In einer Zeit zunehmender Unsicherheiten und Kriegsgefahren hat die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft mit der Erarbeitung eines branchenspezifischen Resilienzstandards begonnen. Der Bundestag hat jetzt den gesetzlichen Rahmen dafür gesetzt.

Nach der Verabschiedung des Kritis-Dachgesetzes im Bundestag am Freitag erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Henriette Neumeyer: „Die DKG begrüßt die lange erwartete Verabschiedung ausdrücklich. Das Kritis-Dachgesetz ist ein wichtiges Signal in einer schwierigen Zeit, in der Frieden nicht mehr selbstverständlich ist und konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz auch in den deutschen Krankenhäusern leider unumgänglich geworden sind. Mit den nun verabschiedeten Vorgaben werden die Rahmenbedingungen für die Erhöhung der Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland – zu denen insbesondere auch Krankenhäuser zählen – formuliert.“
Betreiber werden verpflichtet, die Risiken für die physische Resilienz ihrer Anlagen zu bewerten und Maßnahmen für deren Schutz vorzusehen. Auch ein Meldewesen wird eingeführt, um frühzeitig auf eventuelle Bedrohungen reagieren zu können.
Wichtig ist laut DKG nun, schnellstmöglich die als Rechtsverordnung angekündigten Konkretisierungen der Anforderungen an Resilienzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Auch das angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) werde dringend erwartet, um weitere notwendige Voraussetzungen für Resilienz im Gesundheitswesen zu schaffen. Die DKG hat auch auf die Finanzhilfen zur Stärkung der Residenz in Krankenhäusern hingewiesen.
Franz-Günter Runkel



