Urologinnen und Urologen sind einfach zu gut, um problemlos und glatt auf der politischen Welle der Hybrid-DRGs mitsurfen zu können. In der stationären Versorgung hat die Fachgruppe zum Beispiel die Verweildauer der transurethralen Resektion der Blase so gnadenlos effektiv nach unten gedrückt, dass sich der uroonkologische Eingriff plötzlich im erlauchten Kreis der zweitägigen Hybrid-DRGs wiederfindet. Dort aber hat die TUR-B ganz und gar nichts zu suchen. Was nun?
Der Katalog der hybriden Fallpauschalen 2026 für ambulante Operationen mit transsektoraler Vergütung umfasst 69 Eingriffe mit 904 OPS-Codes. Bundesweit sind rund 900.000 Fälle betroffen. In der Urologie sind nun auch Fälle mit bislang zwei Tagen Verweildauer in der Klinik betroffen. Urologen kritisieren die Steintherapie-Pauschalen wegen fehlender Infrastruktur sowie vor allem die Hybrid-DRG TUR-B wegen der Malignität der Erkrankung. 2028 soll das Heer der Hybriden auf zwei Millionen Fälle anwachsen. „Der Eingriffkatalog für urologische Leistungen ist so gut wie unverändert geblieben“, teilt der niedergelassene Urologe Dr. Markus Schöne aus Speyer mit. Gemeinsam mit Prof. Markus Müller, Chefarzt der Klinik für Urologie im Klinikum Ludwigshafen, leitet er die sehr agile DGU-Arbeitsgemeinschaft „Sektorenübergreifende fachärztliche urologische Versorgung“.

Politischer Entscheidungsprozess war sehr intransparent
Einer Nacht-und Nebel-Aktion glich der politische Entscheidungsprozess zwischen dem Erweiterten Bewertungsausschuss und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK). „Das hat die Fallpauschalen kalkuliert. Letztlich wurden die Beschlüsse dann im Erweiterten Bewertungsausschuss getroffen. Wir haben es als kleine Fachgruppe geschafft, die kleinen Rädchen, die wir drehen können, in der Steintherapie und der TUR-B zu drehen. Wir haben also bei diesen Eingriffen eine bessere Vergütung erreicht als im vergangenen Jahr. AG-SÜV, DGU und BvDU haben sich außerdem bemüht, die TUR Blase ganz aus dem Hybrid-DRG-Katalog herauszulassen, weil die Urologie eine leitliniengerechte TUR-B als hybride Leistung für unmöglich hält. Aber: „Die Urologen sind einig, aber wir konnten uns nicht durchsetzen“, bedauert Prof. Müller.
TUR-B passt aus Gründen der Malignität nicht
Unmöglich ist die Ambulantisierung der transurethralen Tumorresektion der Blase. Hier scheitert es nicht nur am Geld. Zwar ist die TUR-B mit Hexaminolevulinat-Diagnostik (Hexvix) besser vergütet, aber es gibt enorme Kosten durch Frühinstillation sowie durch spezielle Pathologie für die Ermittlung des PD-L1-Status bei fortgeschrittenen Tumoren. „Die TUR-B wurde aufgrund des Zweitages-Status einfach hineingenommen, aber man hat ignoriert, dass bösartige Erkrankungen in der Hybrid-DRG nicht integriert werden können. Maligne onkologische Erkrankungen gehören einfach nicht in eine Hybrid-DRG, weil es oft ausgedehnte, multilokuläre Tumore sind“, kommentiert Prof. Müller.
Hybrid-DRG bedrohen die Zukunft des Fachgebiets
Eine Verlagerung relevanter operativer Leistungen in den hybriden Sektor gefährdet zusätzlich auch die Finanzierung der Weiterbildung in der Urologie. Die Weiterbildungskosten sind nämlich im Budget der Hybrid-DRG nicht enthalten. „Wir wissen gar nicht mehr, wie wir kommende Ärzte-Generationen überhaupt noch ausbilden sollen“, sorgt sich Prof. Müller. Die Operationszeit sei bei Weiterbildungsassistenten mindestens doppelt so lang wie bei erfahrenen Operateuren. „Das lässt sich wirtschaftlich in einem auf Durchsatz konzipierten ambulanten OP-Zentrum mit Hybrid-DRG überhaupt nicht abbildbar“, so der Chefarzt.
Für die Zukunft fordert Prof. Müller eine Infrastruktur, die Kliniker und Niedergelassene gemeinsam nutzen. Zweitens sei eine Weiterbildungsvergütung für die hybride Versorgungsstruktur unerlässlich. „In einer Verbund-Weiterbildung könnten niedergelassene Urologen z.B. in der Steintherapie weiterbilden. Das aber muss vergütet werden. Alle ambulanten Eingriffe sind ja nicht über InEK abgebildet, sodass es dafür dann auch gar keine Stellen in der Weiterbildung gibt“, erläutert der AG-SÜV-Vorsitzende.
Statt technokratischer Brechstange rät Dr. Schöne zu medizinischem Sachverstand. Hybrid-DRGs dürften nur dann beschlossen werden, wenn sie in die Versorgungswirklichkeit passen würden.

Urologen müssten mehr Spielraum haben, um zwischen hybriden und stationären Leistungen entscheiden zu können. Solche stationären Fälle müssten aber dann natürlich für die Krankenhäuser adäquat finanziert werden. „Der Katalog“, so Prof. Müller, „muss zwischen komplexen und einfachen Fällen unterscheiden, die dann auch unterschiedlich und kostendeckend honoriert sein müssen.“ Beide Urologen sind sich einig, dass das kommende Jahrzehnt den hybriden Leistungspauschalen gehören wird. An der Fachgruppe Urologie soll es dabei nicht scheitern. „Wir sind bereit für Modellversuche, aber dafür brauchen wir Spielräume und finanzielle Mittel. Jetzt passiert alles mit der Brechstange und wird so scheitern.“
Es grüßt Sie herzlich, Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



