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Haftungsrechtliche Risiken von Off-Label-Use

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Haftungsrechtliche Risiken von Off-Label-Use

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Erschienen in: onkologie heute

Die Medizin gerät immer wieder dort an ihre Grenzen, wo zugelassene Therapien oder Heilmittel nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Gerade im Bereich der Dermatologie ist die medikamentöse Behandlung zum Großteil das Mittel der Wahl, wenngleich bei selteneren Hauterkrankungen oder ganz individuellen Behandlungssituationen keine zugelassenen oder verordnungsfähigen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Patienten gelten dann oftmals als austherapiert. Dennoch eröffnen sich dort Behandlungsmöglichkeiten, wo beispielsweise Arzneimittel außerhalb der strengen Zulassung eingesetzt werden könnten, man spricht hier vom Off-Label-Use. Off-Label-Use ist rechtlich jedoch nicht oder kaum geregelt und bietet daher eine Art „Grauzone“ mit Haftungsrisiken. Ärzte befinden sich dann in einem vermeintlich unauflösbaren Spannungsverhältnis zwischen berufsrechtlich und medizinethisch gebotener Patientenversorgung und haftungs-, sowie leistungsrechtlicher Verpflichtungen. Nachfolgender Beitrag soll die Probleme und rechtlichen Fallstricke des Off-Label-Use aufzeigen, der Ärzteschaft jedoch auch die Angst nehmen, eine Off-Label-Verwendung einzusetzen.

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Bilderquelle: © Andrey Popov – stock.adobe.com

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