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Devices und Wearables bei Herzrhythmusstörungen – Hot Topics aus der EHRA

Smartwatch zeigt medizinische Gesundheitsdaten und Körperanalyse als Hologramm an, Wearable-Technologie für Gesundheitsüberwachung.

Quelle: © khunkornStudio – Adobe Stock

Devices und Wearables bei Herzrhythmusstörungen – Hot Topics aus der EHRA

Fachartikel

Kardiologie

Herzrhythmusstörungen

mgo medizin Redaktion

Verlag

7 MIN

Erschienen in: herzmedizin

Telemonitoring revolutioniert nicht nur die Herzrhythmusdiagnostik bei ICD- und CRT-Patienten: Auch smarte Wearables bieten heute faszinierende Möglichkeiten, Arrhythmien frühzeitig zu erkennen und die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Aktuelle Studien und praktische Empfehlungen der EHRA werden im folgenden Artikel kompakt, verständlich und praxisnah erläutert.

Das Device-basierte Telemonitoring hat sich als ein zentrales Element der Nachsorge von Patienten mit implantierbaren Defibrillatoren (ICD) und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-D/P) etabliert [1–4]. Daneben ermöglichen auch tragbare Systeme zur Detektion von Herzrhythmusstörungen, sogenannte Wearables, die Überwachung des Herzrhythmus. Es kommen unterschiedliche messtechnische Verfahren, wie z. B. das Elektrokardiogramm (EKG) oder die Photoplethysmographie (PPG) zum Einsatz. Diese Technologien können sowohl für die initiale Diagnostik von Herzrhythmusstörungen als auch für die Therapieüberwachung ein wertvolles Tool darstellen [5, 6]. In den aktuellen Empfehlungen der European Heart Rhythm Association (EHRA) wird jedoch explizit auf die Bedeutsamkeit einer korrekten Datenerhebung und -auswertung sowie auf eine sorgfältige Interpretation der erhobenen Daten hingewiesen [5, 6]. Die EHRA rät grundsätzlich dazu, CE-zertifizierte Produkte mit publizierten Validierungsstudien zu verwenden [5]. Denn trotz des zunehmenden Einsatzes von Wearables bestehen derzeit noch Limitationen, etwa im Hinblick auf die technische Genauigkeit, die Benutzerabhängigkeit oder auch datenschutzrechtliche Aspekte [7]. Darüber hinaus ist die Erstattungsfähigkeit durch Kostenträger derzeit länderspezifisch unterschiedlich geregelt und längst nicht durchgehend etabliert [7]. Perspektivisch ist jedoch von einer wachsenden Relevanz dieser Technologien im Management von Herzrhythmusstörungen auszugehen – insbesondere im Kontext telemedizinischer Anwendungen und der individualisierten Patientenversorgung [5, 7].

Digitale Transformation des Managements von Herzrhythmusstörungen

Dieser Artikel beleuchtet die digitale Transformation des Managements von Herzrhythmusstörungen, gibt einen Überblick über verschiedene Messtechniken und zeigt Potentiale, Limitationen und zukünftige Entwicklungen des Monitorings von Herzrhythmusstörungen mit Devices und Wearables auf.

Messtechnische Verfahren

Device-Telemonitoring von ICD- und CRT-D/P-Patienten

Das Device-basierte Telemonitoring ermöglicht eine kontinuierliche, automatisierte Übertragung diagnostischer Informationen an das betreuende Behandlungsteam. Dadurch erlaubt es eine frühzeitige Detektion klinisch relevanter Ereignisse sowie eine schnelle therapeutische Intervention. Die Evidenzlage aus mehreren randomisierten Studien hat den klinischen und versorgungsrelevanten Nutzen dieser Technologie belegt [2–4]. In der prospektiven, randomisierten IN-TIME-Studie konnte bei 716 Patienten mit Herzinsuffizienz eine signifikant reduzierte Mortalität nach 12 Monaten in der Telemonitoring-Gruppe (2,7 % vs. 6,8 %; p = 0,012) sowie eine Verbesserung des kombinierten klinischen Endpunkts aufgezeigt werden [2]. Dass ein Device-Telemonitoring dazu beitragen kann, die Patientensicherheit durch eine frühe Ereignisdetektion zu erhöhen und es gleichzeitig ermöglicht, die Anzahl der erforderlichen Vor-Ort-Kontrolltermine signifikant zu reduzieren, ist u. a. in der TRUST-Studie sowie in der RM-Alone-Studie aufgezeigt worden [3, 4].

EKG-basiertes Monitoring mit Wearables

Die elektrodenbasierte Erfassung, integrierte Speicherung und ggf. telemetrische Übertragung eines Ein- oder Mehrkanal-EKGs – typischerweise durch Kontakt der Finger mit Elektroden an Smartwatches oder externen Geräten – erlaubt eine Korrelation von Symptomen der Patienten mit zugrundeliegenden Arrhythmien, die Erstdokumentation von Herzrhythmusstörungen sowie eine Rhythmuskontrolle bei vorbekannten Arrhythmien [5]. Langzeitaufzeichnungen mit Wearables über 24 Stunden bis zu einem Monat ermöglichen ein kontinuierliches Rhythmusmonitoring spezieller Patientenkollektive und bieten Vorteile gegenüber konventionellen 24–72-Stunden-Langzeit-EKGs. So wurde beispielsweise in einer aktuellen Studie aufgezeigt, dass ein 14-Tage-Monitoring mit einem EKG-Patch bei 236 Patienten mit hypertropher Kardiomyopathie 2,7-mal häufiger nicht anhaltende ventrikuläre Tachykardien detektierte als ein konventionelles 48-stündiges Langzeit-EKG (p < 0,001) [8].

Die Vorteile des EKG-basierten Monitorings, gegenüber der PPG-Technologie, bestehen in der Möglichkeit der konkreten Darstellung von P-Wellen, QRS-Komplexen und Arrhythmie-Morphologien. Weitere Stärken liegen in der optionalen Erkennung
von Arrhythmien mit Hilfe von KI-Algorithmen sowie der Integration dieser Informationen in Patienten-Apps und in ärztliche Konsultationen. Als spezielle Vorteile von Langzeit-EKG-Aufzeichnungen mit Wearables sind darüber hinaus die geringe Invasivität gegenüber implantierbaren Looprekordern sowie die hohe Trageakzeptanz gegenüber herkömmlichen 24–72-Stunden-Langzeit-EKGs anzuführen. In einer Metaanalyse wurden für 1-Kanal-EKG-Wearables bei korrekter Anwendung Sensitivitäten und Spezifitäten von 90–98 % für die Detektion von Vorhofflimmern angegeben [9].

Derzeitige Limitationen von zeitlich begrenzten EKG-Aufzeichnungen liegen in der oft nur Symptom- oder Alarm-getriggerten Erfassungsmöglichkeit. Zudem besteht bei EKG-basierten Wearables häufig eine starke Abhängigkeit der Signalqualität von z. B. der technischen Affinität der Anwender oder dem Elektrodenkontakt. Weitere Limitationen sind in der Notwendigkeit der
Auswertung durch Fachpersonal und den bislang fehlenden Vergütungsmöglichkeiten begründet [7]. […]

Potentiale von integrierten Versorgungskonzepten

Vorhofflimmern zeigt eine stetig zunehmende Prävalenz, geht mit einer erhöhten Morbidität und Mortalität einher und stellt einen bedeutenden Risikofaktor für u. a. Schlaganfälle und Herzinsuffizienz dar [2]. Die Früherkennung von Vorhofflimmern und die kontinuierliche Überwachung von Vorhofflimmer-Patienten ist essenziell für deren effektive Behandlung. Abgesehen von implantierten Devices ermöglichen es auch Wearables, diese Patienten außerhalb des klinischen Settings kontinuierlich zu überwachen, Diagnosen schneller zu stellen und Therapien besser zu steuern. Das Konzept der integrierten Versorgung bietet somit, durch die Verknüpfung digitaler Interventionen mit klassischen Präsenzangeboten, ein bedeutendes Potenzial zur Optimierung der Patientenversorgung. Dies bestätigte sich u. a. auch in der TeleCheck-AF-Studie, einer multizentrischen, prospektiven Beobachtungsstudie, die den Einsatz eines telemedizinischen, App-basierten Herzfrequenz- und Rhythmusmonitorings bei Patienten mit Vorhofflimmern untersucht hat. Ziel war es, die Realisierbarkeit, die Akzeptanz und die klinische Wirksamkeit einer Smartphone-basierten Herzfrequenzmessung mittels PPG im Rahmen der Fernbetreuung während der COVID-19-Pandemie zu evaluieren. Die Studie zeigte, dass das TeleCheck-AF-System eine zuverlässige Erfassung von Herzfrequenz und -rhythmus außerhalb der Klinik ermöglicht und von Patienten sowie Ärzten gut angenommen wird. Es erleichtert die Überwachung, Therapieanpassung und Entscheidungsfindung, insbesondere wenn persönliche Arztbesuche eingeschränkt sind [14].

Die Ergebnisse unterstreichen das Potenzial digitaler Gesundheitslösungen, die Versorgung von Vorhofflimmer-Patienten sicher und effizient zu gestalten. Die EHRA hat bereits 2022 in einem Positionspapier konkrete Strategien vorgeschlagen, wie sich digitale Applikationen für die Früherkennung und Überwachung von Herzrhythmusstörungen in existierende Behandlungspfade
integrieren lassen [5].

Erstattungsfähigkeit des Monitorings von Herzrhythmusstörungen

Trotz wachsender Evidenz für den klinischen Nutzen von digitalen Versorgungskonzepten mit neuen Technologien bestehen in Europa erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit [7].

Implantierbare Aggregate (ICD, CRT-D/P)

Seit dem 1. April 2016 ist die telemedizinische Nachsorge von implantierbaren Aggregaten (ICD und CRTD/P) in Deutschland als sogenannte „telemedizinische Funktionsanalyse“ in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden. Fachärzte können seither die telemedizinisch erbrachte Leistung über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 13574 und 13576 abrechnen. Aufgrund des G-BA-Beschlusses zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mit implantierten Aggregaten vom 17. Dezember 2020 können Herzinsuffizienzpatienten mit implantierten Aggregaten, welche die Indikationskriterien (LVEF < 40 %, NYHA II/III, implantiertes Aggregat [ICD, CRT-D/P] oder eine in den letzten 12 Monaten stattgehabten Hospitalisierung wegen kardialer Dekompensation) erfüllen, innerhalb der Regelversorgung telemedizinisch betreut werden. In die, dem Beschluss zugrundeliegende, Nutzenbewertung des IQWiG sind Publikationen eingeflossen, welche den Benefit einer telemedizinischen Nachsorge von Herzinsuffizienzpatienten mit implantierten Aggregaten (z. B. IN-TIME) sowie mit externen Geräten (z. B. TIM-HF, TIM-HF2) aufgezeigt haben [2, 15, 16]. Seit dem 1. Juli 2025 können ergänzend mit der neuen Kostenpauschale 40909 auch die Transmitterkosten für das Device-Telemonitoring über den EBM einmal im Krankheitsfall und insgesamt dreimal pro Patient im Zusammenhang mit z. B. der Durchführung einer o. g. telemedizinischen Funktionsanalyse (GOP 13574 und 13576) sowie dem o. g. Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (GOP 13684) abgerechnet werden. Auch Frankreich hat z. B. mit der Einführung des LATM-Systems (Liste der aktiven Telemonitoring-Maßnahmen) bereits strukturierte Vergütungsmodelle für telemedizinische Leistungen, einschließlich der digitalen Rhythmusüberwachung mit implantierbaren Aggregaten, etabliert. In einigen anderen europäischen Gesundheitssystemen fehlen jedoch bislang klare Regelungen zur Kostenerstattung für telemedizinische
Leistungen [7].

Wearables

Spezifische Abrechnungspositionen für nicht-invasive Wearables zur Detektion von Arrhythmien existieren bisher nicht. Aus einer aktuellen Umfrage unter 217 Fachärzten aus ganz Europa geht hervor, dass digitale Geräte, einschließlich Wearables, zunehmend zur Detektion von Vorhofflimmern und anderen Arrhythmien genutzt werden. Allerdings bestätigten 73,6 % der Befragten, dass es keine Vergütungsregelungen für die ärztliche Interpretation der von Wearables gelieferten Daten in ihren Ländern gibt [17]. Eine standardisierte europäische Regelung zur Integration der digitalen Rhythmusdiagnostik in bestehende
Erstattungsmodelle erscheint vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung und einer steigenden Prävalenz von z. B. Vorhofflimmern jedoch dringend erforderlich [7].

Autorin: PD Dr. med. Denise Guckel

Stellv. ärztliche Leitung des Institutes für angewandte Telemedizin (IFAT),
Oberärztin der Klinik für Elektrophysiologie und Rhythmologie
Herz- und Diabeteszentrum NRW
Universitätsklinik der Ruhr-Universität
Medizinische Fakultät OWL (Universität Bielefeld)
Klinik für Elektrophysiologie/Rhythmologie
Georgstraße 11, 32545 Bad Oeynhausen
E-Mail: dguckel@hdz-nrw.de

Der vollständige Artikel ist in herzmedizin 7/2025 erschienen.

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