Die elektronische Patientenakte wird Kernstück der neuen ambulanten Primärversorgung, die sowohl den hausärztlichen als auch den fachärztlichen Sektor umkrempeln soll. Die neue Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums wird auch integraler Bestandteil der Gesetzgebung zur Primärversorgung. Beides soll 2026 kommen und ab 2028 konkrete Wirkung entfalten. Die neuen ambulanten Patientenpfade sollen anders und digital werden.
Es ist wahrscheinlich, dass Vorsorge- und onkologische Patienten auch in Zukunft den direkten Weg zur Urologin und zum Urologen einschlagen können. Alle anderen Fälle aber werden vor Beginn der Behandlung ein digitales Ersteinschätzungsverfahren, die telefonische 116117-Einschätzung oder eine hausärztliche Einschätzung durchlaufen müssen. Jede Ersteinschätzung soll dann obligatorisch in die elektronische Patientenakte einfließen, die der „Dreh- und Angelpunkt“ sein wird, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Terminvermittlung und Termindatenbank sollen Patienten leiten

Bis 2023 will Ministerin Warken 20 Millionen Versicherte in der ePA haben. Dafür sollen neben der Ersteinschätzung weitere Tools enthalten sein, die „einen konkreten Mehrwert für die Menschen haben“. Eine verbindliche digitale Terminvermittlung sowie eine Termindatenbank sollen Teil der Gesetzgebung zur Primärversorgung werden. Auch eine elektronische Überweisung sieht die Digitalstrategie des BMG vor. Zur konkreten Zuständigkeit hat sich Warken noch nicht geäußert. Künstliche Intelligenz soll die Prozesse der Patientensteuerung unterstützen. Gesundheitsdaten sollen künftig stärker systematisch genutzt werden können. Dazu sollen sie strukturiert und standardisiert erfasst werden und recherchierter sein. Der Datenfluss soll nicht nur bundesweit nutzbar sein, sondern auch im europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Für Nina Warken ist klar: „Das stärkt nicht zuletzt auch unseren Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland.“
KBV sieht ePA-Ziele eher skeptisch
Das Bundesgesundheitsministerium will bei der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen unter anderem die Stabilität der Telematikinfrastruktur verbessern. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner bezeichnet die Ankündigung als folgerichtig, sieht bei den Zielen des Ministeriums hinsichtlich der elektronischen Patientenakte aber weiteren Handlungsbedarf. „Wir begrüßen es sehr, dass ausdrücklich das Ziel einer verlässlichen, stabilen und modernen Telematikinfrastruktur (TI) als Handlungsfeld in die Digitalisierungsstrategie des BMG aufgenommen worden ist“, sagte Steiner in einer ersten Reaktion nach der Vorstellung der Pläne von Bundesgesundheitsministerin Warken.
Steiner: Elektronisches Versorgungsfach ist unverzichtbar
Steiner erinnerte daran, wie wichtig eine verlässliche TI sei, „denn immer noch sorgt eine nicht funktionierende digitale Technik viel zu häufig für Verzögerungen in den Praxisabläufen“. Die Bundesgesundheitsministerin will unter anderem die Komplexität der TI reduzieren, um Ausfälle und Störungen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang kündigte Warken an, die Rolle der gematik als zentral verantwortliche Stelle für digitale Anwendungen stärken zu wollen. Eine Forderung, die die KBV bereits vor langer Zeit erhoben hatte. Dementsprechend zufrieden äußerte sich Vorstandsmitglied Steiner: „Positiv bewerten wir vor diesem Hintergrund auch, dass die gematik gestärkt werden soll, indem sie Durchgriffsrechte gegenüber den Anbietern der TI erhält und somit ihre Betriebsverantwortung vollumfänglich wahrnehmen kann.“

Ist die ePA für die Rolle als digitaler Begleiter fit?
Weniger optimistisch zeigte sich Steiner hinsichtlich des Vorhabens, die elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Funktion als digitalem Datensatz hin zu einem „digitalen Begleiter in der Versorgung“ weiterzuentwickeln. „Solange die ePA nicht praxistauglich, stabil und ohne zusätzlichen Aufwand nutzbar ist, entsteht ein struktureller Mehraufwand im Praxisalltag. Damit zukünftig zum Beispiel im Rahmen einer Ersteinschätzung erhobene Daten oder eine elektronische Überweisung unabhängig davon, ob der Patient eine ePA hat oder nicht, verfügbar sind, halten wir ein elektronisches Versorgungsfach für erforderlich“, ergänzte Steiner. Für das geplante Primärversorgungssystem sei dies unverzichtbar.
Versorgung findet in den Praxen statt
Digitale Werkzeuge wie KI-Anwendungen könnten im Versorgungsalltag helfen und unterstützen, sagte Steiner und fügte hinzu: „Sie alleine können aber keine Diagnosen stellen, Therapieentscheidungen treffen oder Verordnungen auslösen, auch nicht, wenn es um Folgerezepte geht. Die medizinische Verantwortung liegt bei Ärztinnen und Ärzten (…) und die Versorgung findet in den Praxen statt.“
DKG fordert Einbindung in die Digitalstrategie
„Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Digitalstrategie des
Bundesgesundheitsministeriums und die geplante regelmäßige Fortschreibung“, unterstrich Prof. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, in einer Reaktion auf den Warken-Vorstoß. „Wir fordern, die Krankenhäuser verbindlich und kontinuierlich in die Umsetzung der Digitalstrategie einzubinden.“ Die krankenhausspezifischen Lücken der Vergangenheit – insbesondere bei der ePA – seien eine Warnung. Trotz angekündigter Einspareffekte und absehbarer Investitionsbedarfe enthalte die Digitalstrategie des BMG keinerlei Aussagen zur Finanzierung.
Auch wenn sich manches im Warken-Konzept wie digitale Science Fiction anhört, wäre es falsch, sich nicht vorzubereiten. Man darf optimistisch sein, dass Urologinnen und Urologen ihre Veränderungsfähigkeit erneut unter Beweis stellen werden. Schließlich haben sie das oft bewiesen.
Es grüßt Sie herzlich, Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



