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“Abnehmspritze” ja, Kassenerstattung nein – eine Schieflage mit System

Eine Ärztin steht neben einem adipösen Mann und erklärt Untersuchungsergebnisse auf einem blauen Klemmbrett.

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“Abnehmspritze” ja, Kassenerstattung nein – eine Schieflage mit System

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Komorbiditäten von Diabetes

mgo medizin Redaktion

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Erschienen in: diabetes heute

GLP-1-Agonisten und Tirzepatid sind zugelassen und wirksam. Trotzdem zahlt die GKV nicht. Prof. Dr. Baptist Gallwitz erklärt, warum – und für wen sich das ändern müsste.

Adipositas ist in Deutschland längst ein Massenphänomen: Rund die Hälfte aller Männer und ein Drittel aller Frauen gelten als übergewichtig, fast ein Viertel der Erwachsenen ist adipös – das entspricht rund 15 Millionen Menschen. Sechs Prozent der Kinder und Jugendlichen sind betroffen. Die direkten Krankheitskosten für das Gesundheitssystem belaufen sich auf über 29 Milliarden Euro jährlich. Und dennoch: Eine medikamentöse Adipositastherapie ist in Deutschland nicht erstattungsfähig.

Prof. Dr. med. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG, benennt auf der Vorab-Pressekonferenz eine klare Schieflage: Bariatrische Operationen werden von der GKV übernommen, GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid oder Liraglutid und der GIP/GLP-1-Doppelagonist Tirzepatid hingegen nicht – obwohl sie wirksam sind und positive Effekte auf kardiovaskuläre Folgeerkrankungen zeigen. Ursache ist ein veralteter Lebensstilparagraph im Sozialgesetzbuch, der dringend reformiert werden müsse.

Grundlage jeder Adipositastherapie bleibe der multimodale Ansatz aus Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie nach dem SMART-Prinzip. Medikamente sollen diesen Ansatz ergänzen – nicht ersetzen. Das bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete DMP Adipositas ist bisher bundesweit nicht vollständig implementiert und sieht noch keine Kostenübernahme für Pharmakotherapie vor.

„Für klar definierte Hochrisikogruppen – Menschen mit Adipositas und schweren Begleiterkrankungen, bei denen eine bariatrische OP zu riskant wäre – muss eine Regelung zur Kostenerstattung entwickelt werden.”

Prof. Dr. Baptist Gallwitz

Auch Prävention dürfe nicht aus dem Blick geraten: Die DDG unterstützt konkrete Maßnahmen wie eine Zuckersteuer ab 2028, bundesweite Ernährungsstandards in Kitas und Schulen sowie verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung.

Quelle: Vorab-Pressekonferenz zum 60. Diabetes Kongress der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), 7. Mai 2026, online + Pressemappe

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