Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa) bewertet die im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehene digitale Ersteinschätzung grundsätzlich positiv. Voraussetzung sei jedoch, dass sie verpflichtend, praxisgerecht und einzig unter ärztlicher Verantwortung ausgestaltet werde.

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Aus Sicht des SpiFa ist ein solches Instrument zwingend erforderlich, wenn ein künftiges Primärversorgungssystem nicht zu zusätzlicher Bürokratie, längeren Wartezeiten und noch stärker belasteten Praxen führen soll. „Ohne digitale Ersteinschätzung drohen unnötige Präsenzkontakte, blockierte Kapazitäten und eine weitere Verknappung ärztlicher Zeit dort, wo sie medizinisch am dringendsten gebraucht wird“, unterstreicht der SpiFa.
Der GeDIG-Referentenentwurf erkenne zwar an, dass eine digitale Bedarfseinschätzung Beschwerden standardisiert erfassen, Notwendigkeit und Dringlichkeit bewerten und Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene leiten soll. Umso problematischer sei, dass die Ausgestaltung dieses zentralen Steuerungsinstruments gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband erfolgen soll. Damit drohe die digitale Ersteinschätzung zu einem Einfallstor für kostenträgergeprägte Zugangssteuerung zu werden. Maßstab für Dringlichkeit und Versorgungsbedarf müssten allein medizinische Kriterien, fachliche Evidenz und die reale Versorgungssituation sein, nicht die Steuerungsinteressen der Kostenträger.
Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich spricht sich für mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem aus: „In einem Gesundheitssystem mit Millionen Patientenkontakten pro Woche ist es schlicht unrealistisch, alle Zugänge rein analog zu organisieren. Ohne digitale, ärztlich entwickelte Triage verlieren wir Zeit, Ressourcen und letztlich Versorgungsqualität.“
Quelle: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa)



