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Frist für Austausch von Arzt- und Praxisausweisen bis Mitte 2026 verlängert

Patientin am Empfang einer Arztpraxis, während medizinisches Personal Informationen austauscht.

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Frist für Austausch von Arzt- und Praxisausweisen bis Mitte 2026 verlängert

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mgo medizin Redaktion

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Erschienen in: UroForum

Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden. Mit der Fristverschiebung reagiert die gematik auf die anhaltenden Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern. Sie kommt damit einer Forderung der KBV nach, die sich seit Monaten für eine Übergangslösung eingesetzt hatte.

„Wir sind erleichtert, dass es jetzt eine Lösung gibt, mit der ein erheblicher Schaden für die Digitalisierung und auch die Versorgung quasi in letzter Sekunde abgewendet werden kann“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Anderenfalls hätten zigtausend Ärztinnen und Ärzte ab Januar keine eRezepte und keine elektronischen Krankschreibungen ausstellen oder eArztbriefe versenden können. „Das hätte die Versorgung zu Jahresbeginn lahmgelegt.“ Die KBV hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach an die gematik, das Bundesgesundheitsministerium und andere beteiligte Stellen mit der Forderung nach einer Fristverschiebung gewandt, da ein kompletter Austausch der betroffenen TI-Komponenten bis zum Jahresende nicht zu leisten ist. Zuletzt war sie mit ihrem Anliegen an die Bundesnetzagentur herangetreten, die für die qualifizierte elektronische Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zuständig ist.

Portrait von Dr. Sibylle Steiner in einem dunklen Blazer vor einem modernen Bürohintergrund.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zeigte sich über die Fristverlängerung erleichtert. (Foto: KBV)

Am Freitagnachmittag nun hat die gematik ihre Gesellschafter, darunter die KBV, darüber informiert, dass im Austausch mit der Bundesnetzagentur und der eIDAS-Zertifizierungsstelle SRC für Heilberufsausweise eine Übergangslösung erzielt worden sei. Die Tauschprozesse insbesondere bei den Heilberufsausweisen seien unabhängig vom Engagement der Leistungserbringenden noch nicht auf dem Stand, den es für einen reibungslosen Wechsel zum Jahresende 2025 brauchen würde, heißt es in einem Schreiben der gematik. Aktuell gehe die gematik von etwas mehr als 30.000 HBA aus, die noch getauscht werden müssten.Die Übergangslösung bedeutet, dass Ärzte Heilberufsausweise, die Zertifikate mit RSA-Verschlüsselung enthalten, noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen können.

Danach sind nur HBA mit ECC-basierten Zertifikaten einsetzbar, um beispielsweise eRezepte zu signieren. Bis zum 30. Juni dürften Kartenhersteller die alten Ausweise daher auch nicht sperren, schreibt die gematik weiter. Sie seien zugleich verpflichtet, ab 1. Januar ausschließlich ECC-fähige Karten zu produzieren und auszugeben.

Auch Praxisausweise (SMC-B-Karten), die nicht ECC-fähig sind, können laut gematik übergangsweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die gematik keine Sperrung der Zertifikate veranlassen. Damit kommen Praxen, die noch keinen Praxisausweis der neuen Version haben, weiterhin in die Telematikinfrastruktur. Die ebenfalls von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens betroffenen Gerätekarten für Kartenterminals, sogenannte gSMC-KT, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden. Die Fristverschiebung um ein Jahr hatte die gematik bereits im Frühjahr veranlasst, weil ein vollständiger Austausch bis Ende dieses Jahres schon damals nicht möglich schien. Unabhängig von den Fristverschiebungen rät die gematik, alle betroffenen Komponenten umgehend zu tauschen oder zu aktualisieren. Dies sei wichtig, damit die höchsten Sicherheitsstandards für die Telematikinfrastruktur eingehalten werden könnten.

Bei den „RSA-only“-Konnektoren ist ein Umtausch bis zum Jahresende zwingend erforderlich, wie die gematik betont. Eine Verlängerung der Zertifikate sei „technisch ausgeschlossen“. Laut gematik sind aktuell noch knapp 10.000 Konnektoren im Einsatz, die ausgetauscht werden müssen. Die verbleibende Zeit bis zum Jahresende müsse genutzt werden, um die Umstellung der Konnektoren anzustoßen. Als Alternative zum Hardware-Konnektor stehe das TI-Gateway zur Verfügung. Betroffen sind insbesondere Konnektoren, die fünf Jahre und älter sind. Praxen kommen mit diesen Geräten ab 1. Januar nicht mehr in die TI.

Franz-Günter Runkel

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