Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert, dass es Apotheken künftig erlaubt ist, venöse Blutentnahmen anzubieten.
Aus Sicht des SpiFa ist diese Regelung weder sachgerecht noch erforderlich und wirft erhebliche Fragen der Qualitätssicherung, der medizinischen Verantwortung und der Patientensicherheit auf. „Wer venöse Blutentnahmen in Apotheken als niedrigschwelligen Service verkauft, verkennt den medizinischen Kern des Problems“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Blutabnahme ist nicht bloß ein technischer Handgriff. Sie ist Teil eines ärztlich verantworteten diagnostischen Prozesses – von Anamnese und Indikationsstellung über Präanalytik, Laborverfahren und Befundbewertung bis hin zur therapeutischen Konsequenz. Genau diese Verantwortung darf die Politik nicht durch die Hintertür aus der ärztlichen Versorgung herauslösen.“
Der SpiFa sieht in den geplanten Änderungen eine weitere Verschiebung medizinischer Leistungen in Strukturen, die nicht Teil der fachärztlich verantworteten Diagnostik sind. Gerade bei Laboruntersuchungen entscheidet nicht allein die Blutentnahme über die Qualität des Ergebnisses. Auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde sind für die Patientensicherheit entscheidend. „Diagnostik endet nicht an der Kanüle“, so Heinrich weiter. „Wer Blut entnimmt, muss auch wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen Konsequenz. Es reicht nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.“
Der SpiFa fordert, niedrigschwellige diagnostische Angebote nicht über neue Parallelstrukturen aufzubauen, sondern bestehende qualitätsgesicherte Versorgungswege zu stärken. Fachärztliche Labore und ärztliche Praxen verfügen bereits heute über etablierte, flächendeckende und qualitätsgesicherte Strukturen für medizinische Labordiagnostik.
Quelle: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands



