Am 11. Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Es zielte darauf ab, Kassenpatienten schneller Termine bei Fachärzten zu vermitteln. Jetzt plant das Bundesgesundheitsministerium, die extrabudgetäre Honorierung dieser Termine zu streichen. Die KBV reagiert und droht mit harten Einschnitten in die Versorgung.
Die ärztlichen Sorgen über die Auswirkungen geplanter Reformschritte in der ambulanten Versorgung haben auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung erreicht. In der Vertreterversammlung am vergangenen Freitag sprach der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des KV Bayern, Dr. Peter Heinz, von einer „unerträglichen Situation“. Falls der Sparkurs fortgesetzt werde, seien „strukturelle Gegenmaßnahmen“ unvermeidlich. Dann würden regionale Honorarverteilungsmaßstäbe so verändert, dass 40 bis 50 Millionen Arzttermine pro Jahr fehlen. Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, zeigte sich angesichts der geplanten Streichung der extrabudgetären TSVG-Termine entsetzt.

KBV will Leistungen ohne Vergütung unattraktiv machen
In der KBV-Pressekonferenz wurde dann auch Dr. Gassen deutlich. „Mittlerweile ist das Fass am Überlaufen“, unterstrich der KBV-Vorsitzende. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen planten derzeit konkret, durch HVM-Änderungen Termine zu begrenzen. Dabei würden HVM-Regelungen so unattraktiv, dass sich extrabudgetäre Leistungen ohne extrabudgetäre Vergütungen nicht mehr lohnen würden. Dr. Gassens Forderung war klar: „Wir sollten diese 40 Millionen Termine dringend nicht mehr erbringen, und das werden die Menschen merken.“ Gassen kündigte auch berufspolitische Kampagnen der Berufsverbände an. Die ambulante Versorgung dürfe nicht mehr länger die Melke-Kuh im Gesundheitssystem sein.
Termingarantie ohne Honorar wird scheitern
„Eine ‚Termingarantie‘ funktioniert nicht ohne Vergütungsgarantie“, kommentierte Dr. Gassen politische Forderungen, zentrale Vergütungsregelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wieder abzuschaffen. Die von Krankenkassen und Teilen der Politik geforderte Rücknahme extrabudgetärer Vergütungen – etwa für über Hausärzte vermittelte Facharzttermine – wies Gassen entschieden zurück. „Noch mehr kostenlose Arbeit in den Praxen, für insgesamt weniger Geld – das ist das Sparkonzept der Krankenkassen“, kritisierte der KBV-Chef. Bereits heute würden rund 40 Millionen fachärztliche Termine pro Jahr nicht vergütet. Allein zwischen 2019 und 2024 seien so Leistungen im Wert von mehr als elf Milliarden Euro nicht vergütet worden. Eine Termingarantie im Rahmen eines Primärarztsystems sei nur dann möglich, wenn das zur Finanzierung notwendige Honorar zur Verfügung stehe. Ohnehin könne die Politik mit der Streichung des Hausarztvermittlungsfalles maximal rund 400 Millionen Euro pro Jahr sparen. Ohne diese Terminhonorierung sei der Primärsystem-Ansatz von Beginn an gescheitert.
Eine starke Leistungsbilanz weisen die rund 100.000 Praxen der niedergelassenen Ärzte auf: Sie versorgen 97 % der Behandlungsfälle und sind für gerade einmal 16 % der Ausgaben verantwortlich. Eigentlich eine gute Vorlage für die Politik, um darauf aufzubauen. Doch weit gefehlt! Fehlenden Mut und Zögerlichkeit beim Anpacken dringend erforderlicher Reformen hat daher der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der Bundesregierung attestiert.
Mit Blick auf die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mahnte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen: „Gesundheitspolitik entscheidet sich nicht in Überschriften, sondern in Finanzierungslogiken, Anreizsystemen und Zuständigkeiten. Wenn wir weiter Milliarden in nicht effiziente Strukturen lenken, dann verschieben wir die Probleme nur, aber lösen sie nicht.“ Er verwies auf die Krankenhausreform und kritisierte: „Auch künftig werden flächendeckend horrende Summen ungezielt in den stationären Bereich fließen. Nicht versorgungsnotwendige Standorte werden weiter alimentiert, statt dass man das knappe Geld dorthin steuert, wo wirklich bedarfsnotwendige und qualitativ hochwertige Versorgung stattfindet.“
KBV prangert Tabu versicherungsfremder Leistungen an
Kein Verständnis zeigte der KBV-Chef dafür, dass auf der Suche nach Einsparmöglickeiten das Thema der versicherungsfremden Leistungen ein Tabu zu sein scheine: „Dabei handelt es sich um nicht gegenfinanzierte Leistungen von fast bis zu 45 Milliarden Euro. Sie kosten mehr als die gesamte haus- und fachärztliche sowie psychotherapeutische Versorgung zusammen.“ Angesichts der Tatsache, dass mit der Apothekenreform Offizinell mehr Geld zugesagt wurde, konstatierte Gassen: „Es scheint dagegen kein Problem zu sein, die Ausgaben im Krankenhaussektor ungebremst laufen zu lassen und den Apotheken eine Milliarde Euro zusätzliches Honorar beim Packungsfixum zu kredenzen.“
KBV-Vize kritisierte Vorhaltungen in der Notfallreform
Dass im derzeitigen Gesetzentwurf zur Notallreform einer der wesentlichen Kritikpunkte aus KBV-Sicht – nämlich die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), rund um die Uhr, also während der Praxisöffnungszeiten, telemedizinische Beratung sowie einen Hausbesuchsdienst vorzuhalten – unverändert enthalten sei, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. „Das ist ein bewusster Aufbau unwirtschaftlicher Doppelstrukturen parallel zur Regelversorgung“, führte er aus. Sogar der Bundesrechnungshof sehe in der bisherigen Ausgestaltung der Reform ein erhebliches Risiko für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung.
Zu dem Thema primärärztliche Versorgung, das „im politischen Raum nur noch Primärversorgung genannt“ werde, merkte der KBV-Vize an: „Noch gilt in Deutschland die Prämisse, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit einer Erkrankung direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden können. Wenn die Politik das ändern will, muss sie es den Wählerinnen und Wählern klar kommunizieren.“ Hofmeister stellte klar: „Der direkte Zugang zu einer primärärztlichen Versorgung muss für alle Menschen gewährleistet bleiben.“ Er warnte in diesem Zusammenhang davor, Steuerung als eine Art „Arztverhinderungstool“ misszuverstehen beziehungsweise missbrauchen zu wollen: „Im Gegenteil – eine bessere Steuerung soll es ermöglichen, dass alle Patientinnen und Patienten ärztliche Versorgung ihrem medizinischen Bedarf entsprechend in Anspruch nehmen können.“
Die Sparkonzepte des Bundesgesundheitsministeriums sind in den Gremien der Selbstverwaltung angekommen. Es tut sich etwas – endlich. Ob Urologinnen und Urologen, Fachärztinnen und Fachärzte dieses Mal die notwendige Solidarität aufbringen können, um der Politik die Grenzen aufzuzeigen? Es grüßt
Sie grüßt herzlich, Ihr Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



