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DiGA-Update 2026: Neue digitale Gesundheitsanwendungen und höhere Vergütung

Illustration einer Person, die eine Gesundheits App nutzt, mit medizinischen Daten und Organ Grafiken auf einem grossen Smartphone Bildschirm

DiGA-Update 2026: Neue digitale Gesundheitsanwendungen und höhere Vergütung

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mgo medizin Redaktion

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Erschienen in: Der Allgemeinarzt

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wichtige Neuerungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Deutschland. Neben einer höheren Vergütung für ärztliche Tätigkeiten wurden neue DiGA dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Dieser Artikel informiert Sie über alle relevanten Änderungen, neue Gebührenordnungspositionen und die aktuelle Entwicklung der DiGA-Landschaft.

Es gibt neue DiGA und eine neue DiGA-Bewertung

Die ärztlichen Tätigkeiten bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen hat, werden seit dem 1. Januar 2026 höher vergütet. Außerdem gibt es zwei neue DiGA und eine, die in den EBM aufgenommen wurde. Digitale Gesundheitsanwendungen haben sich seit Einführung im Oktober 2020 sprunghaft verbreitet.

Kranus Mictera im DiGA-Verzeichnis

Die DiGA „Kranus Mictera” steht seit Oktober 2025 dauerhaft im DiGA-Verzeichnis. Ab dem 1. April 2026 kann deshalb für die Verlaufskontrolle und die Auswertung die Gebührenordnungsposition (GOP) 01482 einmal im Krankheitsfall zur Behandlung von Harninkontinenz bei Frauen (Belastungs-, Drang- und Mischinkontinenz) eingesetzt werden (64 Punkte / 8,15 Euro). Die DiGA beinhaltet ein zwölfwöchiges personalisiertes Training aus:

  • Beckenbodenübungen
  • Blasentraining
  • Wissensvermittlung
  • Verhaltensänderungen

Laut Hersteller soll damit die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden. Sie ergänzt die DiGA nach der GOP 01478, die ausschließlich bei männlichen Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres zum Einsatz kommen konnte.

Keine GOP für „Mindable” und „Untire”

Die DiGA „Mindable: Soziale Phobie” wurde im Dezember 2025 nach erfolgreicher Erprobung ebenfalls dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und richtet sich an Patienten mit Symptomen einer sozialen Phobie. Gleiches gilt für die DiGA „Untire” für Brustkrebspatientinnen und -patienten, bei denen zusätzlich eine krebsbedingte Fatigue (Erschöpfung) vorliegt. Hier handelt es sich um ein 12-wöchiges Programm, basierend auf den Grundlagen der:

  • Psychoonkologie
  • Methoden wie die kognitive Verhaltenstherapie (KVT)
  • Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)

Ziel ist es, die Energie der betroffenen Patienten wiederherzustellen und die Lebensqualität während und nach der Behandlung zu verbessern. Das Programm soll über Hilfsmittel wie:

  • Videos
  • Tipps
  • Anti-Stress-Übungen
  • Vorschläge für körperliche Aktivität

dazu beitragen, die Bekämpfung von starker Müdigkeit (Fatigue), die bei Krebspatienten häufig auftritt, zu ermöglichen.

Weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für beide DiGA jedoch keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten erkennen konnte, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband als Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses darauf verständigt, für diese DiGA keine vorläufige bzw. gesonderte Gebührenordnungsposition (GOP) in den EBM aufzunehmen. In den zuletzt genannten Fällen ist die Versorgung aber auch Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch nicht der berechnungsfähigen GOP des EBM. Sie kann deshalb verordnet werden, für Vertragsärztinnen und -ärzte besteht aber kein Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen einer eigenen GOP (§ 87 Abs. 5c Satz 4 SGB V).

Pseudonummer 86700 wird höher bewertet

Parallel haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sich darauf verständigt, zum 1. Januar 2026 die Bewertung der Pauschale 86700 von 7,93 Euro auf 8,15 Euro anzuheben. Damit werden die ärztlichen Tätigkeiten für vorläufig aufgenommene DiGA weiterhin genauso bewertet wie die für dauerhaft aufgenommene DiGA im EBM nach den GOP 01471 bis 01482. Derzeit kann die Pauschale 86700 nur für die ärztlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der DiGA „companion shoulder” berechnet werden. Diese DiGA war vorher zur Erprobung vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet und nach dem erforderlichen positiven Nutzennachweis dauerhaft aufgenommen worden.

Fazit

Digitale Gesundheitsanwendungen haben sich seit Einführung im Oktober 2020 sprunghaft verbreitet. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden insgesamt über 1 Million DiGA ärztlich verordnet oder von Krankenkassen genehmigt. Die Aktivierungsrate lag bei rund 81 %. Sie stellen damit – angesichts der hohen Einzelpreise – einen ernsthaften Kostensteigerungsfaktor im Gesundheitswesen dar.

Autor: Dr. med. Gerd W. Zimmermann

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