Herausforderungen wie die Coronapandemie, resistente Keime, aber auch ambulantes Operieren führten dazu, dass Hygieneanforderungen auch in Arztpraxen zunehmen. Das Problem: Die Hygieneverordnungen für Krankenhäuser werden teilweise 1:1 auf den ambulanten Bereich übertragen, die jedoch für Praxen nicht immer passend ausgerichtet sind. Erschwerend kommt hinzu, dass länderspezifische Medizinhygieneverordnungen existieren, die sich mitunter voneinander unterscheiden. Das geht aus einem veröffentlichten Gutachten des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung hervor, das die KBV in Auftrag gegeben hat. Die Gutachter sollten Einsparpotenziale ermitteln, woraus sich mögliche Spielräume für Anpassungen ergeben könnten, die sowohl den erforderlichen Hygienebestimmungen gerecht werden als auch Ressourcen effizienter einsetzen und verbrauchen können. Fazit des Gutachtens: Die umfangreichen Hygienevorgaben für Arztpraxen könnten ohne Abstriche bei Patientensicherheit und Arbeitsschutz reduziert werden, um beispielsweise durch eine pragmatische Vorgehensweise die enorme Ressourcenverschwendung in den Griff zu kriegen und einen effizienteren Ressourceneinsatz wieder zu ermöglichen. Weitere Informationen:
Quelle: Praxisnachrichten Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
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