Immer noch besteht eine erhebliche Lücke zwischen individuellen Nachhaltigkeitsbemühungen einzelner Personen, Unternehmen sowie Organisationen und der Integration dieser Praktiken in Politik und gesellschaftlichen Alltag. Dabei können insbesondere die medizinischen Fachbereiche durch ein verbessertes Ressourcen-Management einen entscheidenden Beitrag pro Nachhaltigkeit leisten – ein Beitrag, der sich durch Kostenreduktion mehrfach bezahlt macht.
Die von allen WHO-Mitgliedstaaten verabschiedete Resolution „Skin diseases as a global public health priority” setzt das Thema Hautkrankheiten international und national auf die gesundheitspolitischen Agenden.
Nach rund drei Jahrzehnten Provisorium traf der 129. Deutsche Ärztetag eine berufspolitisch historische Entscheidung – wie immer man zum Resultat stehen mag. Andererseits enttäuscht das knapp 1.000-seitige Zahlenwerk viele. Labor und technische Leistungen: schlecht, operative Leistungen: noch schlechter, Gesamturteil: mittelmäßig. Was hat die Fraktion der GOÄ-Kritiker auszusetzen?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher*innen – nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit – voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung wird. Starke Raucher*innen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie durchführen lassen.
Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Medizinprodukteverordnung (MDR) angenommen, die die Einmalkennungspflicht (UDI) für Brillengläser, Brillenfassungen und Fertiglesebrillen erleichtert und die Übergangszeit für die Umsetzung verlängert.
Angesichts der wachsenden Zahl augenheilkundlicher Patientinnen und Patienten in Deutschland mahnt die DOG entschlossene gesundheitspolitische Weichenstellungen an. Dazu benennt sie drei zentrale Handlungsfelder.
Die neue GOÄ domestiziert die Privatabrechnungen in der ambulanten Urologie. Trotz ihrer zum Teil grotesken Rückständigkeit war die gute alte GOÄ gar nicht so unbeliebt. Die oft diffuse Beschreibung der Leistungen, der kreative Ersatz für reale Leistungsvergütung in Form der Analogziffern und – nicht zuletzt – die abenteuerliche Steigerung irrealer Leistungslegenden machten die alte Gebührenordnung zu einer echten Cash Cow. Muss die Cash Cow nun aufs Altenteil?
Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung fordert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Runden Tisch der Selbstverwaltung. Sein Credo: Es muss ohne Beitragserhöhungen gehen.
Seit langem beklagt die Deutsche Krankenhausgesellschaft die desolate Finanzsituation der deutschen Krankenhäuser. Die aktuellen Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder verschaffen etwas Luft, sind aber kein Allheilmittel.
Der Einsatz von KI-basierten Anwendungen gehört für immer mehr Praxen zum Alltag. Doch welche Regeln müssen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz eigentlich beachtet werden? Ein neues Serviceheft der KBV in der Reihe PraxisWissen stellt vor, worauf Praxen achten sollten.
Immer noch besteht eine erhebliche Lücke zwischen individuellen Nachhaltigkeitsbemühungen einzelner Personen, Unternehmen sowie Organisationen und der Integration dieser Praktiken in Politik und gesellschaftlichen Alltag. Dabei können insbesondere die medizinischen Fachbereiche durch ein verbessertes Ressourcen-Management einen entscheidenden Beitrag pro Nachhaltigkeit leisten – ein Beitrag, der sich durch Kostenreduktion mehrfach bezahlt macht.
Die von allen WHO-Mitgliedstaaten verabschiedete Resolution „Skin diseases as a global public health priority” setzt das Thema Hautkrankheiten international und national auf die gesundheitspolitischen Agenden.
Nach rund drei Jahrzehnten Provisorium traf der 129. Deutsche Ärztetag eine berufspolitisch historische Entscheidung – wie immer man zum Resultat stehen mag. Andererseits enttäuscht das knapp 1.000-seitige Zahlenwerk viele. Labor und technische Leistungen: schlecht, operative Leistungen: noch schlechter, Gesamturteil: mittelmäßig. Was hat die Fraktion der GOÄ-Kritiker auszusetzen?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher*innen – nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit – voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung wird. Starke Raucher*innen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie durchführen lassen.
Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Medizinprodukteverordnung (MDR) angenommen, die die Einmalkennungspflicht (UDI) für Brillengläser, Brillenfassungen und Fertiglesebrillen erleichtert und die Übergangszeit für die Umsetzung verlängert.
Angesichts der wachsenden Zahl augenheilkundlicher Patientinnen und Patienten in Deutschland mahnt die DOG entschlossene gesundheitspolitische Weichenstellungen an. Dazu benennt sie drei zentrale Handlungsfelder.
Die neue GOÄ domestiziert die Privatabrechnungen in der ambulanten Urologie. Trotz ihrer zum Teil grotesken Rückständigkeit war die gute alte GOÄ gar nicht so unbeliebt. Die oft diffuse Beschreibung der Leistungen, der kreative Ersatz für reale Leistungsvergütung in Form der Analogziffern und – nicht zuletzt – die abenteuerliche Steigerung irrealer Leistungslegenden machten die alte Gebührenordnung zu einer echten Cash Cow. Muss die Cash Cow nun aufs Altenteil?
Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung fordert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Runden Tisch der Selbstverwaltung. Sein Credo: Es muss ohne Beitragserhöhungen gehen.
Seit langem beklagt die Deutsche Krankenhausgesellschaft die desolate Finanzsituation der deutschen Krankenhäuser. Die aktuellen Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder verschaffen etwas Luft, sind aber kein Allheilmittel.
Der Einsatz von KI-basierten Anwendungen gehört für immer mehr Praxen zum Alltag. Doch welche Regeln müssen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz eigentlich beachtet werden? Ein neues Serviceheft der KBV in der Reihe PraxisWissen stellt vor, worauf Praxen achten sollten.
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