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Digitale Akutleitstellen und Notfallzentren: Basis der neuen Notfallversorgung

Portrait von Catrin Steiniger in einem dunklen Blazer und weißer Bluse vor neutralem Hintergrund.

Quelle: © KVBB

Digitale Akutleitstellen und Notfallzentren: Basis der neuen Notfallversorgung

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mgo medizin Redaktion

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6 MIN

Erschienen in: UroForum

Der Herbst der Reform fiel generell recht dürftig aus. Eine echte Zäsur könnte aber der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der Notfallversorgung werden. Zwei Trend sind erkennbar: Dem Notfallsystem wird im Vergleich zu heute ein Milliarden-Betrag entzogen und die Vertragsärzte sollen mehr arbeiten.

Aus zwei mach digital eins: Die digitalisierte Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung soll in Zukunft beide Notfallrufnummern 112 und 116117 zusammenfassen.. Ein digitales Gesundheitsleitsystem soll die Verknüpfung herstellen. Entscheidend ist ein digitales Ersteinschätzungsverfahren sein, das Patientinnen und Patienten in die richtige Form der Versorgung vermitteln soll. Auch die Aufgaben der Terminservicestelle sollen durch diese neue Akutleistelle der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen werden. Der KV-Notdienst soll nur noch dann losfahren, wenn eine Vermittlung in die Regelversorgung, eine telemedizinische Konsultation oder ein INZ-Besuch nicht möglich ist. Im vertragsärztlichen Bereich wird dies zu mehr Notdiensten der Ärzte führen. Wer soll sie ausführen?

Integrierte Notfallzentren sorgen für sparsame Triagierung

Die zweite Säule der reformierten Notfallversorgung sollen die flächendeckenden Integrierten Notfalzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern werden. Ein INZ besteht aus der klassischen Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der KV sowie einer Ersteinschätzungsstelle, einer Art Empfangstresen mit standardisierter Triagierung. Zur Verstärkung sind Kooperationspraxen in INZ-Nähe sowie die Notaufnahmen der Krankenhäuser gedacht, die dann an der ambulanten Akutversorgung teilnehmen sollen. Ein INZ hat rund um die Uhr geöffnet, Notdienstpraxen sollen wechselnde Öffnungszeiten am Tag haben, spätestens aber bis 21 Uhr. Die INZ-Standortentscheidungen sollen Vertragsärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen im erweiterten Landesausschuss treffen. Die Entscheidungen über die Standorte sollen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen.

Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhausträger treffen laut Gesetzentwurf eine Kooperationsvereinbarung zum Auf bau und Betrieb der INZ. Zusätzlich sollen sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband auf eine Rahmenvereinbarung einigen. Der Aufbau der 116117—Struktur soll im Rahmen einer paritätischen Vorhaltefinanzierung ermöglicht werden, an der sich KV und GKV beteiligen. Darüber hinaus wird es eine Anschubfinanzierung von 225 Millionen Euro aus dem Strukturfonds der Bundesregierung geben.

Neue Leitstruktur soll jährlich 1,3 Milliarden Euro einsparen

Insgesamt kalkuliert der Referentenentwurf mit Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro im Jahr – bis 2029 jährlich anwachsend. Den größten Brocken an potenziellen Einsparungen erwartet das Bundesgesundheitsministerium durch die Verlagerung von Fällen der Notaufnahmen zu den Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Referentenentwurf beziffert die Minderausgaben auf gut 700 Millionen Euro jährlich. Der rationierte Einsatz teurer Rettungsmittel sowie „sozialversicherungsrechtliche Regelungen zum Rettungsdienst“ sollen weitere 766 Millionen Euro im Jahr einsparen. Parallel gibt es auch Mehrausgaben durch den Aufbau der neuen Struktur in Höhe von 140 Millionen Euro jährlich. Die höheren Kosten der Akutleitstellen schlagen dabei mit 98 Millionen Euro zu Buche, der Ausbau eines aufsuchenden Dienstes mit weiteren 42 Millionen Euro. Dadurch soll nicht jeder Notruf gleich im Krankenhaus enden.

Auch die Private Krankenversicherung soll jährlich rund 103 Millionen Euro durch geringere Strukturabgaben einsparen. Generell wird das Notfallmanagement außerhalb des Krankenhauses als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung definiert und nicht mehr als zusätzliche Nebenleistung der Krankenkassen.

KVBB-Vorstand befürchtet personelle Fehlplanung im Entwurf

Skeptisch fallen die Reaktionen der Vertragsärzte auf den Referentenentwurf aus. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) zum Beispiel kritisiert denEntwurf als unausgereift. Aus Sicht der KVBB drohen neue Parallelstrukturen, ohne dass die bestehenden Probleme der Notfallversorgung gelöst werden. Positiv bewertet die KVBB, dass zukünftig Rettungsdienste auch Praxen anfahren können. Besonders kritisch hingegen ist der vorgeschlagene 24/7-Fahrdienst für Hausbesuche. Ein Dienst rund um die Uhr lasse sich angesichts des bereits bestehenden Personalmangels in der ambulanten Versorgung nicht realisieren und würde die ohnehin stark belasteten Praxisteams zusätzlich schwächen, so die KV.

„Dieser Entwurf ist ein Rettungswagen ohne Team. Er fährt zwar mit Blaulicht durchs Land, aber am Ende sitzt niemand drin, der die Patientinnen und Patienten versorgen kann“, sagt Catrin Steiniger, Fachärztin für Urologie und Vorstandsvorsitzende der KVBB. „Wir haben weder unbegrenzt Ärztinnen und Ärzte noch unbegrenzt Zeit. Wer so plant, ignoriert die Realität in einem Flächenland wie Brandenburg.“ Unklar bleibe auch die Rolle der Integrierten Notfallzentren während der normalen Praxisöffnungszeiten. Wenn Patientinnen und Patienten dort nicht gezielt in die ambulante Versorgung gesteuert werden, bleibt es faktisch beim Status quo, nur mit zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten, stellt die KVBB fest-

„Dieser Entwurf löst keine Probleme, sondern schafft eher noch neue“, lautet das kritische Fazit des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die ambulante Medizin könne die politisch zugedachte Rolle in keiner Weise erfüllen. „Es ist im Bundesgesundheitsministerium offenbar immer noch nicht angekommen oder wird schlicht ignoriert, dass die Ressourcen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen begrenzt und die Arztzeit zu knapp und damit zu wertvoll ist, um sie in unsinnigen Parallelstrukturen sowie zusätzlichen Diensten zu vergeuden. Es erschließt sich uns nicht, wie ein im Entwurf vorgeschlagener 24/7-Fahrdienst rund um die Uhr Hausbesuche machen soll – und das mit dem Argument begründet wird, dass dadurch Praxen entlastet würden. Das ist fern der Realität, denn schließlich müssen ja auch die Fahrzeuge mit Ärzten besetzt werden“, unterstreichen Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer gemeinsamen Erklärung zum Referentenentwurf.

Unklar bleiben aus KBV-Sicht weiterhin Struktur und Aufgaben der Integrierten Notfallzentren (INZ) während der Praxisöffnungszeiten. „Wenn hier keine Steuerung in die ambulante Versorgung möglich ist, ändert sich so gut wie nichts am Status Quo. Es widerspricht zudem dem Prinzip einer ernst gemeinten Steuerung, wenn Patientinnen und Patienten mit gar keinen Konsequenzen zu rechnen brauchen, wenn sie vollkommen nach eigenem Gutdünken Notdienste oder Rettungsleitstellen in Anspruch nehmen“, so der KBV-Vorstand. „Insgesamt“, so der KBV-Vorstand, „stellt sich angesichts dieses unausgegorenen Konvoluts die Frage: Meint es Politik ernst mit der Patientensteuerung oder will sie an das Thema eigentlich nicht wirklich ran?“ Ähnlich wie im Krankenhaus-Sektor scheint auch die Reform der Notfallversorgung noch weit von einer befriedigenden Lösung entfernt zu sein.

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Franz-Günter Runkel

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