angesichts des wachsenden Schuldenbergs in der Gesetzlichen Krankenversicherung sehen sowohl die Bundesärztekammer als auch Kassenärztliche Bundesvereinigung 2026 als entscheidendes Jahr für die die Reform der Krankenversicherung an. Während die BÄK ein „Schlüsseljahr“ sieht, vermisst die KBV den Mut zur wirklichen Reform. Tatsächlich sind Zweifel an der Reformfähigkeit der Bundesregierung angebracht.
„Viele Herausforderungen – von der Finanzierung über die Steuerung medizinischer Leistungen bis hin zur Belastung der Beschäftigten – begleiten das System seit Langem. Diese bekannten Reformbaustellen müssen jetzt entschlossen angegangen werden“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt auf der Neujahrspressekonferenz in Berlin. Ziel sei es, die Voraussetzungen für ein zukunftsfestes, bedarfsgerechtes und krisenfestes Gesundheitswesen zu schaffen. Mehr Mut und Tatkraft bei der Umsetzung dringend notwendiger Reformen im Gesundheitswesen fordert der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, aufseiten der Politik. Er vermisse zudem eine grundsätzliche Diskussion darüber, wie die Sozialsysteme auf Dauer finanziert werden könnten, stellte er fest. Eine Möglichkeit sei die Einführung von Tarifmodellen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
BÄK sieht gute Chancen für die neue GOÄ

Dr. Reinhardt hofft, dass die neue Gebührenordnung für Ärzte am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird, sieht hierin aber zeitlich ein „ambitioniertes Ziel“. Dennoch zeigte sich der BÄK-Präsident mit den Fortschritten der GOÄ sehr zufrieden. Die Chancen für eine novellierte und modernisierte Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen seien so gut wie nie zuvor. Im Bundesgesundheitsministerium arbeitet jetzt auch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des BMG, der Privaten Krankenversicherung-Beihilfe und der BÄK, um möglichst schnell ans Ziel zu kommen.
Besonders dringlich ist aus Sicht der Ärzteschaft die Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Die angespannte Finanzlage ist das Ergebnis struktureller Probleme, die sich über viele Jahre hinweg aufgebaut haben“, betonte Reinhardt. Um weitere Beitragssatzsteigerungen zu verhindern, müsse die GKV kurzfristig in Milliardenhöhe entlastet werden. Dafür sei die Unterstützung der gesamten Bundesregierung erforderlich, insbesondere die des Bundesfinanzministers.
Als zentrale Sofortmaßnahme fordert die Bundesärztekammer, die GKV konsequent von versicherungsfremden Leistungen zu entlasten, vor allem bei der Finanzierung der Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern. „Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss“, sagte Reinhardt.
Ergänzend sprach er sich für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf sieben Prozent sowie für zweckgebundene Abgaben auf Alkohol, Tabak und Zucker aus. „Diese Schritte sind ordnungspolitisch richtig und nachhaltiger als kurzfristige Sparmaßnahmen, die am Ende die Patientenversorgung und die Beschäftigten belasten.“
Neuordnung der Krankenhaus-Landschaft
Neben kurzfristigen Entlastungen seien zügig mittelfristig wirksame Strukturreformen notwendig. Ein zentrales Handlungsfeld bleibe die Neuordnung der Krankenhauslandschaft. „Strukturveränderungen sind notwendig, sie müssen jedoch medizinisch sinnvoll, regional differenziert und personell tragfähig sein“, so Reinhardt. Qualität, Versorgungssicherheit und Erreichbarkeit dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Auch die Versorgung insgesamt müsse besser koordiniert werden. Für den ambulanten Bereich plädierte Reinhardt für verbindliche primärärztliche Einschreibemodelle sowie für eine verlässliche strukturierte Ersteinschätzung – telefonisch, digital oder vor Ort. Abschließend erklärte Reinhardt:
„Das Jahr 2026 kann zu einem Wendepunkt werden, wenn politische Entscheidungen konsequent, praxisnah und mit klarem Gestaltungsanspruch getroffen werden.“
Aus der Perspektive der KBV ist es notwendig, dringend erforderliche Reformen im Gesundheitssystem endlich auf den Weg zu bringen. Es sei unabdingbar, dass endlich umfassende Sozialreformen in Deutschland angestoßen würden, betonte Gassen. „Denn das Thema gesetzliche Krankenversicherung ist ja nur eins.“ Pflege- und Rentenversicherungen seien die nächsten Themen. Zudem sei völlig klar, dass in einer Gesellschaft, in der die Zahl der Vollzeit-Beschäftigten kontinuierlich abnehme, die Leistungen über Beiträge nicht zu finanzieren seien. Es stelle sich früher oder später die Frage, ob die Leistungen im bisherigen Umfang weiter bezahlbar seien. Gassen: „Diese Diskussion sehe ich im Moment nicht, die ist aber entscheidend. Sonst wird das System vor die Wand fahren.“
Dass das Geld bei den gesetzlichen Krankenkassen trotz Rekordeinnahmen infolge gestiegener Löhne nicht ausreiche, sei bekannt, fuhr Gassen fort. Grund seien unverändert die versicherungsfremden Leistungen, die insgesamt eine Größenordnung von rund 60 Milliarden Euro im Jahr ausmachten. Diese versicherungsfremden Leistungen würden aber nur durch geringe Bundeszuschüsse in Höhe von 15 bis maximal 18 Milliarden Euro gegenfinanziert. Diese Lücke entstehe nicht zuletzt durch die Finanzierung der Gesundheitsleistungen für die Bürgergeldempfänger.
Rund 40 Millionen Arzttermine wurden nicht bezahlt
In der Gesundheitsversorgung sieht Gassen nur geringe Einsparpotenziale. Auch dass durch eine Krankenhausreform wie sich jetzt abzeichnet Milliarden Euro eingespart werden könnten, erwarte er nicht, und die ambulante Versorgung sei ohnehin nur mit 16 % an den Gesamtkosten beteiligt, leiste aber 97 % der Versorgung. Zudem würden 13 bis 15 % der fachärztlichen Konsultationen nicht bezahlt werden. „Also wir müssen ja sozusagen diese 40 Millionen Termine erstmal einsparen und dann wären wir bei einer Nulllinie. Und ich bin mal gespannt, wie die Bevölkerung auf 40 Millionen weniger Facharzttermine reagieren würde.“
Die Forderung der gesetzlichen Krankenkassen nach einer Rücknahme der Entbudgetierung der Haus- und Kinderärzte wies Gassen deutlich zurück. Das wäre „ein erneuter Vertrauensbruch“, sagte er. Zudem könne ein solcher Schritt in kurzer Zeit massive Veränderungen im Versorgungsangebot bedeuten. „Weil dann sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die vielleicht jetzt noch entschlossen sind, weiterzumachen, relativ kurzfristig aus der Gesundheitsversorgung aussteigen werden.“
Tarifmodelle und Kontaktgebühr
Gassen zufolge ist die Diskussion darüber, wie mehr Geld in das System kommen kann, unabdingbar. Denn an dem im internationalen Vergleich sehr guten Leistungsspektrum möchte bislang offensichtlich niemand etwas ändern. Folglich müsse man schauen, wie das Versorgungsangebot gegenfinanziert werden könne. Der Vorstandsvorsitzende verwies dabei auf die Tarifmodelle, die die KBV vorgeschlagen habe. Damit ließe sich eine verlässliche Grundversorgung für alle absichern und wer wolle, könne über Zusatzversicherungen entsprechende Komfort- oder Zusatzanteile auch in der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. „Menschen könnten sich dafür entscheiden oder auch dagegen, wie sie es in allen anderen Versicherungsbereichen auch können“, erläuterte Gassen.

Alternativ seien Kontaktgebühren denkbar, wie es sie bereits in vielen Ländern gebe. „Die Anteile sind auch nicht hoch, da reichen ja wenige Euro“, sagte er. Klar sei aber, dass dieses Geld nicht von den Praxen eingesammelt werden könne, sondern über die Krankenversicherungen eingezogen werden müsste. Der KBV-Vorstandsvorsitzende wiederholte zudem seine Forderung nach einer deutlichen Anhebung der Tabak- und Alkoholsteuern sowie die Etablierung einer Steuer auf Zucker und Cannabis.
Gassen: Es fehlt der politische Wille
Mit Blick auf den aktuellen Stand bei wichtigen politischen Vorhaben im Gesundheitswesen forderte Gassen: „Es ist wichtig und notwendig, dass zeitnah verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Unter dem Strich sind sich Ärzte und Politik bzw. Krankenkassen einig, dass eine Reform dringend erforderlich ist. Aber bei den konkreten Reforminhalten bestehen nach wie vor riesige Unterschiede.
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