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Neue GOÄ: BVA fordert weitere Bearbeitung

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Neue GOÄ: BVA fordert weitere Bearbeitung

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Erschienen in: CONCEPT Ophthalmologie

Auf dem diesjährigen Ärztetag (27.–30.05.2025) in Leipzig werden die Delegierten über die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entscheiden. Ein Thema mit Sprengwirkung. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) warnt vor einer voreiligen Verabschiedung und fordert weitere Bearbeitungen.

Seit September 2024 fanden zum GOÄ-Entwurf zahlreiche Gespräche zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und medizinischen Berufsverbänden sowie Fachgesellschaften statt. „Auch nach diesen sogenannten Clearinggesprächen gibt es weiterhin enormen Bearbeitungsbedarf“, sagt Dr. Peter Heinz, 2. Vorsitzender des BVA. „Wir sind der Auffassung, dass der technologische Fortschritt, die Inflation und auch die Honorierung neuer medizinischer Verfahren stets adäquat vergütet werden müssen.“ Nur so sei  gewährleistet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre mitunter hohen Investitionen rückfinanzieren und so Therapien dem Schweregrad entsprechend überhaupt anbieten könnten. „Dies vermissen wir im vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ“, betont der BVA-Zweite.

Andere Auffassung als die BÄK

Der BVA hat in den Gesprächen mit der BÄK stets auf diese Lücken hingewiesen. „Die Änderung der Bundesärzteordnung in Verbindung mit den grundlegenden Bedingungen – insbesondere der Paragrafenteil und die ,Volumenneutralität´ der neuen GOÄ – lassen uns erheblich daran zweifeln, dass dies zukünftig ausreichend abgebildet ist. In diesen Punkten vertreten wir eine andere Auffassung als die Bundesärztekammer“, so Heinz.

Appell an Delegierte, nicht zuzustimmen

Der BVA hat sich zur medialen Berichterstattung und Protestaktionen der Ärzteschaft bisher nicht öffentlich positioniert. „Destruktives Handeln und Diskutieren widersprechen unserer Auffassung der bisherigen Zusammenarbeit mit der BÄK, die wir gerne auch zukünftig bei der Intention, die GOÄ zu reformieren, unterstützen. Doch in Anbetracht der designierten neuen Bundesregierung mit einem Koalitionsvertrag, der keine Passage zur GOÄ enthält, und vor dem Hintergrund möglicher Folgen innerhalb der Ärzteschaft bitten wir die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Leipzig, dieser neuen GOÄ so nicht zuzustimmen, sondern den Entwurf zur weiteren Bearbeitung und nochmals intensiven Diskussion und Verhandlungen mit der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe insbesondere zum Paragrafenteil und den Änderungen der Bundesärzteordnung an das Präsidium der Bundesärztekammer zu verweisen“, erklärt Heinz. Denn eine neue GOÄ könne nur erfolgreich sein, wenn sie von der breiten Mehrheit aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland getragen werde.

Quelle: BVA-Pressemitteilung vom 22.05.2025

Bildquelle:© BVA

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