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KBV-Vorstand reibt sich ungläubig die Augen: BSG verurteilt Praxis zu 500.000 Euro Regress

KBV-Vorstand reibt sich ungläubig die Augen: BSG verurteilt Praxis zu 500.000 Euro Regress

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Erschienen in: UroForum

Reine Formfehler einer Praxis haben einen ruinösen Arzneimittelregress bewirkt. Das Bundessozialgericht hat den existenzbedrohenden Regress von Krankenkassen aufgrund einer rein bürokratischen Argumentation der Krankenkassen bestätigt. Die KBV reagiert empört und fordert schnelle Konsequenzen.

Drei Mitglieder des KBV-Vorstands in einem professionellen Umfeld.
Dres. Andreas Gassen (v.l.), Sibylle Steiner und Stephan Hofmeister, Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), kritisieren ein BSG-Urteil als maßlos. (Foto: KBV)

„Geradezu absurd und unglaublich, aber leider wahr: Wegen eines Formfehlers überziehen Krankenkassen ärztliche Kollegen einer Praxis, die medizinisch vollkommen korrekt gehandelt haben, mit einem ruinösen Regress in Höhe von fast 500.000 Euro“, zeigen sich Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erschüttert. Das Bundessozialgericht hat den Regress von 500.000 Euro gerade bestätigt (BSG AZ: B 6 KA9/24 R).

Die KBV sieht darin eine „Unverhältnismäßigkeit sondergleichen“. Die Kollegen hatten die Verordnungen laut KBV nicht unterschrieben, sondern gestempelt. „Das war formell falsch, führte aber zu keinem Schaden. Alle Leistungen waren medizinisch erforderlich und für die Behandlung der Patienten notwendig. Das ist stets unstrittig gewesen“, erläutert die KBV ihre Sicht. Die Richterinnen und Richter des BSG jedoch erhoben nicht die notwendige Versorgung von Menschen, sondern das bürokratische Konstrukt des Formfehlers zum Maß aller Dinge. Die Juristen bewerteten den Formfehler der fehlenden Unterschrift genauso, als wenn das Arzneimittel zu Unrecht ausgegeben worden wäre. „Mit fatalen und existenzbedrohenden Folgen für die niedergelassenen Kollegen!“, so die KBV.

Die BSG-Entscheidung sei „völlig unverhältnismäßig zum formellen Fehler“. Sie werfe aber auch ein grelles Schlaglicht darauf, dass man dringend eine gesetzliche Klarstellung brauche, um die sogenannte Differenzkostenberechnung auszuweiten. Danach werden Regresse auf die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Kosten, die bei einer wirtschaftlichen Verordnung angefallen wären, begrenzt. Dadurch wäre der teure Regress auf ein sehr viel erträglicheres Maß reduziert worden.

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