Digitale Gesundheitsanwendungen, CGM-Systeme und automatisierte Insulindosierung revolutionieren die Diabetestherapie. Doch die Deutsche Diabetes Gesellschaft warnt: Wer keinen Zugang zu Technik hat, digitale Kompetenzen fehlen oder eine analoge Versorgung bevorzugt, droht abgehängt zu werden. Die DDG erhebt konkrete politische Forderungen – und richtet sich dabei auch an Behandler-Teams.
Im Praxisalltag ist die Digitalisierung längst angekommen: Glukosesensoren liefern Echtzeitdaten, Apps unterstützen das Selbstmanagement, und algorithmisch gesteuerte Insulinpumpen übernehmen komplexe Dosierungsentscheidungen. Doch wer profitiert tatsächlich von diesen Entwicklungen? Auf ihrer Jahrespressekonferenz am 24. Februar 2026 in Berlin stellte die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) diese Frage ins Zentrum und mahnte: Digitalisierung darf soziale Ungleichheit in der Diabetesversorgung nicht vergrößern – sondern muss aktiv dazu beitragen, sie zu überwinden. Für Behandler-Teams ist das keine abstrakte gesundheitspolitische Debatte, sondern eine täglich spürbare Realität im Umgang mit heterogenen Patientengruppen.
Diabetes als Datenmanagementerkrankung – mit strukturellen Lücken
„Diabetes ist eine Datenmanagementerkrankung. Täglich entstehen zahlreiche Daten zu Blutzuckerwerten, Ernährung oder Insulindosen. Digitale Anwendungen könnten helfen, diese Informationen sinnvoll zu nutzen”
Dr. Tobias Wiesner, Vizepräsident der DDG
Digitale Tools verbesserten nachweislich die Therapietreue, ermöglichten individualisierte Unterstützung und könnten eine engere Vernetzung zwischen Betroffenen und Behandler-Teams fördern.
Gleichzeitig verwies Wiesner auf eine wachsende strukturelle Lücke: Nicht alle Menschen mit Diabetes haben die gleichen Voraussetzungen, um von diesen Innovationen zu profitieren. Fehlende Endgeräte, instabile Internetverbindungen und mangelnde digitale Gesundheitskompetenz – besonders in einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen – schaffen reale Barrieren. Hinzu kommen sprachliche Hürden durch fehlende Mehrsprachigkeit von Anwendungen sowie komplexe Benutzeroberflächen, die ältere oder weniger technikaffine Menschen systematisch ausschließen.
Algorithmische Verzerrungen und die „Präventionslücke”
Ein wenig beachtetes Risiko benannte Wiesner als algorithmische Verzerrung (Algorithmic Bias): Wenn KI-gestützte Systeme vorwiegend mit Daten privilegierter Bevölkerungsgruppen trainiert werden, könnten sie für Menschen mit anderen soziodemografischen Hintergründen schlechtere oder unpassende Empfehlungen generieren. Das würde bestehende Ungleichheiten nicht nur fortschreiben, sondern aktiv verstärken.
Zudem beschrieb Wiesner eine „Präventionslücke”: Digitale Angebote erreichten häufig vor allem gesundheitsbewusste und technikaffine Personen. Gerade Menschen in prekären Lebenslagen – also jene mit dem höchsten Risiko für chronische Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes – würden durch digitale Angebote oft am wenigsten erreicht.
Nicht zuletzt betonte die DDG das Recht auf analoge Versorgung: Menschen mit Diabetes, die nicht an der Digitalisierung teilnehmen wollen oder können, haben Anspruch auf gleichwertige Behandlung ohne digitalen Zwang und ohne technologische Diskriminierung.
Digitales Disease-Management-Programm: Strukturen zukunftsfest gestalten
Ein zentrales gesundheitspolitisches Instrument, das die DDG aktiv mitgestaltet, ist das digitale Disease-Management-Programm (dDMP). Wiesner betonte, dass ein dDMP weit mehr als eine technische Ergänzung des bisherigen DMP sein müsse: Es biete die Chance, die Diabetesversorgung erstmals flächendeckend und sektorenübergreifend zu vernetzen – von der Arztpraxis über Kliniken bis hin zu weiteren Versorgungspartnern.
Damit dieses Potenzial ausgeschöpft werden könne, seien klare gesetzliche Vorgaben notwendig: die transsektorale Einbindung des dDMP, der Abbau von Doppelstrukturen mit dem bestehenden DMP sowie einheitliche Schulungs- und IT-Strukturen.
Drei konkrete Forderungen der DDG
Die DDG formulierte auf der Jahrespressekonferenz drei politische Kernforderungen, die auch für Behandler-Teams unmittelbar relevant sind:
1. Barrierefreier Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA): Gesundheitsdaten wie Medikationspläne und Befunde sollen bei jedem Arztbesuch verfügbar sein – auch für Betroffene, die die ePA nicht aktiv selbst nutzen.
2. Verbindliches digitales Disease-Management-Programm (dDMP): Telemedizin, sichere Kommunikationsdienste und DiGA müssen strukturell integriert und angemessen vergütet werden. Die ePA soll als zentrale Datenplattform dienen; Module wie elektronischer Medikationsplan und digitale Laborbefunde müssen eingebunden sein.
3. Faire Vergütung moderner Diabetestechnologie: CGM-Systeme und automatisierte Insulinpumpen verbessern die Stoffwechselkontrolle und können Folgeerkrankungen vorbeugen – erzeugen aber in spezialisierten Praxen erheblichen Mehraufwand durch Schulungen, Datenauswertung und technische Betreuung. „Seit Jahren wird dieser zusätzliche Aufwand nicht ausreichend bezahlt”, kritisierte Wiesner. Das setze die ambulante Diabetologie wirtschaftlich unter Druck.
Gesundheitskompetenz als Schlüsselfaktor
Prof. Dr. med. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG, fasste den übergeordneten Anspruch zusammen: „Digitale Lösungen können die Versorgung verbessern. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass soziale Unterschiede weiterwachsen.” Gesundheitskompetenz sei ein entscheidender Schlüsselfaktor – bislang fehle es jedoch an konsequenten politischen Maßnahmen, um sie nachhaltig in allen Bevölkerungsgruppen zu stärken. Für Behandler-Teams bedeutet das: Die Sensibilität für die digitale Teilhabefähigkeit der eigenen Patientengruppe ist zunehmend Teil einer ganzheitlichen, gerechten Diabetesversorgung.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) vom 24.02.2026 : DDG warnt vor einer wachsenden digitalen Kluft in der Diabetesversorgung [Link]



