen der letzten Jahre müssten jetzt korrigiert werden“, so Gassen. Die KBV verbindet damit die Stärkung der ambulanten Versorgung, die ein wesentlicher Stabilitätsfaktor in Deutschland sei.
Die KBV kündigte an, über die Finanzierung und Organisation des Patientenservice 116117 sprechen zu wollen, der einen wesentlichen Teil im Koalitionsvertrag einnehme und eine stärkere Rolle bei der Patientensteuerung spiele solle. Die angedachten Honorarabzüge bei Fachärzten in überversorgten Regionen lehnt Gassen ab. So gut es sei, über die Entbudgetierung von fachärztlich unterversorgten Regionen nachzudenken, so kritisch sehe man Honorarabzugsideen in überversorgten Regionen, die es de facto nicht gebe und die eher ein Produkt der Bedarfsplanung seien.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Koalitionsvertrag als Chance für einen Neustart in der Gesundheitspolitik. Die neue Bundesregierung stehe vor großen Herausforderungen. „Wir sind sicher, dass mit einem neuen Minister wieder ein konstruktiver Dialog zwischen Bund, Ländern und den Akteuren im Gesundheitswesen möglich sein wird. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die allerdings in den zurückliegenden Jahren aus dem BMG heraus bewusst missachtet wurde. Wir sehen einem Personal- und Politikwechsel mit großer Zuversicht entgegen, obgleich die Herausforderungen, denen die Krankenhäuser gegenüberstehen, damit noch nicht kleiner geworden sind“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Positiv ist aus DKG-Sicht, dass die dringend notwendigen Mittel zur Deckung der Lücke aus den Jahren 2022 und 2023, die benötigt werden, um die Strukturen zur Gestaltung einer planvollen neuen Krankenhauslandschaft stabilisieren zu können, auch in der Endfassung des Koalitionsvertrages enthalten sind. „Zwar handelt es sich dabei bedauerlicherweise nur um eine einmalige Zahlung und nicht um eine strukturelle Hilfe – dennoch zeigt sie, dass sich die Koalition der wirtschaftlich dramatischen Lage vieler Kliniken bewusst ist“, so Dr. Gaß. Die Auszahlung dieser Sofort-Transformationskosten müsse allerdings schnell und möglichst noch im ersten Halbjahr 2025 erfolgen.
Bildquelle:© KBV, DKG



