Die Neuauflage der S2k-Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung), AWMF-Registernummer 006-128, ist seit Mitte August verfügbar.
Die 3. Version der AWMF-S2k-Leitlinie »zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung)« ist detaillierter, einige Kapitel wurden erweitert oder ergänzt, zudem wurden aktuelle Publikationen in die Aktualisierung mit einbezogen.
»Thermische Verletzungen zählen zu den schwersten und mit ihren Folgen auch zu den nachhaltigsten Traumen. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen für eine hochqualifizierte und insbesondere multidisziplinäre Behandlung mit besonderem Fokus auf eine kindgerechte Betreuung«, heißt es im Vorwort der S2k-Leitlinie Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter.
Zudem wird ausgeführt, dass sich die Leitlinie auf die »(prä)klinische Erstversorgung, die Diagnostik, die Lokalbehandlung sowie die qualifizierte Nachsorge thermischer Verletzungen« bei Kindern und Jugendlichen beschränkt.
»Die stationäre Behandlung brandverletzter Kinder und Jugendlicher sollte Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder spezialisierten Kliniken für brandverletzte Kinder vorbehalten werden. Die Indikation zur Verlegung oder Vorstellung in einem Zentrum für schwerbrandverletzte Kinder erfolgt entsprechend der Leitlinie ›Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen‹ S2k-AWMF-Registernummer 044-001 …«
Aus dem Kapitel »Behandlungsrichtlinien«, Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie et al. S2k-Leitlinie: Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung). Version 3.0., 12.08.2024.
Zu Beginn werden Definition und Beurteilung von thermischen Verletzungen dargestellt. Die Unfallursachen thermischer Verletzungen bei Kindern unterscheiden sich von den Ursachen bei Erwachsenen. Bei Kindern sind Verbrühungen mit fast dreiviertel der Fälle die häufigste Ursache, gefolgt von den Kontaktverbrennungen. Ein eigenes Kapitel ist nun dem Thema Stromunfälle gewidmet: »Stromverbrennungen im Kindesalter sind selten, sie gehören jedoch zu den komplexesten Verletzungen da sie nicht nur die Haut schädigen, sondern, je nach Stromspannung und den spezifischen Gegebenheiten der Unfallsituation, großflächigen Schaden an den Weichteilen, Nerven, Muskeln, Sehnen, Knochen und den inneren Organen verursachen können«, so die Leitlinie. Auch zum Inhalationstrauma gibt es einen kurzen Abschnitt.
Die Leitlinie beschäftigt sich weiters mit Erstmaßnahmen wie Kühlen, Analgosedierung, Infusionstherapie und Transport. Dargestellt werden außerdem Flüssigkeitstherapie, hämodynamisches Monitoring und (neu) auch spezielle anästhesiologische Aspekte in der Akut- und weiteren Versorgung. Weiters geht es um verschiedene Behandlungsstrategien in der lokalen Therapie, wie Defektrekonstruktion, Hauttransplantation, Spalthaut- und Lappenplastiken. Auch auf die Besonderheiten der lokalen (ambulanten) Therapie kleinflächiger und unproblematischer Verletzungen geht die Leitlinie gesondert ein. Weiters ist außerdem der Therapie des verbrennungsassoziierten Pruritus ein eigenes Kapitel gewidmet. Im Anhang der Leitlinie findet sich hierzu der »Itch Man Scale«.
Ebenfalls ein eigenes Kapitel gilt dem Thema Kindeswohlgefährdung. Die Empfehlung (Nr. 25) der Leitlinie lautet: »Bei thermischen Verletzungen mit Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung muss eine interdisziplinäre Kinderschutzgruppe hinzugezogen werden.«
Weitere Kapitel beschäftigen sich mit Mikrobiologischem Monitoring, Narbenbehandlung, Physiotherapie, Ergotherapie, Orthopädietechnik, psychotherapeutischer Begleitung in der Akutphase sowie Nachsorge & Nachbehandlung.
In der neuen Version der Leitlinie sind 26 Empfehlungen und 5 Statements mit starkem Konsens festgehalten.
Informationen zur Leitlinie:
AWMF-Registernummer: 006-128
Version: 3.0
Stand: 12.08.2024
Gültig bis: 11.08.2029
Federführende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e. V. (DGKCH)
Leitlinie: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie et al. S2k-Leitlinie: Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung). Version 3.0., 12.08.2024.
Direkt zur Leitlinie: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/006-128



