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66 Spartipps und ein Sturm der Entrüstung

Medizinische Fachkraft im weißen Kittel zeigt energisch eine geballte Faust als Symbol fuer Protest und Entruestung

Quelle: © Asier - stock.adobe.com

66 Spartipps und ein Sturm der Entrüstung

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mgo medizin Redaktion

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6 MIN

Erschienen in: DermaForum

Historische Dimensionen erreicht das Paket aus 66 Sparvorschlägen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das die Finanzkommission Gesundheit ins Osternest der Republik gelegt hat.

Auf 470 Seiten befassen sich die Gesundheitsexperten mit einem Sparvolumen von 42,3 Milliarden Euro bis 2027 und sogar 63,9 Milliarden Euro im Jahr 2030. Betroffen ist auch die ambulante fachärztliche Medizin. Die Reaktion des BVDD fällt heftig aus: Prof. Wolfgang Greiner und der Allgemeinarzt Prof. Ferdinand Gerlach hielten eine Schautafel der auseinanderdriftenden Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung hoch. Die Lücke wird 2027 gut 15 Milliarden Euro ausmachen und 2030 bereits mehr als 40 Milliarden Euro. Die Lösung klingt einfach: eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik. Was leicht klingt, ist im Lobby-Geflecht des Gesundheitssystems ein Himmelfahrtskommando. Das weiß auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die eine offene Diskussion ohne Scheuklappen einforderte. Nun stehe der Politik ein „gut gefüllter Werkzeugkasten“ für die Sanierung der Gesundheitskosten zur Verfügung.

Unnötige Strukturen?

16,6 Milliarden Euro will die Kommission bis 2030 bei der ärztlichen Vergütung, bei Honoraren und Zuschlägen einsparen. Speziell im Hinblick auf die fachärztlichen ambulanten Strukturen glauben Gerlach & Co. „Doppelvergütungsstrukturen“ zu entdecken, deren Abschaffung sie nun fordern. Der Kern dieser Diskussion sind die Termine beim Dermatologen sowie bei den anderen Fachgruppen, die im Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) organisiert sind. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und seine extrabudgetäre Vergütung offener Sprechstunden sowie der durch Terminservicestellen vermittelten Termine rücken somit ins Fadenkreuz der Kommissionssparer.

Die Leistung als solche soll bleiben, nicht aber das zusätzliche Honorar. Da mit den zusätzlichen Vergütungen für TSVG-Fälle „keine Reduktion der Wartezeiten beobachtet werden konnte“, rechnen die Experten nicht damit, dass der Vorschlag für GKV-Versicherte zu längeren Wartezeiten führen werde. Vielmehr führe der vollständige Wegfall der TSVG-Konstellationen zu einer „Vereinfachung der Abrechnungen für die Leistungserbringer“, da keine Unterscheidung der Patienten nach dem Zugangsweg mehr notwendig sei. Gestrichen werden sollen außerdem die 2013 eingeführten Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung, bestimmte Hygienezuschläge sowie ab 2027 das Honorar zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA).

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, die Budget-Zuschläge für EBM-Leistungen auf die Steigerung der Grundlohnrate minus ein Prozent (2027–2029) zu begrenzen. Allein 2027 seien hierdurch 5,5 Milliarden Euro einzusparen. 2030 rechnet die Kommission mit 16,6 Milliarden Euro Einsparungen durch diese globale Begrenzung der Vergütungsanstiege. Korrekturen schlägt die Kommission bei der Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte vor, aber nicht explizit bei den Hausärzten.

Belastung der Patienten und neue Steuern

Die Patienten sollen hingegen durch höhere Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel und Physiotherapie zu den Sparanstrengungen beitragen. Pro Arzneimittel soll die Zuzahlung zum Beispiel von fünf Euro auf 7,50 Euro ansteigen. Die Patientenseite soll 4,1 Milliarden Euro durch diese höheren Arzneimittel-Zuzahlungen beitragen. Im Arzneimittelsektor regt die Kommission einen dynamisierten Herstellerabschlag in Höhe von 2,27 Milliarden Euro an. Die Kommission regt außerdem höhere Steuern auf Tabak und Alkohol sowie eine neue, gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke an. Rund zwölf Milliarden Euro könnte eine volle Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund erbringen, etwa bei den Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängern.

Mit einer Kontaktgebühr pro Praxisbesuch hält sich die Kommission einen Pfeil im Köcher, den sie aber erst im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine Primärversorgung zu platzieren gedenkt. Für ideologische Diskussionen wird mit Sicherheit der Vorschlag sorgen, die beitragsfreie Ehegattenversicherung abzuschaffen. Hier sollen 3,5 Milliarden Euro gespart werden.

GKV-Leistung Hautkrebsscreening

Die GKV-Beitragszahler sollen nur noch Leistungen finanzieren, deren Evidenz wissenschaftlich eindeutig belegt sei, so die Experten. Auf der Abschussliste der Sparexperten stehen daher homöopathische Leistungen, ausgerechnet das dermatologische Hautkrebs-Screening sowie als nicht notwendig behauptete Laboruntersuchungen beim Gesundheits-Check-up. Planbare Volumen-Operationen sollen nicht mehr ohne eine Zweitmeinung von der GKV bezahlt werden. Die Krankenkassen bleiben weitgehend von Einsparungen verschont – weder bei der Verringerung der Zahl der Krankenkassen noch bei der Vergütung von Vorständen.

Offene Sprechstunden

Die Antwort aus der Dermatologie ließ nicht lange auf sich warten: Als Reaktion auf die Ergebnisse der Finanzkommission Gesundheit kritisiert der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) aufs Schärfste den Vorschlag, die 2019 mit dem TSVG eingeführte extrabudgetäre Vergütung für schnellere Facharzttermine zu streichen. Im Gegenzug hatte die Vertragsärzteschaft damals eine Erhöhung der wöchentlichen GKV-Sprechstunden von 20 auf 25 akzeptiert.

„Die Rücknahme der letzten TSVG-Regelungen wäre ein eindeutiger Wortbruch der Politik und für uns ein Casus Belli“, stellt BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski klar.

Daher ruft der BVDD seine Mitglieder dazu auf, bei einer Streichung die Sprechstundenzeit für GKV-Versicherte wieder auf 20 Wochenstunden zurückzufahren und keine offenen Sprechstunden mehr anzubieten. „Bereits die Rücknahme der extrabudgetären Vergütung für die Behandlung von Neupatienten im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes 2023 war ein Affront gegenüber der Fachärzteschaft. Dass nun auch die letzten TSVG-Regelungen gestrichen werden sollen, bringt das Fass zum Überlaufen“, kritisiert der BVDD-Präsident.

Die Behauptung, es handle sich bei den TSVG-Regelungen um eine „Doppelvergütung“, erwecke laut BVDD bewusst den Eindruck, Ärzte „kassierten“ doppelt ab. „Tatsächlich aber werden die TSVG-Fälle lediglich zu den Preisen bezahlt, die mit den Kassen vereinbart worden sind. Extrabudgetär bedeutet, dass die Kassen bei diesen Fällen die Ärzteschaft ausnahmsweise nicht um einen Teil ihrer Vergütung prellt, wie es im budgetierten System der Fall ist“, so von Kiedrowski.

Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzt

Das TSVG hat nach Ansicht des Berufsverbandes zu einer messbaren Reduktion der Wartezeiten geführt. Das Bundesgesundheitsministerium und die Finanzkommission hatten gegenteilige Äußerungen publiziert. „Werden die Regelungen zurückgenommen, müssen Vertragsärzte zur 20-Stunden-Regelung zurückkehren. Dies hätte eine Reduzierung der verfügbaren Termine um bis zu 20 Prozent zur Folge“, warnt von Kiedrowski. Ärztinnen und Ärzte seien keine Kassenangestellten, sondern übten einen freien Beruf mit hoher wirtschaftlicher Verantwortung aus.

Vor diesem Hintergrund fordert der BVDD die Bundesregierung auf, die Regelungen des TSVG beizubehalten. Andernfalls werde man die Mitglieder unter dem Motto „Kein TSVG – keine offenen Sprechstunden mehr“ zum Handeln aufrufen.

Franz-Günter Runkel

Chefreporter Berufs- und Gesundheitspolitik

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