Der Bundesrat hat am Freitag das Sparpaket zur Entlastung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gestoppt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Trotz der erfolgten Anpassung der Krankenhausreform war es erneut die Finanzierung der Krankenhäuser, die zwischen Bund und Ländern strittig war. Erneut scheinen die Gräben tief. Was nun, Frau Warken?
Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hatte sich im Oktober darauf verständigt, den Vergütungsanstieg der Krankenhäuser 2026 auf die tatsächliche Entwicklung der Krankenhauskosten zu begrenzen. „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch eine Mehrheit der Länder in der heutigen Sitzung des Bundesrates ist ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, schimpfte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Um neue Beitragssteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern, will die Ministerin die Meistbegünstigungsklausel aussetzen und damit 1,8 Milliarden Euro einsparen.
Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel belastet Bundesländer
Das haben die Bundesländer am Freitag nicht akzeptiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Ein entsprechender Antrag Thüringens fand eine breite Mehrheit. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) begrüßte grundsätzlich das Spargesetz, kritisierte jedoch scharf den Zusatz-Artikel 13a im Gesetz, wonach die Meistbegünstigtenklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt werden sollte. „Dieser Passus hat mit der Stärkung der Pflegekompetenzen oder dem Abbau von Bürokratie nichts zu tun. Er dient allein dazu, die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten – und das auf Kosten der Krankenhäuser.“
Durch die Begrenzung des Landesbasisfallwertes auf den tatsächlichen Anstieg der Kosten hätten die Krankenhäuser keine Möglichkeit mehr, steigende Kosten auszugleichen. Dies würde sich nicht nur 2026 auswirken, sondern auch auf die Folgejahre fortschreiben. „Unsere Kliniken arbeiten jetzt schon am Limit. Eine solche Regelung gefährdet ihre Existenz und damit die flächendeckende Versorgung – besonders im ländlichen Raum“, unterstrich Schenk. In der Transformationsphase der Krankenhausreform sei Planbarkeit oberstes Gebot. Man könne aber nicht reformieren und gleichzeitig neue Finanzlöcher produzieren.

(Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör)
Bund rechnet 2026 mit 120 Milliarden Euro GKV-Ausgaben
Während die Bundesregierung einerseits vier Milliarden Euro „Sofort-Transformationskosten“ gebe, werde die knappe Hälfte durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel gleich wieder gekürzt. Diese doppelte Zahlungsmoral war es vor allen Dingen, die die Bundesländer am Freitag und zuvor auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft erzürnt hatte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte ihr Konzept mit dem Hinweis auf die extrem angespannte finanzielle Situation der GKV begründet. Trotz Spar-Paket rechnet die Bundesregierung 2026 mit Mehrausgaben der GKV von acht Milliarden Euro für den Krankenhausbereich. „Damit steigen die Gesamtausgaben der GKV im kommenden Jahr auf rund 120 Milliarden Euro.“
Zuvor hatte bereits die Deutsche Krankenhausgesellschaft gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung protestiert. Die Krankenhausträger seien nicht mehr bereit, sich von der Politik hinhalten zu lassen. Angesichts der Ankündigungen erwarten die Krankenhäuser von der Bundesregierung klare Aussagen zur Zukunft der Krankenhauslandschaft. Es gelte jetzt, Verantwortung zu übernehmen und Farbe zu bekennen. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und den jüngst avisierten Kürzungen, die mit 1,8 Milliarden Euro nahezu einseitig zulasten der Krankenhäuser ausfallen, macht die Bundesregierung den Krankenhausträgern aus DKG-Sicht unmissverständlich klar, dass die Politik massive Einsparungen sowie eine deutliche Reduktion von Krankenhausstandorten und Krankenhausbetten und damit verbunden insgesamt stationären Leistungen vornehmen möchte und Qualitätsverbesserung für sie nicht mehr im Vordergrund steht, so die DKG.
„Die Verantwortung dafür möchte bislang aber scheinbar niemand übernehmen. Der Bund will den Anschein erwecken, dass die Krankenhausreform keine tiefgreifenden Strukturveränderungen zur Folge hätte, so die DKG. Tatsächlich würden die Krankenhäuser über ausufernde Regulierungen und nachweislich untaugliche Maßnahmen immer stärker in die Enge getrieben. „Der kalte Strukturwandel soll zum deutlichen Abbau von Krankenhausstandorten führen, zu dem sich die Politik selbst nicht bekennen möchte.“
Der AOK-Bundesverband kritisierte die nunmehr fehlende Basis für die Finanzplanung 2026. Der GKV-Spitzenverband beobachtete gegenüber Bild gar ein „politischen Trauerspiel“. Jens Baas, Vorsitzender der Techniker Krankenkasse, geht von einer Reihe von Beitragserhöhungen 2026 aus. Gegenüber dem Spiegel prognostizierte er einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 oberhalb der Drei-Prozent-Marke. Im Tagesspiegel-Background sprach der DAK-Vorsitzende Andreas Storm vom „größten Debakel (…), dass es in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung je gegeben hat.“
Bis zum 19. Dezember muss nun ein Kompromiss her
Bis zum 19. Dezember muss der Vermittlungsausschuss nun einen Kompromiss finden, weil der Bundesrat dann zum letzten Mal 2025 tagen wird, Wenn es bis dahin keine Bewegung im Finanzstreit zwischen Bund und Ländern geben sollte, droht nicht nur das GKV-Gesetz, sondern außerdem noch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zu scheitern. Keine guten Nachrichten für das Gesundheitssystem zum Jahresausklang. Zwar kann die Bundesregierung mit einer Kanzlermehrheit ein Votum des Vermittlungsausschusses überstimmen – allerdings frühestens nach der Bundesratssitzung am 19. Dezember. Dann aber könnten die Beitragssätze und Zusatzbeiträge für 2026 längst fix sein.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel
Chefreporter UroForum



