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Zur Nutzung des nicht-invasiven Pränataltests

Chromosomen-Illustration als Symbol fuer genetische Diagnostik und nicht invasiven Praenataltest

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Zur Nutzung des nicht-invasiven Pränataltests

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mgo medizin Redaktion

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Erschienen in: gyne

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) ist seit Juli 2022 GKV-Leistung und wird inzwischen bei etwa jeder zweiten Schwangerschaft genutzt. Ein fraktionsübergreifender Antrag fordert nun ein engeres Monitoring, unter anderem mit der Begründung, dass der NIPT funktional einer Screening-Situation nahekomme. Behauptungen über erhöhte falsch-positive Befunde und steigende invasive Untersuchungen sind laut Abrechnungsdaten nicht eindeutig, auch die Anzahl der invasiven Eingriffe scheint weiterhin rückläufig zu sein. Dennoch erscheint ein Monitoring der Testungen grundsätzlich sinnvoll, um zukünftig eine solidere Datengrundlage als Basis zu haben.

NIPT seit 2022 Kassenleistung

Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mithilfe des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) untersuchen lassen, ob bei ihrem ungeborenen Kind eine der Chromosomenaberrationen Trisomie 13, 18 und 21 vorliegen. Ein Jahrzehnt lang war der NIPT in Eigenleistung zu bezahlen. Seit dem 1. Juli 2022 zählt er unter bestimmten Voraussetzungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der NIPT wurde unter anderem eingeführt, um die Rate an invasiven pränatalen Untersuchungen zu senken, die in seltenen Fällen eine Fehlgeburt zur Folge haben können. Gleichzeitig sollte sichergestellt sein, dass der Test nicht als „ethisch unvertretbares Screening” eingesetzt wird.

Fraktionsübergreifender Antrag fordert engeres Monitoring

In einem fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums” dringen nun CDU/CSU, SPD, Grüne und die Linken auf ein engeres Monitoring des NIPT in der Schwangerenversorgung. Demnach regele der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärztinnen und Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass er faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Erste Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkasse Barmer würden diesen Verdacht bestätigen.

Nutzung des NIPT steigt kontinuierlich

Der NIPT ist zwar seit Mitte 2022 Bestandteil des GKV-Katalogs, aber er gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Zum Jahreswechsel 2022/23 gab es laut aktuellen Abrechnungsdaten der Barmer einen großen Anstieg beim Anteil der Schwangerschaften, in denen der GKV-NIPT genutzt wurde, auf etwa ein Drittel aller Schwangerschaften. Seitdem steigt dieser Anteil langsam weiter, sodass zuletzt bei etwas mehr als der Hälfte der Schwangerschaften im Barmer-Datensatz ein NIPT in Anspruch genommen wurde. Die tatsächliche Nutzung des NIPT vor der Kassenzulassung, als er noch eine Selbstzahlerleistung war, ist aufgrund fehlender Daten nicht seriös zu bestimmen.

Die Barmer ist mit rund 8,3 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Ihr Anteil an den GKV-Versicherten liegt bei rund elf Prozent.

Kein Screening – aber funktional ähnlich

„(…) Rechtlich ist der NIPT kein Screeningverfahren; in der Versorgungspraxis wird er jedoch in einem Umfang genutzt, der funktional einer Screening-Situation nahekommt”

Dr. Thomas von Ostrowski, Leitender Arzt der Pränatalmedizin Dorsten und Kinderwunsch Dortmund Siegen Dorsten Wuppertal.

Diese Diskrepanz liegt unter anderem an einer sprachlichen Differenz zwischen dem Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Versicherteninformation zum NIPT. In der Versicherteninformation heißt es, die Kosten würden übernommen, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Im Beschlusstext wird hingegen ausdrücklich festgehalten, dass ein statistisch erhöhtes Risiko allein für die Anwendung des Tests nicht ausreicht. Durch die Verwendung des Wortes „oder” in der Versicherteninformation kann jedoch der Eindruck entstehen, dass bereits statistische Hinweise aus anderen Untersuchungen eine eigenständige Indikationsgrundlage darstellen könnten.

Vorwurf erhöhter falsch-positiver Befunde nicht belegt

In dem fraktionsübergreifenden Antrag wird nun suggeriert, dass die Rate falsch-positiver Befunde beim NIPT im Versorgungsalltag viermal höher liege, als theoretisch von der Testung zu erwarten wäre. Diese Aussage ist jedoch nicht eindeutig belegbar und zudem missverständlich. Bezüglich Sensitivität und Spezifität des Tests sind weitere Daten nötig, die eine finale Unterscheidung zwischen den ursprünglichen Studienpopulationen und der finalen Real-World-Testgüte auf solider Datengrundlage sichtbar machen.

Invasive Untersuchungen weiterhin rückläufig

Bei der Überführung des NIPT in den GKV-Katalog wurde festgelegt, dass der NIPT nicht dazu führen dürfe, dass die Zahl der invasiven Untersuchungsmethoden steigt. Diese waren in den Jahren davor stets gesunken. Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests jedoch nicht weiter ab-, sondern zugenommen, heißt es in dem bereits thematisierten Fraktionsantrag. Für diese Aussage gibt es auf Basis von Abrechnungsdaten kaum einen Beleg. Insgesamt nimmt die Anzahl der invasiven Eingriffe seit 2015 kontinuierlich ab. Dabei ist nicht eindeutig, ob der Rückgang linear ist oder sich mit der Zeit verlangsamt und sich auf einem nach dem aktuellen medizinischen Stand erreichbaren Niveau einpendelt. Eine Trendumkehr oder eine starke Änderung durch Einführung des NIPT als Kassenleistung ist bisher nicht zu erkennen.

„Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage, invasive Untersuchungen seien seit Einführung des GKV-NIPT insgesamt gestiegen, zu pauschal. Vielmehr zeigen die derzeit verfügbaren Daten je nach Datenquelle unterschiedliche Trends. Das unterstreicht die Notwendigkeit eines methodisch konsistenten, patientenbezogenen Monitorings, um die tatsächlichen Versorgungseffekte belastbar beurteilen zu können.”

Dr. Thomas von Ostrowski, Leitender Arzt der Pränatalmedizin Dorsten und Kinderwunsch Dortmund Siegen Dorsten Wuppertal.

Fazit: Monitoring sinnvoll

Obwohl einige Aussagen in dem fraktionsübergreifenden Antrag irreführend, beziehungsweise wenig belastbar sind, erscheint ein enges Monitoring zum NIPT sinnvoll, um eine solidere Datengrundlage zu erhalten.

Quelle: Analyse des Science Media Center Germany vom 18.03.2026: Von der Ausnahme zur Regel: Wird der nicht-invasive Pränataltest (Nipt) zur Norm?

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