Die Ambulantisierung von Brustkrebsoperationen wird von zertifizierten Brustzentren, Fachgesellschaften und Patientenvertretungen grundsätzlich unterstützt – jedoch unter der ganz klaren Bedingung, dass Versorgungsqualität und Sicherheit der Patientinnen gewährleistet bleiben müssen. In einem aktuellen Positionspapier geben sie klar vor, welche Mindestanforderungen erfüllt sein müssen, damit die Ambulantisierung überhaupt gelingen kann. Dazu gehören ein umfassendes Vergütungsmodell für Psychoonkologie, Breast Care Nurses, interdisziplinäre Tumorkonferenzen und pathologische Diagnostik sowie klare Indikationskriterien für vulnerable Patientinnen und Patienten.
Positionspapier fordert Mindestanforderungen
Die zertifizierten Brustzentren in Deutschland, die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Vertreterinnen und Vertreter von Patienteninteressen unterstützen die politisch angestrebte Ambulantisierung ausgewählter Brustkrebsoperationen, sofern Versorgungsqualität und Sicherheit gewährleistet bleiben. In einem aktuellen Positionspapier nahm die Deutsche Gesellschaft für Senologie (DGS) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO), der Kommission Mamma in der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie e.V. (AGO) und der Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK) Stellung zum Sachverhalt und arbeitete Schlüsselelemente heraus, die für ein Gelingen der Ambulantisierung essenziell sind. Du den aktuellen Rahmenbedingungen äußerte sie starke Bedenken, denn so führe die ambulante Durchführung zu einer erheblichen Unterfinanzierung unverzichtbarer Leistungen.
Brustkrebsoperationen sind Teil komplexer Therapieprozesse und erfordern eine intensive medizinische, pflegerische, physiotherapeutische und psychosoziale Betreuung. Wesentliche Elemente wie interdisziplinäre Tumorkonferenzen, Beratungen durch Breast Care Nurses, Physiotherapie mit Frühmobilisation, Psychoonkologie, Sozialdienst und studienbezogene Aufgaben werden im ambulanten Vergütungssystem nicht ausreichend abgebildet. Eine fehlende Refinanzierung dieser Leistungen gefährde die Strukturqualität und die bisherige Ergebnisqualität der zertifizierten Zentren und damit die Sicherheit und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten, mahnte die DGS im Positionspapier.
Chancen und Grenzen der Ambulantisierung
Eine sorgfältig definierte Ambulantisierung könne hingegen Vorteile für Patientinnen und Patienten bieten, etwa kürzere Aufenthalte in einer ungewohnten Umgebung und potenziell schnellere Reintegration in den Alltag. Gleichzeitig bestünden klare Grenzen:
Brustkrebsoperationen sind in der Regel eingebettet in komplexe multimodale und interdisziplinäre Diagnose- und Therapiekonzepte. Sie erfordern leitliniengerechte umfassende Diagnostik und engmaschige postoperative Betreuung sowie psychosoziale, physiotherapeutische und pflegerische Unterstützung. Die Patientinnen und Patienten befinden sich häufig in einer psychischen Ausnahmesituation, die ein besonderes Maß an professioneller Begleitung erfordert.
Fehlende Finanzierung unverzichtbarer Leistungen
Die medizinische und psychosoziale Versorgung rund um die Brustkrebsoperation setzt sich aus weit mehr zusammen als dem operativen Eingriff. Ein Teil dieser Leistungen ist bei ambulanter Durchführung der Operation im aktuellen System jedoch nicht refinanziert. Dazu gehören insbesondere Psychoonkologie, Sozialdienst, interdisziplinäre Tumorkonferenzen, Bildgebung und bildgesteuerte Intervention, pathologische Diagnostik, Breast Care Nurses, Studienpersonal sowie Tumordokumentation und Qualitätssicherung.
Psychoonkologie und Sozialdienst
Die Psychoonkologie bietet niedrigschwellige, unmittelbare Krisenintervention und aktiviert Ressourcen und Bewältigungsstrategien. Im ambulanten Setting entfällt die Vergütung für diese essenzielle Begleitung nahezu vollständig. Der Sozialdienst berät zu Krankengeld, Rehabilitation, Haushaltshilfe und beruflicher Wiedereingliederung. Die Komplexität der Lebenssituation nach Krebsdiagnose ist im ambulanten System nicht abgebildet und wird nicht finanziert.
Interdisziplinäre Tumorkonferenz
Die interdisziplinäre Tumorkonferenz ist unverzichtbar für die Qualität der Therapieentscheidungen, wird aber ambulant nicht gesondert honoriert. Jede Patientin und jeder Patient muss in einer prätherapeutischen und in einer postoperativen interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden. Dies dient unter anderem dem Ziel, Indikatoren für eine stationäre oder ambulante Umsetzung der Operation interdisziplinär zu erheben, die Operationsumsetzung zu planen und die Operationsqualität zu prüfen.
Bildgebung und bildgesteuerte Intervention
Auch wenn ein Teil der notwendigen Bildgebung prä- und postoperativ im ambulanten Setting erbracht werden kann, trifft dies nicht für die wesentliche peri- und intraoperative Bildgebung zu. Sonographisch, mammographisch oder durch MRT gesteuerte Markierungen und intraoperative Präparateradio- und -sonographien sind in der Hybrid-DRG nicht abgebildet. Hier müsse unter allen Umständen darauf geachtet werden, dass eine leitliniengerechte Betreuung gesichert sei, so die DGS im Rahmen der Stellungnahme.
Pathologische Diagnostik
Die pathologische Diagnostik ist zeitsensitiv und muss unbedingt eingebunden sein, um leitliniengerechte Therapieentscheidungen treffen zu können. Das neue Vergütungsmodell der Hybrid-DRGs bildet diese unverzichtbaren Leistungen jedoch nicht ausreichend ab. Fehlende, fehlerhafte oder verspätete Diagnostik hat unmittelbar negative Auswirkungen auf die Versorgung und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten.
Breast Care Nurses
Breast Care Nurses sind ein zentraler Bestandteil prä- und postoperativer Beratung und Pfeiler der Zertifizierung – im ambulanten Bereich existiert bislang jedoch kein strukturiertes Refinanzierungsmodell.
Studienpersonal und klinische Forschung
Die Teilnahme an klinischen Studien ist ein Motor des medizinischen Fortschritts.
Studienpersonal informiert die Patientinnen und Patienten über Studienoptionen und übernimmt Dokumentation, Ein- und Ausschlusskriterien sowie Fallbegleitung. Ohne Finanzierung wird die Studienlandschaft gefährdet.
Tumordokumentation und Qualitätssicherung
Zudem ist die Entwicklung einer verpflichtenden und digital evaluierbaren Dokumentation zur Patientenversorgung im ambulanten Setting mit integrierter Meldung an Krebsregister notwendig. Kernparameter sollten zur Qualitätsbewertung definiert werden, um eine Unterlegenheit gegenüber der zertifizierten Versorgung in Brustzentren auszuschließen.
Qualitätsrisiken und Forderungen
Ohne Finanzierung dieser Leistungen entstehen Risiken wie der Abbau interdisziplinärer Strukturen, Einschränkungen der psychosozialen Versorgung, Verlust an Studienaktivität und Gefährdung der Zertifizierungsvorgaben – alles zu Lasten der Patientinnen.
Die zertifizierten Brustzentren, wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Vertretungen von Patientinnen und Patienten fordern daher:
- Strukturiertes Vergütungsmodell für alle qualitätssichernden Leistungen außerhalb der OP
- Finanzierung multidisziplinärer Betreuung (Psychoonkologie, Physiotherapie, Sozialdienst, Breast Care Nurses, Tumorkonferenzen, perioperative Diagnostik, Studienstrukturen)
- Berücksichtigung der Zertifizierungsvorgaben in der ambulanten Vergütung
- Einbezug von Fachgesellschaften, zertifizierten Zentren und Patientenvertretungen in die Weiterentwicklung
- Klare Indikationskriterien für stationäre Behandlung vulnerabler oder komplexer Patientinnen und Patienten
Eine Ambulantisierung der Brustkrebsoperationen könne nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn sie nicht zu Lasten der Versorgungsgüte erfolge, so die DGS abschließend.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Senologie im März 2026: https://www.senologie.org/fileadmin/dgs/_downloads/_stellungnahmen/2026/DGS_Positionspapier_zur_Ambulantisierung_der_Brustkrebsoperation_AG_ZBZ_final.pdf



