Am vorletzten Montag drohte noch alles zu scheitern. Das Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz (KHAG) verschwand von der Tagesordnung der Bundestagssitzung, weil alle mühsam geeinten Punkte plötzlich wieder strittig waren. 48 Stunden später waren sich CDU/CSU und SPD dann doch wieder einig und jetzt steht auch der Fahrplan: Der Bundestag soll diese Woche zustimmen, der Bundesrat am 27. März. Wie aber sehen die Kompromisse aus?
Das Einigungspapier, über das das Deutsche Ärzteblatt am Freitag berichtete, enthält Kompromisse zu fünf Knackpunkten des KHAG. Die Einigung erzielten sowohl die Parteien der Regierungskoalition als auch Bund und Länder. Aufgeweicht wurde das ursprüngliche Konzept der Leistungsgruppen pro Krankenhaus. Die Anforderungen der Leistungsgruppen können für Jahre ausgesetzt werden, ohne dass die Krankenkassen ein Veto einlegen können – gut für viele Kliniken.
2.000-Meter-Regelung für Standort bleibt
Besonders umstritten war die Definition eines Krankenhaus-Standorts. Höchstens 2.000 Meter durften zwischen zwei Standorten liegen, um als ein Standort mit gemeinsamer Leistungsgruppen-Anforderung zu gelten. Darüber hinaus muss jeder Standort dann wieder alle Anforderungen einer Leistungsgruppe erfüllen, um sie wirtschaftlich erbringen zu dürfen. Diese Regelung bleibt nun doch, weil die längeren Fristen für die Leistungsanforderungen wichtiger waren.
Für Fachkrankenhäuser wird es erst 2031 ernst
Vor allem Bayern hatte starke Einwände gegen die Definition von Fachkrankenhäusern. Aus urologischer Sicht dürfte z.B. die Urologische Klinik Planegg von diesen Regelungen betroffen sein. Im Prinzip bleibt der Zwang zu einer Leistungsdefinition von Fachkrankenhäusern, aber auch dies wird sehr in die Länge gezogen. Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband müssen sich nun erst nach der Bundestagswahl 2029 auf eine Evaluation der Fachkrankenhäuser einigen. Am 1. Januar 2031 wird dann eine Zuordnung der Fachkrankenhäuser zum Level F der Krankenhausreform erfolgen.
Nebulös erscheint die Regelung zum Krankenhaustransformationsfonds, also Streitpunkt Nummer vier der Reform. Das Ärzteblatt berichtet hier über eine „klarstellende Formulierung“, deren genauer Wortlaut aber noch nicht bekannt wurde. Wahrscheinlich wird es wohl um die Frage gehen, wer was in den Fonds einzahlt. Daneben dürfte auch der Zeitplan für Überweisungen für die Bundesländer wichtig sein.
Bei Budget und Personaluntergrenzen in der Pflege, Knackpunkt Nummer fünf, wurden Änderungsanträge vereinbart, deren genaue Natur aber ebenfalls noch nicht klar sind. Fest steht allerdings, dass es mit diesen Kompromissen eine Einigung im Bundesrat Ende März geben wird, also ohne einen Vermittlungsausschuss.
DKG begrüßt Planungssicherheit durch neue Einigung
Einen „Zwischenschritt auf dem Weg zu einer gelingenden Transformation der Krankenhauslandschaft“ sieht Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), in der Berliner Einigung. „Finale Entscheidungen über wichtige Elemente der Reform wie Vorhaltefinanzierung, Standort- und Fachklinikdefinition sowie die Zukunft der Pflegefinanzierung wurden nach hinten gestellt. Um diese Themen müssen wir uns nun zeitnah kümmern – hoffentlich in einem engeren fachlichen Diskurs als dies über weite Strecken der zurückliegenden Reformdebatte der Fall war.“ Immerhin ermöglichen die erzielten Ergebnisse aus DKG-Sicht den Bundesländern aber, ihre Krankenhausplanung umzusetzen und erste Transformationsprojekte zu starten. Das sei von enormer Bedeutung für die Krankenhausträger, um aktiv an der Zukunftsentwicklung ihrer Standorte zu arbeiten.
Mit Blick auf die im Frühjahr zu erwartenden Vorschlägen der GKV-Finanzkommission fordert die DKG das Bundesgesundheitsministerium auf, zu ihren Zusagen zu stehen. Zentral sei die Feststellung, dass die Kliniken ihren Beitrag bereits in diesem Jahr mit den bekannten Kürzungen von 1,8 Milliarden Euro geleistet hätten. „Die geplante Verabschiedung des KHAG“, so Dr. Gaß, „bietet die Chance für einen planvollen Umbau der Krankenhausstrukturen als Gegenentwurf zum bisherigen kalten Strukturwandel. Diese Gelegenheit dürfen wir nicht verpassen.“
DKG begrüßt Änderungen bei Zuweisung der Leistungsgruppen
Positiv sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Veränderung der befristeten Ausnahmenregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Gleichzeitig sei es jedoch problematisch, dass es bei der zentralen Frage der Standortdefinition weiterhin keinerlei Bewegung gebe. „Der räumlich viel zu enge Standortbegriff verhindert damit kosteneffiziente Spezialisierungen – gerade in den Ballungsgebieten.“
Die DKG appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die nächsten Schritte der Reform in enger Abstimmung mit den Praktikern aus der Krankenhausversorgung weiterzuentwickeln. Ziel müsse eine bedarfsgerechte Patientenversorgung auf hohem Qualitätsniveau auch in der Fläche sein. „Wir haben noch große Baustellen vor uns: Die Bürokratie und Überregulierung bleibt ebenso auf der Agenda wie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Krankenhausversorgung“, so Dr. Gaß. Auch bei der Ambulantisierung am Krankenhaus und dem Beitrag der Kliniken zur ambulanten Notfallversorgung erkennt die DKG noch viel Arbeit.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Franz-Günter Runkel, Chefreporter UroForum



