Die neue S1-Leitlinie sexualisierte Gewalt vereinheitlicht die medizinische Versorgung von Frauen nach sexualisierter Gewalt in Deutschland. Die DGGG entwickelte die Leitlinie gemeinsam mit vier weiteren Fachgesellschaften und dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Sie gibt Empfehlungen zur traumainformierten Versorgung, vertraulichen Spurensicherung und psychosozialen Nachsorge. Die Leitlinie schafft erstmals bundesweit einheitliche Standards für geschultes Personal, geschützte Räume und eine fachgerechte Betreuung von Betroffenen.
S1-Leitlinie zur Versorgung nach sexualisierter Gewalt veröffentlicht
Eine neue bundesweite S1-Leitlinie vereinheitlicht die medizinische Versorgung von Frauen nach sexualisierter Gewalt. Die Leitlinie „Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt ” wurde Anfang 2026 von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) gemeinsam mit vier weiteren medizinischen Fachgesellschaften und dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) entwickelt. Sie bündelt den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und schafft einen verbindlichen Rahmen für ärztliche Entscheidungen.
Standardisierung der Versorgung als Ziel
Die Leitlinie leistet erstmalig einen Beitrag zur Standardisierung und Vereinheitlichung der ärztlichen Versorgung erwachsener Frauen nach sexualisierter Gewalt.
„Mit dieser Leitlinie wird sich die Versorgungsqualität für vergewaltigte Frauen und Mädchen verbessern. […] Unsere Erfahrung zeigt, dass klare Abläufe und geschulte Teams entscheidend dafür sind, wie gut Frauen nach sexualisierter Gewalt aufgefangen werden.”
Angela Wagner, Geschäftsführerin der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt
Bislang unterschieden sich die medizinischen Angebote für Betroffene regional deutlich. Die neue AWMF-Leitlinie stärkt Struktur und Verlässlichkeit für die Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen und für die von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen.
Essenzielle Aspekte der Leitlinie
Die Leitlinie gibt detaillierte Empfehlungen für die Erstversorgung, den Umgang mit Betroffenen, verschiedene Versorgungsformen und rechtliche Konstellationen. Sie empfiehlt eine räumliche Trennung vom übrigen Klinikbetrieb in geschützten Räumen mit weiblichem und geschultem Personal. Zentral ist eine traumainformierte Gesprächsführung, die den Betroffenen Kontrolle über den Untersuchungsprozess ermöglicht.
Konkret empfiehlt die Leitlinie die Anwesenheit einer weiblichen Drittperson und die Erläuterung verschiedener Versorgungsoptionen. Untersuchungen sind Schritt für Schritt zu erklären, um den Betroffenen Kontrolle und Selbstbestimmung zu geben.
Die Leitlinie unterscheidet verschiedene Versorgungsformen: Anzeigeerstattung ohne ermittlungsbehördlichen Untersuchungsauftrag, Untersuchung im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden, vertrauliche Spurensicherung und ausschließlich medizinische Versorgung. Ein wichtiger Aspekt ist die vertrauliche Spurensicherung ohne automatische Anzeige bei der Polizei.
Weitere Kapitel behandeln die Anamneseerhebung, medizinisch-forensische Untersuchungen, medizinische Versorgung einschließlich Notfallkontrazeption, die Prävention sexuell übertragbarer Infektionen sowie die psychische und psychosoziale Versorgung und Nachbetreuung.
Expertise aus der Praxis
Der Versorgungsverbund Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung gilt seit Jahren über die Grenzen Hessens hinaus als beispielgebend. Seit dem Start im Jahr 2013 wurden über 1.900 Frauen nach einem sexualisierten Übergriff versorgt. Diese Expertise floss in die neue Leitlinie ein.
Meilenstein für die Versorgung
„Die neue S1-Leitlinie ist ein Meilenstein in der medizinischen und spurensichernden Versorgung nach sexualisierter Gewalt. Sie macht unmissverständlich deutlich: Wer nach sexualisierter Gewalt medizinische und spurensichernde Hilfe sucht, hat Anspruch auf kompetente Behandlung überall in Deutschland”, betont Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Berlin.
Die Leitlinie schafft verbindliche Grundlagen für alle beteiligten Berufsgruppen, Betroffene ernst zu nehmen, professionell zu versorgen und ihre Entscheidungen zu respektieren.



