36% – 35.889 von 99.756 (entsprechend 36%) der aktuell aktiven Praxen und ambulanten Einrichtungen im ärztlichen Bereich in Deutschland weisen mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit auf und gelten demnach als teilweise barrierefrei. Im Bereich der psychologisch-psychotherapeutischen Praxen sind es 25% (8.112 von 32.437 Praxen). Das geht aus der Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag zum Thema „Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung“ hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Zahlen aus dem von der KBV-geführten Bundesarztregister (Stand Juni 2025).
Für die Anfrage ist der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, der im Dezember 2024 von der damaligen Bundesregierung vorgelegt wurde. Mit diesem Plan sollen Barrieren in der medizinischen Versorgung abgebaut und den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten für alle gewährleistet werden. Der Dritte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen (2021) verdeutlicht den erheblichen Handlungsbedarf: Rund 79% der Arztpraxen seien für Rollstuhlnutzer nicht zugänglich und fast 90% erfüllten nicht die erweiterten Barrierefreiheitskriterien.
Weitere Informationen zur kompletten Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung unter: Drucksache 21/2481

Quelle: Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum Thema „Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung“ vom 30.10.2025



