Telemonitoring mit Herzschrittmachern, ICDs und CRT-Systemen ermöglicht eine engmaschige Überwachung von Patienten mit Herzinsuffizienz und erhöht die Sicherheit. Automatische tägliche Datenübertragung und klare Versorgungsstrukturen verbessern Prognose und Versorgung.
Aktive kardiale Implantate (Devices) werden dargestellt durch antibradykarde Herzschrittmacher (Ein- und Zweikammersysteme), implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren (ICDs) einschließlich subkutan implantierter Kardioverter-Defibrillatoren (S-ICDs) und kardiale Resynchronisationstherapie (CRT)-Systeme mit Defibrillator- (CRTD) bzw. ohne Defibrillatoranteil (CRT-P).
Aktuell erfolgt das Telemonitoring überwiegend bei Patienten mit ICD- und CRT-Systemen. Diese Tatsache erklärt sich in erster Linie durch die Komplexität der Aggregate und in zweiter Linie durch die aktuelle Kosterstattungssituation.
Im Jahresbericht 2022 des Deutschen Herzschrittmacher- und Defibrillator-Registers zeigt sich zwar ein Rückgang der Erstimplantationen von ICDs in den Jahren von 2012 – 2022 von 29.574 auf 19.980, aber die Implantationszahlen bleiben auf einem hohen Niveau stabil. 2022 waren 26,5 % der Patienten mit ICD-Erstimplantationen unter 60 Jahre alt. 34,6 % der Patienten
erhielten ein VVI-System, 21,5 % ein DDD-System und bei 34,3 % wurden mit einem CRT-D-System versorgt. Ein S-ICD wurde bei 6,2 % der Patienten 2022 implantiert [1].
In einer Modellrechnung basierend auf den Implantationsdaten der Jahre 2010–2017 ergibt sich eine Prävalenz von Patienten mit ICDs von 190.698 in Deutschland im Jahr 2022. Die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für das Telemonitoring von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz erfüllen dabei 120.941 Patienten (ca. 63 % der ICD-Patienten) [2].
Technik des Telemonitorings bei Patienten mit aktiven kardialen Implantaten
Das Device-basierte Telemonitoring ermöglicht eine regelmäßige, tägliche automatische, von der Mitarbeit des Patienten unabhängige Übertragung vorher festgelegter Daten vom Implantat an den Arzt. Dies beinhaltet neben der Übertragung von Daten zur Systemintegrität (Batteriestatus, Elektrodenimpedanzen, Reizschwellen usw.) auch die Übertragung von klinischen Daten (Herzfrequenzen, AF-Burden, Patientenaktivität, Therapieabgaben, Arrhythmien usw.). Zusätzlich kann eine Datenübertragung auch vom Patienten initiiert werden.
Das Prinzip der Fernüberwachung von Patienten mit Herzschrittmachern ist nicht neu. Erste Untersuchungen zur Überwachung per Telefon von Patienten mit antibradykarden Herzschrittmachern wurden bereits Mitte der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts durchgeführt [3]. Mit dem CareLink 2090®-System (Medtronic) und dem Housecall®-System (St. Jude Medical) standen erstmals Systeme zur Fernabfrage von Herzschrittmachern bzw. ICDs im Sinne eines Remote-Follow-up zur Verfügung. In den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann die Firma Biotronik mit der Entwicklung der Home Monitoring®-Technologie. Die ersten Herzschrittmacher mit Home Monitoring® wurden im Jahr 2000 implantiert.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der Technologie war die Kopplung der Implantate mit einem handelsüblichen Smartphone über eine Low-Energy-Bluetooth-Schnittstelle und die Übertragung der Daten über eine entsprechende App. Inzwischen haben alle Hersteller von aktiven kardialen Implantaten Systeme zur telemedizinischen Überwachung (HomeMonitoring®, Biotronik; CareLink®, Medtronic; Latitude®, Boston-Scientific; Merlin.net®, Abbott; Smartview®, Micro-Port) eingeführt. Alle Systeme haben ein einheitliches technisches Grundprinzip. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Datenübertragungstechnik vom Implantat zu einem Patientengerät (Transmitter). Die Datenübertragung vom Implantat zum Transmitter bzw. Smartphone kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Die Datenserver der einzelnen Hersteller bereiten die Daten automatisch auf und speichern diese. Über die passwortgeschützten Internetplattformen der Hersteller stehen dieselben Informationen wie bei einer Abfrage mit dem Programmiergerät zur Verfügung. In der Internetplattform sind individuell einstellbare Alarme bei verschiedenen Problemen (z. B. Schockabgabe, Unter- oder Überschreitung von Impedanzen usw.) hinterlegt. Durch die Verwendung unterschiedlicher Farben, entsprechend einer Verkehrsampel, wird die Wichtigkeit der eingegangenen Informationen visualisiert, wobei „rot“ die höchste Wichtigkeit darstellt.
Telemonitoring bei Patienten mit aktiven kardialen Implantaten in der klinischen Praxis
Seit der Einführung des Telemonitorings mit aktiven kardialen Implantaten wurden zahlreiche klinische Studien und Register zur Überwachung der Systemintegrität, zur Erkennung atrialer und ventrikulärer Tachyarrhythmien und zur frühzeitigen Detektion kardialer Dekompensationen durchgeführt. Zusätzlich wurden umfangreiche Daten zur Kosteneffizienz und zur Akzeptanz des Telemonitorings erhoben. Aggregat- und Elektroden-bedingte Fehlfunktionen sind zwar selten, aber in der Frühphase häufig klinisch asymptomatisch. Außerdem bringen die Hersteller häufiger neue Aggregate und Elektroden auf den Markt. Durch die schnelle Produktentwicklung besteht potenziell die Gefahr Aggregat-bedingter Fehlfunktionen. In diesem Zusammenhang muss auf die Probleme (Elektrodenbrüche, Isolationsdefekte) mit den ICD-Elektroden Sprint Fidelis® und Riata® in der Vergangenheit verwiesen werden.
Die Sicherheit von Patienten mit aktiven kardialen Implantaten kann durch die zeitnahe Erkennung von Aggregat- und Elektrodenfehlfunktionen mittels Telemonitoring erheblich verbessert werden. So konnten in der TRUST-Studie mit 1.339 Patienten Fehlfunktionen in der Telemonitoring-Gruppe durchschnittlich nach einem Tag im Vergleich zu fünf Tagen in der Kontrollgruppe erkannt werden [4]. Die Fachgesellschaften und die Hersteller empfehlen deshalb, bei möglichen Fehlfunktionen, insbesondere bei potentiellen Elektrodenfehlfunktionen, das Telemonitoring zur Überwachung der Patienten zu nutzen. Eine tägliche Datenübertragung erhöht dabei die Wahrscheinlichkeit der frühzeitigen Erkennung von Ereignissen. Vorhofflimmern ist mit einem erhöhten Risiko für Schlaganfälle, Herzinsuffizienz, kardiovaskulären Tod assoziiert [5]. Atriale Tachyarrhythmien, einschließlich Vorhofflattern und Vorhofflimmern, können durch die in den Implantaten integrierten umfassenden Diagnostikfunktionen, einschließlich des intrakardialen Elektrokardiogramms (IEGM), erfasst werden. Die Detektion erfolgt im Gegensatz zu implantierbaren Ereignisrecordern (ER) durch die Analyse intrakardialer Signale, insbesondere im Vorhofkanal. Die Voraussetzung für die Detektion atrialer Arrhythmien ist die Implantation einer Vorhofelektrode oder einer Ventrikelelektrode mit integriertem Sensing-Dipol auf Höhe des rechten Atriums (VDD-Modus).
Im aktuellen Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) wird der Begriff des Device-detektierten Vorhofflimmern (DDAF) verwendet. Diese Definition schließt die atrialen Hochfrequenzepisoden (ARHE) ein [6].
Autor: Prof. Dr. med. Jörg O. Schwab
Innere Medizin/ Kardiologie – Intensiv-, Verkehrs- und Präventive Medizin
Privatpraxis für spezielle Rhythmologie (DGK), konservative und Interventionelle Kardiologie (DGK) – Beta Klinik
Joseph-Schumpeter-Allee 15, 53227 Bonn
E-Mail: kardiologie@betaklinik.de
Der vollständige Artikel ist in herzmedizin 7/2025 erschienen.
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