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DERM-Berufsdermatologie: Die aktualisierte Bamberger Empfehlung

Haende mit geroeтeter rissiger Haut – klinisches Bild eines Handekzems in der Berufsdermatologie

Quelle: © Sarfan – stock.adobe.com

DERM-Berufsdermatologie: Die aktualisierte Bamberger Empfehlung

Fachartikel

Dermatologie

Berufsdermatologie, Ekzem und Urtikaria

mgo medizin Redaktion

Verlag

5 MIN

Erschienen in: DermaForum

Über die jüngsten Anpassungen der Bamberger Empfehlung und die Bedeutung für die tägliche Praxis sprachen wir mit Prof. Dr. Christoph Skudlik, der das Thema am Kongressfreitag auf der DERM vorstellt.

Prof. Dr. Christoph Skudlik ist Facharzt für Dermatologie und Venerologie, Allergologie, Ernährungsmedizin und Berufsdermatologie (ABD). Er fungiert als Chefarzt des Instituts für Interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation an der Universität Osnabrück (iDerm) und dem BG Klinikum Hamburg und hat seit Ende 2025 die Stiftungsprofessur „Berufsdermatologie“ an der Universität Osnabrück inne.


DERM Frankenthal Logo

DERM-Vortrag:

„Bamberger Empfehlung zur Begutachtung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen und Hautkrebserkrankungen“,DERM Frankenthal 2026, Freitag, 13. März 2026, ab 15.20 Uhr


Das steckt dahinter…

Abgesehen von Covid-19 sind Hautkrankheiten – insbesondere Handekzeme und UV-bedingter Hautkrebs – die am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Da ihre berufliche Verursachung oft schwer zu beurteilen ist, bietet die „Bamberger Empfehlung“ eine wissenschaftlich fundierte und regelmäßig aktualisierte Grundlage für Gutachter. Sie sichert die Gleichbehandlung der Versicherten, indem sie den gesamten Begutachtungsprozess strukturiert: von der Diagnose über den Kausalzusammenhang bis zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Lieber Prof. Dr. Skudlik, worum geht es in Ihrem Vortrag auf der DERM in Frankenthal?

Prof. Dr. Christoph Skudlik: „Die aktualisierte Bamberger Empfehlung ist das Kernthema meines Vortrags. Diese Empfehlung wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben und von einem wissenschaftlichen Gremium erarbeitet. Als gewählter Leiter des wissenschaftlichen Gremiums konnte ich maßgeblich an der aktuellen Überarbeitung der Empfehlung mitarbeiten. Im Kern handelt es sich um Begutachtungsempfehlungen für arbeitsbedingte Hauterkrankungen. In der Praxis gibt die Bamberger Empfehlung jedoch auch die „Spielregeln“ vor, wie in der Hautarztpraxis mit BG-Fällen umzugehen ist. Aufgrund einer umfassenden Gesetzesänderung im Januar 2021 mussten wir die Empfehlungen modifizieren und an die neuen Rahmenbedingungen anpassen.“

Prof. Dr. Christoph Skudlik
©privat
Prof. Dr. Christoph Skudlik
©privat

Für wen sind die damit verbundenen Erleichterungen besonders wichtig?

Prof. Dr. Christoph Skudlik:„Vordergründig ist das Thema für Gutachter interessant, doch praktisch hat es Auswirkungen auf alle, die in der dermatologischen Versorgung tätig sind und hier tagtäglich Patientinnen und Patienten mit möglicherweise beruflichen Kontaktekzemen, Allergien oder beruflichem Hautkrebs sehen. Inhaltlich decken die Empfehlungen vor allem folgende Bereiche ab:

  • Entzündliche Hauterkrankungen (z. B. Kontaktekzeme der Hände).  
  • Berufliche Verschlimmerung von Neurodermitis oder ­Psoriasis.  
  • Beruflicher Hautkrebs durch UV-Licht.“

Was sind zentrale Take-Home-Messages für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen?

Prof. Dr. Christoph Skudlik: „Die entscheidende Nachricht ist, dass die Hürden für die offizielle Anerkennung einer Berufskrankheit deutlich gesenkt wurden. Davon profitieren sowohl die Patienten als auch die Praxen:

Für Patienten: Die Leistungen über die Berufsgenossenschaft (BG) sind vorteilhafter und umfangreicher als die der Krankenkassen.

Für die Praxis: Die Leistungen können extrabudgetär erbracht und nach der UV-GOÄ abgerechnet werden, welche in den letzten Jahren durch regelmäßige jährliche Steigerungsraten zwischen 4,4 und 5 % gekennzeichnet war.

Wichtige Voraussetzung: Die BG muss Kenntnis erhalten. Nur wenn ein Verdacht gemeldet wird, kann die gesetzliche Unfallversicherung reagieren. Ein weiterer Punkt ist, dass die Anerkennung nun auch stärker über den Erfolg dermatologischer Therapie und Prävention definiert wird. Man muss dafür kein spezialisierter Berufsdermatologe sein; jede Hautärztin und jeder Hautarzt kann hier entscheidend etwas für die Patienten bewegen.“

In welchen weiteren Projekten sind Sie momentan involviert?

Prof. Dr. Christoph Skudlik: „Wir arbeiten im iDERM aktuell an zwei Schwerpunkten bzw. Projekten. Das erste Projekt betrifft direkt die Hürden bei der Meldung. Viele empfinden das bisherige Hautarztverfahren als zu kompliziert, u. a. da der Bericht 9 Seiten und 44 Fragen umfasst. Wir sind daher im Begriff, in Kürze zusammen mit unseren Kooperationspartnern der Universitätshautkliniken Hannover und Göttingen und des Niedersächsischen Instituts für Berufsdermatologie (NIB) ein niedersachsenweites Forschungsprojekt zu starten, in dem wir eine Meldung an die BG mit einem Kurzbericht von nur 5 Fragen erproben. Ziel ist es, den Prozess für die Hautärzte wesentlich schneller und unkomplizierter zu machen.

Das zweite Projekt widmet sich der Versorgung von Patienten mit beruflichem Hautkrebs. Während wir für Ekzem-Patienten in Osnabrück und Hamburg bereits etablierte ambulante und stationär-rehabilitative Präventionsangebote haben, bauen wir dies nun auch für Hautkrebspatienten auf. Hierzu starten wir im April 2026 eine Kooperation mit der Fachklinik Hornheide, der größten Hauttumorklinik Deutschlands. Wir führen dort als ersten Schritt gemeinsame Sprechstunden ein, um die berufsdermatologische Versorgung auch in diesem Bereich effektiver zu gestalten.“

Herzlichen Dank für das Gespräch! Gerne informieren wir unsere Leserinnen und Leser, sobald es über die aktuellen Projekte Neues zu berichten gibt.

Das Interview führte Sabine Mack

Bamberger Empfehlung

Hautkrankheiten stellen in der gesetzlichen Unfallversicherung – abgesehen von der pandemischen Covid-19-Erkrankung – die am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten bei Erwerbstätigen dar. Im Fokus stehen dabei vor allem Handekzeme (BK-Nr. 5101) sowie aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome durch natürliche UV-Strahlung (BK 5103). Da solche Erkrankungen meist durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren entstehen, ist die Beurteilung, ob eine Erkrankung arbeitsbedingt verursacht oder verschlimmert wurde, im Einzelfall oft schwierig. Seit 2003 bietet die „Bamberger Empfehlung“ hierfür eine wissenschaftlich fundierte Beurteilungsgrundlage, die eine Gleichbehandlung der Versicherten sicherstellt. Um dem medizinischen Fortschritt und geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurde sie kürzlich im Oktober 2025 durch einen interdisziplinären Arbeitskreis aktualisiert.

Dokument online unter:
https://publikationen.dguv.de/

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