Zum diesjährigen Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember machen die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) und der Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ auf die Gefahren von Feuerwerkskörpern bei Kindern und Jugendlichen aufmerksam.
„Jedes Jahr kommt es – bereits Wochen vor Silvester – zu teils lebensbedrohlichen Verletzungen. Besonders betroffen sind Hände, Gesicht und Augen. Viele dieser Unfälle ließen sich durch frühzeitige Aufklärung und konsequente Präventionsmaßnahmen verhindern”
DGKJCH-Präsidentin Dr. PD Barbara Ludwikowski
Auch „Kinderböller“ können Verletzungen verursachen
Frei verkäufliche Kleinstfeuerwerkskörper, etwa die sogenannten Kinderböller (F1 Kleinstfeuerwerk), können trotz ihres Namens extrem gefährlich werden: So können sie schwere Verbrennungen verursachen, Fingerverletzungen bis hin zu Amputationen auslösen und durch unkontrollierte Explosionen besonders ungeschützte junge Nutzerinnen und Nutzer gefährden. Die einfache Verfügbarkeit verstärkt die falsche Annahme, diese Produkte seien sicher.
Illegale Feuerwerkskörper: Leicht verfügbar, unberechenbar und gefährlich
Besonders gefährlich sind illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland, denn Produkte ohne geprüfte Sicherheitskennzeichnung enthalten oft deutlich mehr oder andersartige Explosivstoffe und können unberechenbar zünden. Die unkomplizierte Bestellung über das Internet führt dazu, dass diese extrem gefährlichen Böller bereits lange vor Silvester im Umlauf sind und zu schweren Verletzungen führen.
„Nur gemeinsam mit Eltern, Schulen und Vereinen, die mit uns auf das Thema aufmerksam machen, können wir schwere Verletzungen durch Feuerwerkskörper verhindern”, erklärt Dr. Mechthild Sinnig, Kinderchirurgin am Zentrum für schwerbrandverletzte Kinder in Hannover.
Die DGKJCH macht in diesem Zusammenhang auf die engagierte Arbeit von Paulinchen e.V. aufmerksam. Der Verein hat Tipps für einen möglichst sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt:
• Nur geprüftes Feuerwerk mit BAM-Nummer und CE-Zeichen verwenden.
• Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen.
• Sicherheitsabstand einhalten und Böller nie in der Hand zünden.
• Auf Wunderkerzen verzichten – sie werden bis zu 1.200 °C heiß!
• Lieber zu sicheren Alternativen greifen: Knicklichter oder LED-Leuchtstäbe
• Keine Suche am nächsten Tag nach nicht gezündeten oder unbenutzten Böllern
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH), 5.12.2025
Weitere Informationen: Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.: Gemeinsam Kinder schützen: Aktionen zum Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember



