Eigentlich schien das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) nach dem Bundestagsbeschluss in trockenen Tüchern zu sein. Wenn der Bundesrat am 27. März in Berlin final abstimmen wird, könnte es trotzdem wieder einen Störenfried geben. Mecklenburg-Vorpommern, wo im Herbst der Landtag gewählt wird, könnte doch noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Landet das KHAG nun doch auf der langen Bank?
Die spannende Frage wird sein, wie viele Bundesländer den Antrag Mecklenburg-Vorpommerns unterstützen werden. Das ist zumindest offen. Im Norden kämpft die SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig um ihr politisches Überleben. Da käme ein möglichst langes Ringen um das KHAG gerade recht, um den politischen Kampf für das eigene Bundesland wahlwirksam zu verkaufen. In der SPD-Bundestagsfraktion dominiert das Kopfschütteln, den Schwesig droht, sich gegenüber der eigenen Bundesregierung profilieren zu wollen.

Gesundheitsministerin Drese im Angriffsmodus
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese äußerte sich gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt enttäuscht über die Ergebnisse der bisherigen Beratungen. Sie kritisierte, dass die Reform keine wesentlichen Verbesserungen bringe und die Planungsunsicherheit für Länder und Krankenhäuser bestehen bleibe. Besonders betroffen seien Sicherstellungshäuser in Mecklenburg-Vorpommern. Wie das Deutsche Ärzteblatt am 11. und 12. März berichtetet, fand sich im Gesundheitsausschuss des Bundesrats keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum KHAG. Mecklenburg-Vorpommern hatte einen entsprechenden Antrag eingebracht, der von Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstützt wurde, während Brandenburg und Baden-Württemberg sich enthielten. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.
Neben der Regelung zu den sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) kritisiert Mecklenburg-Vorpommern diverse Fristen im KHAG sowie das Vorhaltebudget. Im Zusammenhang mit den SÜV-Häusern missfällt insbesondere die Notwendigkeit einer unterjährigen Ausweisung als SÜV. Der Bundesrat soll am 27. März über das KHAG entscheiden, sodass das Gesetz am 1. April in Kraft treten könnte.
37. Deutscher Krebskongress diskutierte KHAG
Ob Reform oder doch eher ein Reförmchen – diese Gretchenfrage beschäftigte auch den 37. Deutschen Krebskongress. Einer der Ampel-Architekten der Gesundheitsreform, Prof. Armin Grau, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, betonte den enormen Reformdruck in den Krankenhäusern. „Hohen Gesundheitsausgaben stehen mäßige Ergebnisse im internationalen Vergleich gegenüber. Wir koordinieren zu wenig im ambulanten Bereich und der Notfallversorgung. Wir sind Weltmeister in der stationären Entlassung. Wir machen sehr viel stationär und wenig ambulant. Das Fallpauschalensystem bietet massive Anreize für die Ausweitung der stationären Fallzahlen. Wir haben dadurch auch einen Anreiz für Gelegenheitsbehandlungen gesetzt. Im internationalen Vergleich haben wir eine relativ niedrige Vergütung pro Fall und regeln viel über die Leistungsmenge“, analysierte Prof. Grau. Das sei eine riesige Belastung für alle Gesundheitsberufe im Krankenhaus. Das Ampelsystem in den DRGs übe einen kolossalen Zeitdruck aufs Personal aus. Es sei unbedingt notwendig, unterhalb der mittleren Verweildauer zu bleiben. „Das schafft große Probleme für die ärztliche Unabhängigkeit in Relation zur ökonomischen Betrachtungsweise“, so Prof. Grau. Hinzu komme die mangelnde Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer.
MdB Grau beklagte unnötige Insolvenzen
Das kalte Krankenhaussterben und die Insolvenzen hätte verhindert werden können, wenn die Krankenhausreform zehn bis 15 Jahre früher gekommen wäre. Heute sei der Reformdruck groß. Die Krankenhausreform habe drei große Ziele. „Eine Konzentration spezialisierter Leistungen an bestimmten Standorten in Kombination mit einer flächendeckenden Basisversorgung steht im Zentrum. Wir wollen Qualitätsaspekte in die Planung und die Vergütung einführen. Der finanzielle Druck des DRG-Systems soll insgesamt vermindert werden. Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien und sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen mit haus- und fachärztlichen Praxen und degressiven Tagespauschalen sind zentrale Grundpfeiler dieser Reform“, erläuterte MdB Prof. Armin Grau. In der Zukunft sollen weitere Qualitätskriterien für die Prozess- und Ergebnisqualität hinzugefügt werden, so Prof. Grau. Die von den Bundesländern geforderten Ausnahmeregelungen seien nicht leicht gefallen. So werde es dauerhafte Ausnahmen für die Sicherstellungshäuser in den schwach strukturierten Regionen und zusätzliche befristete Ausnahmemöglichkeiten geben.
Grünen-MdB befürchtet Aufweichung der Reform
Besorgt zeigte sich Prof. Grau im Hinblick auf die Reformänderungen im KHAG. So seien etliche Ausnahmeregelungen für die Länder zu sehr ausgeweitet worden. Zum Beispiel seien die Erreichbarkeitsvorgaben im KHAG gestrichen worden. „Bei den Mindesfallzahlen im onkochirurgischen Bereich werden ebenfalls Kompromisse gemacht. Die Kriterien für Fachkrankenhäuser wurden deutlich aufgeweicht“, klagte Prof. Grau. Der Leistungsgruppen-Ausschuss müsse zukünftig die Voraussetzung für zusätzliche Leistungsgruppen schaffen. Innerhalb der vorhandenen Leistungsgruppen müsse die Qualitätsorientierung noch stärker werden.
„Die Vorhaltevergütung muss besser an die wirklichen Vorhaltekosten in den Krankenhäusern angepasst werden. Dafür aber muss die Bedarfsplanung neu und besser aufgesetzt werden“, so Prof. Grau. Schließlich sei auch die Regionalisierung in den Gesundheitsregionen für Bündnis 90/Die Grünen ein wichtiges Projekt. Das Gesundheitssystem ist eine riesige Baustelle, deren Abarbeitung bis in die 30er-Jahre dauern wird. Jahrzehntelang hat die Politik nur die Probleme verwaltet und bestenfalls kleine Reparaturen vorgenommen. Jetzt ist Druck im Kessel, und die Zeit drängt.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter Uroforum



