Dermatologie » Gefäßerkrankungen

»

Fettabsaugung als Kassenleistung: Neue Perspektiven in der Behandlung des Lipödems

Fettabsaugung als Kassenleistung: Neue Perspektiven in der Behandlung des Lipödems

News

Dermatologie

Gefäßerkrankungen

mgo medizin Redaktion

Verlag

3 MIN

Die operative Fettabsaugung (Liposuktion) wird künftig für alle Stadien des Lipödems als Kassenleistung anerkannt. Diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) basiert auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und verspricht eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität für Betroffene. Strenge Qualitätsanforderungen und spezifische Indikationen gewährleisten dabei die Sicherheit und Wirksamkeit der Methode.

Das Lipödem ist eine fast ausschließlich bei Frauen vorkommende Fettverteilungsstörung, die durch eine disproportionale Zunahme des Unterhautfettgewebes an Beinen und Armen gekennzeichnet ist. Die Erkrankung geht mit starken Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen einher. Bislang war die Liposuktion nur für Patientinnen im fortgeschrittenen Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung.

Die Entscheidung des G-BA basiert auf den Ergebnissen der sogenannten LIPLEG-Studie, die den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zu konservativen Therapiemethoden wie der komplexen physikalischen Entstauungstherapie nachwies. Diese Studie zeigte, dass die operative Entfernung des krankhaft vermehrten Fettgewebes nicht nur die Schmerzen signifikant lindert, sondern auch die Lebensqualität der Patientinnen verbessert. Insbesondere bei Patientinnen, deren Beschwerden durch konservative Therapien nicht ausreichend gelindert wurden, erwies sich die Liposuktion als effektive Alternative.

Bedingungen und Qualitätsanforderungen

Die Aufnahme der Liposuktion in den GKV-Leistungskatalog ist an klare Vorgaben gebunden. Vor der Durchführung muss eine mindestens sechsmonatige konservative Behandlung ohne ausreichende Linderung der Beschwerden nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen strenge Qualitätsstandards erfüllt werden:

Die Diagnosestellung des Lipödems sowie die Prüfung der Indikation für eine Liposuktion unterliegen strengen Anforderungen. Diese beinhalten:

  1. Fachärztliche Diagnosestellung: Die Diagnose muss von einer Fachärztin oder einem Facharzt gestellt werden, die/der auf Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Haut- und Geschlechtskrankheiten spezialisiert ist. Alternativ können Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatz-Weiterbildung in Phlebologie die Diagnose durchführen.
  2. Stabile Gewichtsentwicklung: Vor der Indikationsstellung darf in den letzten sechs Monaten keine Gewichtszunahme erfolgt sein. Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² ist eine Liposuktion nur möglich, wenn die Waist-to-Height-Ratio (Verhältnis von Taille zu Körpergröße) unterhalb der altersentsprechenden Grenzwerte liegt. Bei einem BMI über 35 kg/m² muss zunächst eine Behandlung der Adipositas erfolgen, bevor eine Liposuktion in Betracht gezogen werden kann.

Nach der rechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit soll der Beschluss in Kraft treten. Die Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) werden voraussichtlich bis Januar 2026 festgelegt. Damit wird die Liposuktion sowohl ambulant als auch stationär als Kassenleistung zugänglich.

Mit der Aufnahme der Liposuktion in den Leistungskatalog der GKV wird ein langjähriges Anliegen vieler Betroffener umgesetzt. Patientinnen, die bisher unter den starken Einschränkungen und Belastungen des Lipödems litten, erhalten nun die Möglichkeit, eine wirksame Therapie in Anspruch zu nehmen. Dies verbessert nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig.

Quellen:
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschluss

Bilderquelle: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Person untersucht die Kopfhaut einer anderen Person mit einer Lupe als Symbol fuer diagnostische Abklaerung bei Haarwuchsstoerungen

Wenn Kinderhaare nicht wachsen wollen

Fachartikel

Haare, die kaum wachsen und sich schmerzlos lösen – hinter diesem Bild steckt nicht immer Alopecia areata oder Trichotillomanie. Das Loose-Anagen-Hair-Syndrom (LAHS) betrifft bis zu 10 % der Kinder in Haarsprechstunden und bleibt oft lange unerkannt. Wie die Diagnose gelingt und was Eltern wissen müssen, zeigt dieser praxisnahe Beitrag.

Dermatologie

Haarerkrankungen

Alopecia areata, Weitere Haarerkrankungen

Beitrag lesen
Medizinische Illustration mit entzündlichen Knoten und Laesionen in der Achselhoehle als typisches Bild der Hidradenitis suppurativa

HS: Positive Langzeitdaten, hohe Ansprechraten

Pharmaservice

Neue Langzeitdaten der AAD 2026 belegen: Povorcitinib, ein oraler JAK1-Inhibitor, zeigt bei moderater bis schwerer Hidradenitis Suppurativa beeindruckende Ansprechraten – bis zu 71,4 % erreichten HiSCR50, 29 % sogar vollständige Symptomfreiheit. Als erste orale Therapieoption in dieser Indikation werden Zulassungsanträge bereits bei FDA und EMA geprüft.

Dermatologie

Entzündliche Dermatosen

Hidradenitis suppurativa

Beitrag lesen
Laechelnde Person mit gepflegtem Bart vor farbigem Hintergrund als Symbolbild fuer Themen rund um Bartwuchs

Förderung des Bartwuchses bei trans Männern

News

Bartwuchs spielt für viele trans Männer eine zentrale Rolle im Transitionsprozess – doch die Testosterontherapie allein reicht oft nicht aus. Eine randomisierte Doppelblindstudie zeigt: Topisches 3% Minoxidil verbessert Bartdichte und Lebensqualität signifikant. Ein vielversprechender Therapieansatz für eine bislang wenig beachtete Versorgungslücke.

Dermatologie

Allgemeine Dermatologie

Versorgung, Forschung und Leitlinien

Beitrag lesen